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Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der Umwelt |
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Die richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Standesvertretungen anerkennen die Notwendigkeit der Umsetzung Eu-rechtlicher Vorgaben und erklären grundsätzlich ihr Einverständnis zum Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der Umwelt geändert werden (BMJ-S318.031/0001-IV 1/2011). |
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Sommerzeit in der Justizvon Manfred Herrnhofer |
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Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter und die Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (BV 23) haben zum Entwurf eines Bundesgesetzes zur Sicherung der Transparenz bei der Wahrnehmung politischer und wirtschaftlicher Interessen (Lobbying– und Interessensvertretungs-Transparenz-Gesetz - LobbyG) (BMJ-Z7.053/0003-I 2/2011) nachstehende Stellungnahme abgegeben: |
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Kontinuität versus politische Kurzlebigkeitvon Klaus Schröder |
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Anders als die meisten Staaten verfügt Österreich nicht über ein von der exekutiven Staatsgewalt unabhängiges Leitungsgremium für die Justizverwaltung. Damit ist dem Verfassungsgrundprinzip der Gewaltenteilung, aber auch dem jedermann verfassungsrechtlich garantiertem Anspruch auf den unabhängigen Richter nicht voll entsprochen. |
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