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Editorial 04/2004 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Dr. Barbara Helige   

Budgetverhandlungen vor der Türe

Vor kurzem ist die Anfallsstatistik des Jahres 2003, das BIS, erschienen. Die Statistik wird ständig feiner ausziseliert, zusätzliche Daten und Unterscheidungskriterien werden eingeführt. Eine Aussage lässt sich aber bereits jetzt nach Auswertung der Rohdaten treffen. Der Anfall bei den Gerichten ist insgesamt nicht zurückgegangen, in manchen - arbeitsintensiven - Bereichen deutlich gestiegen.

Wir beobachten diese Entwicklung mit Sorge: statt dass der Belastung der Gerichte Rechnung getragen wird, wird andererseits in völliger Missachtung der realen Verhältnisse die Justiz durch die unnachgiebige Budgetpolitik des Finanzministers personell ausgehungert. Obwohl wir seit Jahren den - nachweisbaren - Umstand betonen, dass die Justiz keinerlei Personalreserven aufweist, bleibt der Finanzminister bei den Budgetverhandlungen unbeeindruckt. Er nimmt nicht zur Kenntnis, dass wir in der Justiz den Arbeitsanfall umfassend dokumentieren und im Gegensatz zu anderen Institutionen jederzeit auf Knopfdruck ausweisen können, wie viele Akten jeder einzelne von uns im Vormonat bearbeitet hat. Hinzuzufügen bleibt, dass die PAR-Berechnung veraltet ist und daher die Belastung aus verschiedenen Gründen niedriger ausweist, als sie tatsächlich ist.

Es darf daher niemanden wundern, wenn die Verfahren länger anstatt kürzer, wie von allen erwünscht, dauern. Das ist der rechtsuchenden Bevölkerung u.a. deswegen nicht zumutbar, weil die in ihrer Höhe für die Parteien spürbaren Gebühren für Gerichtsverfahren eine ausreichende Personalbedeckung problemlos gewährleisten würden.

Zu Recht hat der Bundesminister für Justiz daher zuletzt mehr Planstellen für die Justiz verlangt. Wir teilen dieses Anliegen, das den Zusammenhang zwischen Planstellendotierung und Verfahrensdauer aufgreift und dem entgegenwirken will. Es liegt im Interesse der Verfahrensbeteiligten, aber auch des Rechtsstaates insgesamt, dass Verfahren möglichst rasch beendet werden können. Auch für den Wirtschaftsstandort stellt dies ein gewichtiges Beurteilungskriterium dar.

Der Vorstand der Vereinigung der österreichischen Richter und die Bundessektionsleitung Richter und Staatsanwälte haben zuletzt daher die Forderung des Bundesministers für Justiz nach 200 Richterplanstellen und ausreichender Dotierung der Planstellen für Beamte und Vertragsbedienstete mit einer Resolution unterstützt.

Die Budgetverhandlungen für die Jahre 2005 und 2006 stehen vor der Tür. Eine Fortsetzung des Sparkurses - vom Bundeskanzler und dem Finanzminister geplant - wird für die Justiz und die Bevölkerung unerträgliche Zustände erzeugen, die von den Kolleginnen und Kollegen durch übergroßen Einsatz keinesfalls wettgemacht werden können. Es gilt eine Trendumkehr und damit eine Planstellendotierung, die den Bedürfnissen der rechtsuchenden Bevölkerung gerecht wird, zu erreichen.

 
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