Gerichtsorganisation Neu?
Kaum erscheinen die drängendsten Probleme bei der personellen Situation der Gerichte etwas gelindert, macht sich hektische Betriebsamkeit auf einem anderen Gebiet bemerkbar. Änderungen der Gerichtsorganisation sollen dringend notwendig sein. Überzeugende Argumente für die angestrebte große Strukturreform wurden allerdings bislang nicht auf den Tisch gelegt. Die von Finanzminister Karl-Heinz Grasser zwischen dem Thema Personalsituation und Gerichtsorganisation hergestellte Konnexität ist definitiv nicht vorhanden. Wenn der Finanzminister vermeint, im Wege einer Umorganisation weiteres Personal einsparen zu können, so befindet er sich auf einer völlig falschen Fährte. Er geht dabei - völlig zu Unrecht - davon aus, dass es im Bereich der Justiz noch nennenswerte ungenützte Personalressourcen gibt, die aus der Diversifizierung des Gerichtsbetriebs resultieren. Dabei berücksichtigt er nicht, dass durch die umfassende Dokumentation des Arbeitsanfalls eine genaue Steuerung des Personaleinsatzes schon jetzt möglich ist. Zu gut deutsch: Für jedes Gericht kennt man exakt den notwendigen Personaleinsatz, der ausschließlich am Arbeitsanfall orientiert ist.
In der derzeitigen Situation heißt das nichts anderes, als dass der Fehlbestand an Richtern, Kanzleibediensteten und Rechtspflegern ganz genau bekannt ist. So lange sich also am Arbeitsanfall nichts ändert, bringt eine Zusammenlegung von Gerichten keine Personaleinsparungen. Zuletzt hat sich das bei der Zentralisierung des Fahrnisexekutionsvollzugs trotz Einbindung externer Unternehmensberater gezeigt. Man träumte von dreistelligem Einsparungspotential bei Gerichtsvollziehern, allerdings dauerten die Verfahren sofort deutlich länger, als man die Umsetzung versuchte. Die Einrichtung eines neuen Wiener Bezirksgerichts Wien-Landstraße ist in keiner Weise nachvollziehbar. Die von der Kollegenschaft vehement abgelehnte Aufteilung des Straflandesgerichts in zwei selbständige Gerichte, die wiederum Sand ins Getriebe brächte, kann wohl kein Argument sein, obwohl hier vom Justizministerium eine Verbindung hergestellt wird (?!). Für eine Umorganisation in einen dreistufigen Gerichtsaufbau fehlen bislang jegliche überzeugenden Argumente. Sicher ist allerdings, dass eine derartige Änderung der Gerichtsstruktur viel Organisationsaufwand und Reibungsverluste mit sich bringt. Die Vereinigung der österreichischen Richter steht einer Diskussion über die bestmögliche Gerichtsorganisation - entsprechend unserem auch in der Satzung formulierten Ziel - völlig offen gegenüber. Größte Verstimmung hat in der Vergangenheit allerdings der Umstand ausgelöst, dass plötzlich vollendete Tatsachen geschaffen wurden. Wer von der Güte seiner Argumente überzeugt ist, möge sich der Diskussion stellen, aber gute andere Argumente dann auch aufgreifen und keine Beharrungsentscheidungen treffen! |