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Editorial 09/2004 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Dr. Klaus Schröder   

Suum cuique

Die Budgetverhandlungen für das Doppelbudget 2005/2006 haben gerade erst begonnen, da tönt es bereits lautstark, dass weitere lineare Personaleinsparungen, die angeblich schon vereinbart wurden, unverzichtbar seien. Die Standesvertretung hat bereits vor einigen Wochen, mit tatkräftiger Unterstützung der Bundesministerin für Justiz, den Bundeskanzler, den Finanzminister und den Finanzstaatssekretär schriftlich und detailliert darauf hingewiesen, dass in der Justiz eine erhebliche Planstellenvermehrung notwendig ist, um einen Zusammenbruch des Systems zu verhindern. Eine Reaktion der Genannten blieb — ebenso wie eine engagierte Unterstützung der Gewerkschaftszentrale — trotz zahlreicher Interventionen des Bundessektionsvorsitzenden bei GÖD-Chef Neugebauer, bisher aus.

Die Situation ist dramatisch. Nach der PAR-Berechnung des BMJ fehlten bereits im Jahre 2003 101,45 Planstellen für Richter und Staatsanwälte. Im Jahre 2004 wurden 29 weitere Posten gestrichen. Dieser Gesamtfehlbestand von ca. 130 richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Planstellen spitzt sich durch die Entwicklungen im Jahre 2004 und in den folgenden Jahren noch weiter zu. Nachbarschaftsrechtsänderungsgesetz, Heimvertrags- und -aufenthaltsgesetz, Außerstreitgesetznovelle — um nur einige der personalintensiven Gesetzesneuerungen zu erwähnen — erfordern zusätzlich personelle Kapazitäten. Die Kriminalstatistik weist für 2004 einen erheblichen Anstieg der strafbaren Handlungen aus; die absolute Zahl der aufgeklärten (und damit zu einem Strafverfahren führenden) Verbrechen und Vergehen steigt ebenfalls. Die Änderungen im Pensionsrecht haben zu einer teilweise bis zu 40%igen Steigerung bei den Sozialgerichtsverfahren geführt. Für das kommende Jahr ist daher eine Aufstockung der Planstellen für RichterInnen und StaatsanwältInnen um zumindest 150 unverzichtbar, wenn man den Justiz- und Wirtschaftsstandort Österreich nicht nachhaltig beschädigen will. Nach einer Erhebung bei den vier Oberlandesgerichtspräsidien können diese zusätzlich notwendigen Planstellen mit dem vorhandenen Stand ernennungsreifer Richteramtsanwärter und Kandidaten, die eine Ergänzungsprüfung nach dem BARG abgelegt haben, in der ersten Jahreshälfte 2005 tatsächlich besetzt werden.

Aufgrund der mit dem BMJ im Juni 2004 geführten Verhandlungen hinsichtlich der Planstellenvorsorge für die Reform des strafprozessualen Vorverfahrens ist es — auch aufgrund des Einsatzes und der Gesprächsbereitschaft der verantwortlichen Beamten im BMJ — gelungen, ca. 80 zusätzliche Richteramtsanwärterplanstellen in den Verhandlungsentwurf für das Justizbudget einzubauen. Diese zusätzlichen, ab dem Jahre 2008 als StaatsanwältInnen einsetzbaren Stellen haben allerdings nichts mit der aktuellen Notsituation zu tun, und können auch nicht mit unseren belegbaren und dokumentierten Forderungen nach einer sofortigen Planstellenvermehrung für RichterInnen und StaatsanwältInnen quasi gegenverrechnet werden.

Zum Abschluss noch ein Wort zum Obersten Gerichtshof. Die Situation dort ist schlichtweg beschämend. Den 57 Kolleginnen und Kollegen des OGH stehen lediglich 35 nichtrichterliche Beamte und zwei ständige Richteramtsanwärter zur Verfügung. Im Vergleich dazu verfügt der VwGH bei 63 Richtern über 113 Beamte (davon 25 wissenschaftliche Mitarbeiter), das BMJ bei 107 Juristen über 145 Beamte. Die engagierten Bestrebungen des Präsidenten des OGH, für dieses Höchstgericht endlich einen, dem internationalen Niveau entsprechenden Ausstattungsstandard zu erreichen, wurden von den politisch Verantwortlichen bislang auf die lange Bank geschoben.

Herr Bundeskanzler, Herr Finanzminister, Herr Finanzstaatssekretär, ich halte Ihren Aushungerungsmethoden den Wahrspruch der Jurisprudenz entgegen: "Suum cuique". Der Notstandstag vom 6.11.03, zu dem die Standesvertretung sich gezwungen sah, könnte erst der Anfang richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Notwehrmaßnahmen gewesen sein.

 
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