Home


Mitglieder Login






Passwort vergessen?

Editorial 06/2001 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Dr. Barbara Helige   

Standesvertretung in Opposition?

Der Justizminister arbeitet, im Justizministerium werden Gesetze entworfen, zur Begutachtung versendet, und öffentlich diskutiert. Ein üblicher Vorgang. Nachdem der Justizbereich derzeit unter genauer medialer Beobachtung steht, genießen auch kritische Äußerungen der Standesvertretung eine hohe öffentliche Präsenz. Daraus auf eine prinzipielle Opposition der Standesvertretung zu Vorhaben des Justizministers zu schließen, wäre allerdings völlig verfehlt. Niemand will verhindern, was an Neuerungen geplant ist. So hat die Vereinigung der österreichischen Richter in der Diskussion um die Zivilprozessreform zahlreiche Vorschläge erstattet. Diese begrüßenswerte Initiative des Bundesministers für Justiz droht allerdings jetzt daran zu scheitern, dass die Rechtsanwaltschaft wichtige Elemente der Reform ablehnt. Auch das KindRÄG ist positiv zu bewerten. Allerdings gibt es - wie in der Vergangenheit - eben auch Vorhaben, die nicht ohne weiteres die Zustimmung der Richterschaft finden. Das gilt im Besonderen für die vom Bundesminister für Justiz geplante radikale Gerichtsorganisations- änderung mit 64 Eingangsgerichten, deren Berechtigung und Notwendigkeit entschieden in Abrede gestellt wird. Sehr wohl steht die Standesvertretung einer Diskussion der Gerichtsorganisation aufgeschlossen gegenüber. Ähnliches gilt für die zur Begutachtung versendete StPO-Vorverfahrensreform. Auch hier stimmt die österreichische Richtervereinigung dem Anliegen, das Vorverfahren neu zu gestalten, prinzipiell zu. Die Haltung zur Eliminierung der Funktion des Untersuchungsrichters stellt die Reformbereitschaft klar unter Beweis. Trotzdem erscheint der Entwurf der vorliegenden Form als nicht konsensfähig. Beiden angeführten Vorhaben ist gemeinsam, dass die Pläne der Öffentlichkeit präsentiert wurden, ohne dass die Richterschaft vorher die geplanten Veränderungen gekannt hätte. Es darf daher nicht verwundern, dass Reaktionen nicht euphorisch ausfallen. Es bestand nicht die Möglichkeit, schon bei der Ausarbeitung Änderungsvorschläge einzubringen oder Problemkreise aufzuwerfen. Um aber letztlich zu befriedigenden Ergebnissen zu kommen, die auch in der Kollegenschaft Akzeptanz erhalten, ist es für die Gesetzesverfasser notwendig, sich in die inhaltliche Diskussion mit der Vertretung der Richterschaft einzulassen. Der Austausch von Standpunkten, das Einlenken und Konsenssuchen, die Expertise sind wesentliche Elemente einer erfolgreichen Fortentwicklung des Rechts. In der Vergangenheit ist die Justizpolitik nie schlecht gefahren, wenn die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Standesvertretung ernst genommen wurde, Vorschläge aufgegriffen, und Gesetze nicht einfach oktroyiert wurden. Diese gute Tradition sollte zum Wohl der Gerichtsbarkeit fortgesetzt werden. Die Richterschaft ist dazu bereit.

 
< zurück   weiter >