Zwischen Babylon und Schilda
Wer Politik - wohl auch Kriminalpolitik - machen will, sollte über viel Fantasie verfügen. Fantasie ohne geistige Disziplin kann freilich zur Plage werden. Für die anderen. Weniger für den Fantasten.
Manches, was derzeit zu hören ist, darunter leider manches zu wesentlichen Themen der Kriminalpolitik, ist nicht gerade von geistiger Disziplin geprägt. Dafür aber jedenfalls ziemlich fantastisch. Da wird einmal einer Absenkung der Altersgrenze von Jugendlichen (gegenüber der Grenze zum Erwachsenen-Strafrecht) auf achtzehn Jahre das Wort geredet. Hat das irgendeine aktuelle Kriminalitätsentwicklung eingefordert? Wollen wir uns so sang- und klanglos von internationalen Standards abkoppeln? Wird vergessen, dass ein frühzeitiges Zusammensperren erwachsener und heranwachsender Täter im Regelfall falsche Entwicklungen auslöst? Das Argument, für die Gruppe der 18- bis 19-jährigen genügen - gleichsam zur Entschärfung - die diversionellen Möglichkeiten, ist typisch aus der Hüfte geschossen. Zu Ende gedacht - aber wer tut das denn schon? - kann damit das gesamte Jugendstrafrecht für überflüssig erklärt werden (wurden jetzt Schlafende geweckt?) Etwas in Notstand geraten, wird von politischer Seite folgender Lösungsvorschlag nachgereicht: Ab der Vollendung des 18. Lebensjahrs volle strafrechtliche Verantwortlichkeit (wie Erwachsene), dafür aber Zuständigkeit für die Altersgruppe der 18- bis 21-jährigen beim Jugendrichter! Ist da Sprachverwirrung im Schwange, oder soll's als Tribut an Schilda verstanden werden? Und dann ist da die noch immer nicht vom Tisch gewischte Sache mit der Veröffentlichung von Listen über die Namen bestimmter Sexualtäter. Wir haben doch genug legale Einrichtungen - mögen sie punktuell auch noch ausbaubar sein -, die eine entsprechende behördliche Observanz solcher ehemaliger - und mitunter auch potenzieller - Täter zulassen. Sieht man denn nicht die Gefahr einer Privatisierung des Präventions- und Sanktionsrecht im Falle derartiger "Anprangerung"? Ich will da vorrangig gar nicht das Kontraproduktive einer solchen Maßnahme für die Resozialisierungsbemühungen des einzelnen ehemaligen Täters ansprechen. Es geht vielmehr darum, das Kriminalrecht mit all seinen vorbeugenden und repressiven Implikationen in den Händen des Staats zu belassen. Der Damm zu privaten "Schwadronen" kann schnell brüchig werden. Auf dem Weg von Babylon nach Schilda kommt man schon mal beim Mittelalter vorbei. Das Parlament richtete zuletzt die Enquete-Kommission "Die Reaktionen auf strafbares Verhalten in Österreich, ihre Angemessenheit, ihre Effizienz, ihre Ausgewogenheit" ein. Als Themenschwerpunkte wurden u.a. die Verhältnismäßigkeit der Strafdrohungen im gerichtlichen Strafrecht und der Anwendungsbereich der Diversion genannt. Die Richtervereinigung wird sich mit drei Experten an dieser Kommission beteiligen. Es gilt dabei, frei von Opportunismus und Zeitgeistigkeit zu argumentieren. Fantasie wird nicht verboten sein. Zu hoffen bleibt, dass sich die Fantasten nicht gegenseitig hochlizitieren. Übrigens: Will man der Legende Glauben schenken, so wurden die Bürger Schildas ursprünglich wegen ihrer einzigartigen Klugheit weithin um Rat gebeten. Da sie so ständig auswärts waren, verkam die Heimat. Um weiteren An- (und Ab-)Werbungen zu entgehen, entschlossen sie sich - als Ausdruck höchster Klugheit - eines Tages dazu, nur mehr solche Entscheidungen zu treffen, für die sie letztlich bleibend berühmt wurden. Und der Turmbau zu Babel inspirierte große und größte Künstler. Es kann also zur Ehre gereichen, den Weg von Babylon nach Schilda nicht zu verlassen. |