Wunsch und Albtraum des Staatsanwaltes - Reflexionen einer Herausgeforderten
Die unfassbaren Terroraktionen in den USA machen es der Verfasserin nur mit Mühe möglich, aus Anlass ihrer Wahl zur Präsidentin der Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte unbefangen und mit dem nötigen Nachdruck deren aktuelle standespolitische Anliegen im vorzutragen.
Dennoch, auch wenn der Terror kriegerische Dimension höchsten Grades angenommen hat, es handelt sich um Kriminalität, die wir uns nur bisher real nicht vorstellen konnten. Alle zuletzt aktuellen politischen und auch standespolitischen Forderungen und Streitfragen sind nun relativiert. Sie verblassen vor dem amerikanischen Horrorszenarium, dürfen aber im Interesse einer effizienten Weiterentwicklung der Strafrechtspflege nicht untergehen. Personelle Neugliederungen erzwingen Kassasturz und Bestandaufnahme. In Fragen, in denen rundum Berufene und Unberufene Änderung und Neuerung herbeireden, ist weit dringender der kühle Kopf gefordert als das heiße Herz: Gilt es doch abzuwägen, was wir an vielfach Bewährtem in unserem sicheren Besitz behalten wollen und was sich als abgenützt und minder brauchbar erwiesen hat. Ersteres ist mit Zähnen und Klauen zu verteidigen, letzteres möge ohne Schaden entsorgt werden. Um den an den Staatsanwalt gestellten Ansprüchen voll gerecht zu werden, bedarf es nicht nur des vollen persönlichen Einsatzes, sondern auch einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den beiden anderen dem Sicherheitsbedürfnis Rechnung tragenden Organen - Polizei und Gericht. Trotz extrem erschwerter Arbeitsbedingungen erfreulich engagiert und motiviert bei der Aufklärung aller Straftaten sind Sicherheitswache, Gendarmerie und Kriminalbeamtencorps. Bedenkt man, welchen Wust an Papier Polizeibeamte etwa anlässlich der Festnahme eines Verdächtigen zu bearbeiten haben, welch hohes Maß an Betreuung jeder einzelne Festgenommene einfordert, erstaunt und begeistert der noch immer hohe Motivationsgrad und das reibungslose Funktionieren des Informationsprozesses. Im Rahmen von Reformplänen soll daher nichts unternommen werden, was sich als Sand im Getriebe bei der Suche nach der materiellen Wahrheit erweisen könnte. Nicht verkannt wird, dass der international eingeforderte Standard an Verrechtlichung polizeilich geführter Erhebungen noch nicht erreicht ist. Allein dorthin möge der vom Reformwillen durchdrungene Legist seine Stoßrichtung lenken. Staatsanwaltschaft und Gericht ziehen zum Wohle der Bevölkerung am gemeinsamen Strang. Aus dem gedeihlichen Miteinander im Zuge des Vorverfahrens wurden und werden Großleistungen etwa bei der Aufklärung von Wirtschaftsdelikten gewaltigen Ausmaßes und bei schwerwiegender grenzüberschreitender organisierter Kriminalität erbracht, die den internationalen Vergleich nicht zu scheuen brauchen. Vorerhebung und Voruntersuchung funktionieren noch immer, ein Verbesserungsbedarf kann nur in Teilbereichen ersehen werden. Auch hier gilt es, das Bewährte zu behalten und den Reformstift nur behutsam einzusetzen. Alles, was die Grundrechtsdefinition an Änderungs- und Ergänzungsbedarf formuliert haben, wurde umgehend umgesetzt. Das in Österreich geschaffene Institut des Grundrechtsbeauftragten findet europaweit höchste Beachtung und ruft Nachahmer auf den Plan. Keine Beachtung findet hingegen, dass jeder Staatsanwalt nur so gut funktionieren kann wie sein engstes organisatorischen Umfeld. In diesem Bereich wird der undifferenziert eingesetzte Rotstift nach dem Rasenmäherprinzip a la long schwersten Schaden anrichten und hochqualifizierte Arbeits mangels Effektuierbarkeit zunichte machen. Daher der dringende Appell an den Ressortchef: Nicht nur technische Ressourcen zur Verfügung zu stellen, sondern auch für eine hinreichende personelle Bedeckung Sorge zu tragen. Am Willen und an der Bereitschaft zur konstruktiven Mitarbeit wird es auch der neuen Spitze der Standesvertretung nicht gebrechen. |