Reformatio in peius?
Reformen sind wichtige, ja unverzichtbare Antworten auf den Wandel, der uns permanent begleitet. Sie verlangen ohne Zweifel Kompetenz, Visionen und Durchsetzungsvermögen. Darüber hinaus aber brauchen sie Zeit, um mögliche Folgen bewerten und Korrekturen vornehmen zu können. Reformieren kann man nur mit Vernunft und Augenmaß. Diese Determinanten setzt der Vorsitzende der GÖD dem in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes angesagten Reformeifer der Bundesregierung. In der Gerichtsbarkeit plant der BM f. Justiz eine radikale Auflösung vieler Bezirksgerichte und aller Landesgerichte und die Verlagerung der Rechtsmitteltätigkeit von den Landes- zu den Oberlandesgerichten. Die Hauptargumente des ministeriellen Planes lassen sich in drei Punkten zusammenfassen:
- Gebot der Spezialisierung
- Die bisherige Richtertätigkeit entspricht nicht dem Richterbild der EMRK
- Österreich ist mit seiner Gerichtsstruktur europäisches Schlusslicht.
Diese Argumente erscheinen nur bei oberflächlicher Betrachtung richtig und bedürfen einer kritischen Beleuchtung. Aufgrund der umfassenden Ausbildung und laufenden berufsbegleitenden Fortbildung sind auch die Bezirksrichter uneingeschränkt in der Lage, sowohl österreichische als auch europäische Rechtsnormen richtig anzuwenden. Die europaweit anerkannte Qualität der österreichischen Rechtsprechung und die im internationalen Vergleich kurze Verfahrensdauer - beides verschweigt der ministerielle Bericht - sprechen eindeutig dafür. Die Kenntnisse der sozialen, familiären und wirtschaftlichen Gegebenheiten in seinem Sprengel ermöglichen es dem vom BMJ geschmähten "bevölkerungsnahen Allgemeinrichter" in hohem Maße streitvermeidend und streitschlichtend zu agieren. Der anonyme, unnahbare "Aktenerlediger", der dem ministeriellen Konzept vorschwebt, entspricht weder dem europäischen Richterbild noch dem Bedürfnis nach bürgernaher Gerichtsbarkeit. Verschwiegen wird im Bericht auch die von der Fa. ROI erstellte Studie zur individuellen Auslastung der Richterinnen und Richter. Die PAR-Berechnungen weisen den Richtern der Bezirks- und Landesgerichte eine 100%ige Belastung aus. Dazu kommt, dass einen erheblichen Anteil der Arbeit, die für die Bevölkerung von den Bezirksgerichten geleistet wird, Rechtspfleger erbringen ( Kindesunterhalt, Exekutionen, Grundbuch), wo eine bürgernahe und rasche Erledigung durch dezentralisierte Einheiten besonders wichtig ist. Anpassung an europäische Verhältnisse nur um der Anpassung willen, unter gleichzeitiger Gefährdung der Qualität und Raschheit gerichtlicher Entscheidungen, kann nicht Ziel einer Reform der Gerichtsorganisation sein. Das Konzept des BMJ sieht laufende Gerichtstage an den aufgelösten Gerichtsstandorten vor. Die Standesvertretung erklärt dazu schon jetzt, dass sich die Richter aufgrund der angespannten Personalsituation und der noch zu erwartenden Kürzungen dazu nicht im Stande sehen. Die vertikale Neuordnung mit einer Verlagerung der Rechtsmitteltätigkeit zu den Oberlandesgerichten hat zur Folge, dass 5 Bundesländer kein Rechtsmittelgericht mehr im eigenen Land hätten. Die Konzentration der erstinstanzlichen Arbeit auf 64 Regionalgerichte und der Rechtsmitteltätigkeit auf vier " Monstergerichte" bringt neben der räumlichen Abtrennung auch eine Kostenexplosion für die Bevölkerung mit sich. Ob diese in Summe in die hunderte Millionen gehende Zusatzbelastung den Rechtsuchenden zugemutet werden kann, sollte die Regierung offen legen. Die Standesvertretung hat sich einer sinnvollen Änderung der Gerichtsstruktur trotz der vom Bundesminister vorgeworfenen "antiquierten und unbeweglich strukturkonservativen Haltung" nie verschlossen. Trotz einer breiten Ablehnungsfront seitens der Landeshauptleute hält der Bundesminister aber an der über die Köpfe der Betroffenen hinweg vorgesehenen Radikallösung fest. Damit setzt das BMJ die Änderung der Gerichtsstruktur einerseits der Gefahr aus, zur Manövriermasse einer allgemeinen Verwaltungsreform zu werden, und verwässert andererseits den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Trennung von Justiz und Verwaltung. Die Gerichtsstruktur als wesentliche Grundlage einer funktionierenden Rechtsprechung eignet sich nicht als budgetärer Spielball und Tauschobjekt. Das BMJ wäre gut beraten, das Angebot der Standesvertretung, an einer Neukonzeptionierung der Gerichtsstruktur mitzuarbeiten, anzunehmen; seit Übergabe der Reformpläne Ende Februar herrscht diesbezüglich aber Funkstille. Dem in der Privatwirtschaft schon lange erkannten und verwirklichten Grundsatz, dass Reformen nicht gegen sondern nur mit den Bediensteten sinnvoll durchgeführt werden können, wird der Eintritt in das altehrwürdige Palais Trautson nach wie vor verweigert. |