Konvent(-ionalstrafe)
Wir können froh sein, dass in der Überschrift der Gedankenstrich und die Klammern überhaupt noch eingefügt sind und nicht unverzüglich die Strafe fällig gestellt wird. So geben wir uns der Hoffnung hin, dass die Strafe nicht auf den Konvent folgt.
Nun der Reihe nach: Der österreichische Verfassungskonvent ist also installiert. Die Ziele sind hoch - höher - am höchsten gesteckt. Verfassungsrechtlicher Umbau mit Option auf Neubau ist angesagt. Denkmalschützerische Anliegen werden möglicherweise belächelt werden. Von wegen Denkmäler! Etliche Kategorien an (verfassungsrechtlichen und realpolitischen) Denkmälern wird es zu identifizieren geben: Eingebildete, gefährdete, restaurierungsbedürftige, kitschig-schöne,… Wie wird es der Trupp der Um- und Neubauer mit dem Trennungsgrundsatz halten? Wird er - mit reichlich Verspätung, aber immerhin - der Gerichtsbarkeit und deren Verwaltung dann und dort jene Autonomie zuerkennen, die einem konsequent praktizierten Trennungsgrundsatz entspricht? Werden die Eminenzen der neuen Verfassung dort Macht abgeben, wo sie ohnedies keine haben dürften? Werden sie, einem aktuellen europäischen Trend folgend, die Autonomiebestrebungen der Richterschaft fördern? Oder werden sie - in einem (weiteren) Akt der Selbstentlarvung - die exekutive Hand von der Gerichtsbarkeit nicht zurückziehen? Die bisher gegebenen Zeichen lassen einen nicht in Euphorie verfallen. Die Themen des Konvents, die bislang von den Verantwortlichen transportiert wurden, lassen sich der Gerichtsbarkeit und deren staatsrechtlichen Implikationen kaum zuordnen. So werden die Standesvertretungen auf formellen und informellen Wegen ihre Forderungen in Sachen "Autonomie der Gerichtsbarkeit" verstärkt und insistent platzieren. Am Ende des Konvents werden empfehlende Entwürfe stehen. Das Nicht-Geschriebene, die Auslassungen werden ebenso zählen. Vor allem jene, die sich ihrer Forderungen verschwiegen haben, laufen Gefahr, vom Schweigen des Konvents getroffen zu werden. So werden sie gleichsam konventional bestraft werden. Im Übrigen eine breit gestreute Strafe, die alle jene treffen könnte, die es mit einem Kernbereich der Rechtsstaatlichkeit ernst meinen. |