Gerichtsbarkeit und politische Veränderung
Die Justiz erregt öffentliches Interesse wie selten zuvor. Einzelne Prozesse, aber auch die Gerichte insgesamt werden beobachtet und in der Öffentlichkeit diskutiert. Was ist passiert ? Nach einer im In- und Ausland aufsehenerregenden Regierungsbildung hat sich die politische Landschaft in Österreich verändert. Politik findet in der Öffentlichkeit statt und Gehör. Überall werden politische Haltungen zumindest vermutet, häufig interpretiert und diskutiert. Auch ideologische Differenzen werden wieder stärker spürbar. Diese Entwicklung macht plötzlich nicht mehr vor den Gerichten halt. Das hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass die Regierung die - bewährte - Linie des von jeder Partei unabhängigen Justizministers verlassen hat, womit auch das Justizressort in die politische Auseindersetzung wieder miteinbezogen ist. Das strahlt auch auf die Gerichtsbarkeit aus, obwohl vor der Leserschaft nicht betont werden muss, dass diese Verknüpfung unzulässig ist. Es ist schmerzhaft für die dritte Gewalt, wenn Abhängigkeiten der Gerichtsbarkeit von einem Justizminister, der als ehemaliger Anwalt der FPÖ politisch zugeordnet ist, konstruiert werden. Damit wird die Blockbildung in der Politik auf die Gerichtsbarkeit übertragen. Das wiederum hat zur Folge, dass Gerichtsentscheidungen mit gesellschaftspolitischer Relevanz - und das sind viele - kontrovers diskutiert, (partei)politisch hinterfragt und interpretiert werden. Der Weisenbericht hat die Diskussion zusätzlich angeheizt. Kritiker meinen eine Änderung der Rechtsprechung in Richtung einer "regierungstreuen" Linie auszumachen, andere loben die Unabhängigkeit und Unbeeinflussbarkeit der Gerichte. Die Rechtsprechung schwebt nun einmal nicht wertfrei und unpolitisch im Raum , sondern ist mit der Situation in Österreich eng verbunden. Wir sind nur nicht gewöhnt, dass die Auseinandersetzung darüber pointiert und politisch geführt wird. Es wäre sinnlos und kontraproduktiv, diese Entwicklung zu beklagen. Ganz im Gegenteil bietet die Erkenntnis der eminent politischen Funktion der Gerichtsbarkeit auch eine Herausforderung, die es anzunehmen gilt. Die österreichischen Richterinnen und Richter haben in den letzten Jahrzehnten durch Urteile, die ihre Seriosität, Sachkenntnis aber und vor allem Unparteilichekeit bewiesen. dafür Sorge getragen, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsprechung vorhanden ist. Nicht zuletzt hat die - fast - durchgängige parteipolitische Enthaltsamkeit der Richterinnen und Richter zum Vertrauen in die Unabhängigkeit beigetragen. Jetzt gilt es diesem Vertrauen im grellen Licht der Öffentlichkeit neuerlich gerecht zu werden. Die Rahmenbedingungen sind vorhanden: Die Bundesverfassung stattet die Richterinnen und Richter mit jener Unabhängigkeit aus, die notwendig ist, um den verfassungsmäßgen Aufgaben der dritten Gewalt gerecht zu werden. Und eine der wesentlichen Aufgaben ist es, die (Grund-)rechte der Bürger unabhängig von den politisch Mächtigen zu wahren. Diesem Auftrag ist unabhängig von jeder parteipolitischen Ausrichtung der restlichen Staatsgewalten nachzukommen.Dabei geht es aber nicht nur darum, dass das geschieht, sondern dass das Vertrauen der Bevölkerung in diese Fähigkeit auch intakt ist. Die Förderung des Vertrauens in die Rechtsprechung ist eine Dimension, die jedem Rechtsprechungsakt innewohnt, modern könnte man auch sagen, sie muss das Ziel der Öffentlichkeitsarbeit jedes einzelnen Richters sein. Für uns Richter heißt das, in jedem Verfahren Sachkenntnis, Seriosität, zu zeigen und schließlich unabhängig - besonders von Zurufen - zu entscheiden. Dann wird polemische Kritik schnell als solche entlarvt. Für die Standesvertretung heißt das, den Aspekt der Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit im Sinne der Gewaltenteilung ständig in das Bewusstsein zurückzurufen, und die Vermengung der Gerichtsbarkeit mit anderen Staatsgewalten zurückzuweisen. Diese Gewaltenteilung bedingt aber auch, dass die Verantwortung für das Vertrauen in erster Linie bei der Gerichtsbarkeit selbst liegt. Wird Kritik laut, so ist diese auf ihre Berechtigung, besonders unter dem Aspekt des Vertrauens in die Rechtspflege, zu prüfen und allenfalls darauf zu reagieren. Wenn die Gerichtsbarkeit eigenbestimmt und verantwortungsbewusst agiert, wird der gute Ruf auch in Zukunft nicht mit Erfolg angekratzt werden können.
|