Das Maß ist voll
"Mit Sparen ohne Rücksicht auf Verluste kann man viel kaputtmachen - das gilt auch und vor allem für das Image der Justiz" Ronald Escher, SN vom 13. 9. 2002.
Seit Jahren weisen die Standesvertretungen der Richter und Staatsanwälte auf die durch konzeptlose lineare Kürzungen im Personalbereich entstehenden Probleme hin. Dennoch wurden seit 1.1.99 dreißig Richterposten und 312 nichtrichterliche Bedienstete "eingespart". Dem stehen insgesamt weder eine Aufgabenreduktion noch - zumindest im engeren Bereich der Rechtsprechung strukturelle Verbesserungen gegenüber. Vielmehr wurden auch Planstellen, die zur Vollziehung neuer Gesetze selbst nach den erläuternden Bemerkungen des BMJ notwendig gewesen wären, nicht zur Verfügung gestellt. Die negativen Folgen für die Justiz, deren Kostendeckungsgrad mit fast 80 % im Spitzenfeld aller Ressorts liegt, haben nicht nur die Richter und Staatsanwälte zu tragen, sondern im besonderen Ausmaß auch die rechtssuchende Bevölkerung, deren Erwartungshaltung an eine klaglos funktionierende Justiz nicht mehr erfüllt werden kann. Mit den vom Finanzministerium sachlich nicht begründbaren Kürzungen und der vom BMÖLS über das Zauberwort "Vollbeschäftigungsäquivalente" aufgezwungenen Reduzierung des Personalstandes wird die unabhängige Rechtsprechung in den Würgegriff der totalen Abhängigkeit von der 2. Staatsgewalt genommen. Die Objektivität gebietet es, das redliche Bemühen der Ministerialverwaltung und der Ressortspitze zur Verhinderung noch tieferer Einschnitte hervorzuheben und anzuerkennen; die weitgehend kurzsichtige und starre Haltung des Finanzministeriums und des BMÖLS setzt sich aber durch. Kritik an der hauseigenen Personalplanung ist jedoch dort angebracht, wo es um die Berechnung der Auslastungskapazitäten geht, die ihrerseits Grundlage für die Personalanforderung sind, und wenn willkürliche Schätzungen über den Personalmehrbedarf bei den Staatsanwaltschaften aufgrund des derzeit auf Eis liegenden StPO-Reformgesetzes ohne Einbindung der betroffenen Berufsgruppen erstellt werden. Die der Personalanforderungsrechnung zugrunde liegenden Zeitwerte sind praktisch in allen bezirks- und landesgerichtlichen Geschäftssparten (mit Ausnahme der kürzlich neu erhobenen Werte für das bezirksgerichtliche Strafverfahren) obsolet. Die Gründe dafür sind sowohl dem BMJ als auch den Verantwortlichen bei den Oberlandesgerichten bekannt, werden aber weitgehend ignoriert. Im Steuerungsausschuss ist der einzige zugelassene Vertreter der Rechtsprechung gegen die mächtige Justizverwaltung von vornherein auf verlorenem Posten. Nur die laufende Evaluierung der Zeitwerte gegebenenfalls auch über eine in allen Sparten längst überfällige Neuerhebung kann eine solide Grundlage für die Berechnung des Personalbedarfes sein. Für die Standesvertretung - und hoffentlich auch für die Verantwortlichen im BMJ - ist das Maß nun voll. Jede weitere Reduzierung der zur ordnungsgemäßen Erledigung notwendigen Ressourcen im richterlichen, staatsanwaltschaftlichen - und nichtrichterlichen Bereich - letzterer ist die Grundlage für eine klaglose Umsetzung der Rechtsprechungsaufgaben - führt unweigerlich dazu, dass Notwehrmaßnahmen eingeleitet und umgesetzt werden müssten. Ein Szenario, das die Standesvertretung vermeiden will, vor dem sie sich im Interesse der Kolleginnen und Kollegen aber auch nicht fürchtet. |