Farbenlehre - Nein danke
Wenn Standesvertreter sich zu Plänen der Regierung äußern, hört man von dort zuletzt meist: Wer Regierungsplänen nicht bedingungslos zustimmt, gehört der Opposition an. Diese einfache Schwarzweißmalerei ist ebenso populistisch wie grundlegend unrichtig. Die Organe der Vereinigung der österreichischen Richter messen jeden Plan jeder Regierung - aber auch des Parlaments - daran, was er für die Gerichtsbarkeit bedeutet. Trotzdem sind die Mutmaßungen bezüglich parteipolitischer Ausrichtung nur schwer ausrottbar. Einige äußern sie und übersehen dabei politische Realitäten offenbar unreflektiert. Andere verfolgen mit dem Versuch, Parteilichkeit zu unterstellen, bewusst die Absicht, das Vertrauen in die Repräsentanten der Richterinnen und Richter zu schwächen. Dabei nehmen Sie zumindest in Kauf, dass insgesamt die Gerichtsbarkeit in Zweifel geraten könnte. Gleichzeitig zeigt aber der Versuch der ständigen parteipolitischen Zuordnung eine typisch österreichische Haltung. Immer wieder wird auch im Zusammenhang mit Repräsentanten der Gerichtsbarkeit die Frage gestellt: Ist der Richter/die Richterin Rot, Schwarz, Blau oder Grün? Aus diesem Grund ist es daher unabdingbar, immer wieder und noch verstärkt die 1982 von der Hauptversammlung der Vereinigung der österreichischen Richter ausgesprochene Empfehlung zu betonen. Es ist aktueller denn je, parteipolitische Betätigung während des aktiven Dienstes zu meiden. Festzuhalten ist aber, dass diese Empfehlung nur den tatsächlichen Zustand verdeutlicht. Die österreichische Gerichtsbarkeit ist nicht von Parteipolitik durchdrungen. Eine Einteilung der Richter in Rot, Blau, Schwarz oder Grün ist nicht möglich. Jeder Rechtssuchende kann damit rechnen, vor wahrhaft unabhängigen, keiner politischen Partei verpflichteten Richtern/Richterinnen zu stehen. Dies gilt im Besonderen auch für die Funktionäre der Richtervereinigung, die in ihrer Satzung Funktionärstätigkeit in der Vereinigung und Funktion in einer politischen Partei als unvereinbar erklärt. Funktionäre der Standesvertretung müssen sich immer wieder zu politischen Vorgängen äußern. Damit besteht die Gefahr, von der Politik, aber auch den Medien umso schneller politisch abgestempelt zu werden. Daran, dass Lob und Kritik gegenüber wechselnden politischen Entscheidungsträgern in immer gleicher Weise geäußert wurde und wird, erinnert sich in der kurzlebigen Zeit kaum jemand. Zur Zeit steht die jetzige Regierung und der jetzige Justizminister im Brennpunkt des Interesses, nicht weil sie einer bestimmten Partei angehören, sondern weil sie eine Vielzahl von Projekten umsetzen wollen, die nach Ansicht der Richterschaft für die Gerichtsbarkeit und die auf sie vertrauende Bevölkerung von teils sehr großem Nachteil sind. Dieselbe Kritik gälte Justizprojekten der Oppositionsparteien, die allerdings derzeit kaum eigene Ideen vorstellen. In der Vergangenheit wurden aber die Vorhaben der damals Regierenden einer ebenso kritischen Durchleuchtung unterzogen. Jedenfalls erscheint es aus dieser Situation heraus für Funktionäre als schädlich (ich persönlich würde meinen, absolut unvereinbar), sich auch nur in die Nähe einer politischen Partei zu begeben oder gar politische Funktionen zu übernehmen, in denen man sich dann zwangsläufig der parteipolitischen Zuordnung nicht entziehen kann. Wir nehmen diese Gedanken sehr ernst. Wenn daher der Justizminister immer wieder versucht, die Spitzen der Richtervereinigung in ein parteipolitisches Eck zu drängen, sollte man diese Attacken als das sehen, was sie sind: der Versuch, von der Schwäche der eigenen inhaltlichen Argumentation abzulenken, indem man parteipolitische Sprengsätze in die Richterschaft wirft, dies wohl mit dem Ziel, die Standesvertretung in interne Querelen zu verwickeln und gleichzeitig die Glaubwürdigkeit nach außen zu schwächen. Allerdings kann die Rechnung nicht aufgehen, weil die Antwort der Gerichtsbarkeit lautet: Die Richterschaft ist in ihrer Grundhaltung von allen Parteien unabhängig, niemandem als dem Gesetz verbunden und lässt sich von niemandem vereinnahmen. Nicht ohne Grund schenken die Menschen der Richterschaft jenes volle Vertrauen, das sie verdient.
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