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Editorial 09/2003 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Dr. Klaus Schröder   

Zug um Zug

Der Bundesminister für Justiz hat kürzlich anlässlich eines Justizministertreffens in Salzburg gefordert, dass Verfahren in erster Instanz EU-weit binnen eines Jahres beendet werden.
Wenn es sich dabei auch um eine plakativ-politische Erklärung handelt, wird diese Forderung nach raschen und effizienten Gerichtsverfahren von der Standesvertretung der Richter und Staatsanwälte unterstützt. Obwohl Österreich im europäischen Vergleich Dank des weit überdurchschnittlichen Einsatzwillens der Richter und Staatsanwälte bereits bisher bei der durchschnittlichen Verfahrensdauer an der Spitze liegt, sind Maßnahmen zur weiteren Effizienzsteigerung zu begrüßen, das Image der Justiz kann dadurch nur steigen.

Bedauerlicherweise hat es der Justizminister allerdings verabsäumt, die Parameter für eine weitere Verfahrensbeschleunigung und die dazu notwendigen Mittel und Maßnahmen zu umschreiben.

Die vom Justizminister in einem Gespräch mit der Standesvertretungsspitze vorgeschlagene zeitliche Befristung der Richterernennung auf eine jeweils fünfjährige Amtsperiode ist jedenfalls kein geeignetes Mittel, sondern einer der bisher schwersten Angriffe auf die richterliche Unabhängigkeit. Sie lässt die Erklärung des Ministers anlässlich der Eröffnung des Österreich-Konventes, wonach die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit unser höchstes Gut sei und ihm alles recht sei, was zur Stärkung und zum Ausbau dieser Unabhängigkeit diene, in einem sehr fragwürdigen Licht erscheinen.

Mehr als fragwürdig ist auch, warum trotz eindringlicher Warnungen der Standesvertretung und zahlreicher externer Experten, die personellen Ressourcen der Gerichte und Staatsanwaltschaften neuerlich in unvertretbarer Weise reduziert werden. Die Auslastung beträgt bereits jetzt weit über 100 %, zudem werden den Gerichten laufend neue, personalintensive Aufgaben ohne personelle Bedeckung überbunden. Selbst die als "Jahrhundertwerk" bezeichnete Reform des strafprozessualen Vorverfahrens soll ohne ausreichende Planstellenvorsorge umgesetzt werden. Die zwingende Folge ist eine bedenkliche Entwicklung in Richtung "Polizeistaat", da die unterdotierten Staatsanwaltschaften ihre neu konzipierte Leitungs- und Kontrollfunktion gegenüber der Polizei nicht wahrnehmen können.

Verwundert darf man auch sein, warum der Minister auf die zahlreichen konkreten Vorschläge der Standesvertretung (zuletzt vorgetragen am 16.7.03) zur Reduktion des prozessualen Aufwandes dieser gegenüber nicht reagiert. Auszugsweise seien die Vorschläge an dieser Stelle in Erinnerung gebracht:

Vereinfachungen bei der Protokollierung und Urteilsverfassung im Strafverfahren sowie bei der Kostenberechnung im Zivilverfahren, Abschaffung des zweiten Berufsrichters im Schöffenverfahren, Entfall der Schöffenzuständigkeit im Finanzstrafverfahren, erweiterte Einzelrichterzuständigkeit im Verfahren über die bedingte Entlassung, Ausweitung der Rechtspflegerzuständigkeiten, Einschränkungen im Besitzstörungsverfahren, Auslagerung des Abhandlungsverfahrens zu den Notaren, Einrichtung von vorgeschalteten Schiedsstellen bei zivilrechtlichen Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen etc.

Trotz ungebrochener Bereitschaft zur konstruktiven Mitarbeit bei der Umsetzung sinnvoller Reformvorhaben werden die Richter und Staatsanwälte sich von einer undifferenziert den Rotstift schwingenden Regierung nicht den "Schwarzen Peter" zuschieben lassen, wenn nicht nur das eingangs angeführte Ziel unerreichbar bleibt, sondern zudem die derzeitige Versorgung der Bevölkerung mit dem Dienstleistungsprodukt "Gerichtsbarkeit" dramatisch verschlechtert wird.

Der Zug mit den notwendigen Gegenmaßnahmen steht auf den Schienen, ob er abfährt, hängt von den weiteren Entscheidungen der Politik ab.

 
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