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Editorial 11/2001 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Dr. Klaus Schröder   

Lust auf morgen

Dieses Motto des kürzlich angehaltenen 14. Gewerkschaftstages der Gewerkschaft öffentlicher Dienst mag angesichts des weltpolitischen Schreckensszenarios nach den Terroranschlägen vom 11. September befremdlich klingen. Tatsächlich ist der verantwortungsbewusste Blick nach vorne die einzig mögliche Antwort auf das stattgefundene Drama.

Die Gewerkschaft öffentlicher Dienst und mit ihr die politisch unabhängige Bundessektion Richter und Staatsanwälte ist bereit, sich den Herausforderungen zu stellen, die ein funktionierendes Staatswesen intern aber auch im multilateralen Beziehungsgeflecht zu erfüllen hat.

Die Lust auf morgen kann uns richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Standesvertretern auch nicht durch Frust und Sorgen vergrämt werden, die uns die Begegnung mit verantwortlichen Organen aus Politik und Verwaltung fast täglich bereiten. Die Bundessektion und mit ihr die Vereinigungen der österr. Richter und der österr. Staatsanwälte werden sich auch in Hinkunft nicht durch unsachliche persönliche Angriffe und wehleidige Beleidigtheiten auf sachlich vorgetragene Kritik davon abhalten lassen, ihre Stimme dort zu erheben, wo dies im Interesse des Rechtsstaates und der rechtsuchenden Bevölkerung, aber auch im Interesse eines funktionierenden internen Betriebsablaufes in der Justiz und der diesen Ablauf sichernden Kolleginnen und Kollegen notwendig ist Qualitäts- und Effizienzsteigerung in der Justiz ist uns ebenso Anliegen wie den politisch Verantwortlichen, blindwütige Einsparungen als Leitmotiv zu Lasten der Bevölkerung und der Kollegenschaft werden jedoch abgelehnt. In diesem Sinne hat die Bundessektion gemeinsam mit der Richtervereinigung ein verantwortungsbewusstes Konzept für eine sinnvolle und effizienzsteigernde Zusammenlegung von Bezirksgerichten erarbeitet, das in seiner redigierten Form dem Herrn Bundesminister für Justiz allerdings nicht einmal eine Antwort wert war. Auf diese Art und Weise werden, wie in vielen anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes, weitergehende notwendige Reformerfolge leichtfertig dadurch verspielt, dass, um die betroffenen Berufsgruppen möglichst nicht einbinden zu müssen, mit einem Minimalkonsens Vorlieb genommen wird.

Der immer wieder vorgebrachte Wunsch nach sozialpartnerschaftlicher Begegnung verhallt nur zu oft ungehört oder wird mit inhaltsleeren Beschwichtigungen abgetan, denen die Umsetzung in der Praxis nicht entspricht. Gewerkschaftliche Betriebsausschüsse werden vielfach übergangen oder nur nach heftigen Protesten punktuell beigezogen, wichtige Gesetzesvorhaben zur Verbesserung der statistischen Erledigungsbilanz in tatsächlicher Verhinderung einer sachlichen Auseinandersetzung mit verantwortungslos kurzen Begutachtungsfristen versehen, Forderungen nach dringend notwendiger personeller und sachlicher Ausstattungsverbesserung im Zusammenhang mit Aufgabenerweiterungen mit dem lapidaren Hinweis auf die Budgetsituation abgetan. Dass dies mehr der Frustration als der Motivation einer an der Grenze der Belastbarkeit arbeitenden Kollegenschaft dient, bedarf keiner weiteren Erörterung.

Wie hat doch der Herr Bundespräsident in seiner Schlussrede beim 14. Gewerkschaftstag so trefflich ausgeführt : "In Zeiten des Wandels, in denen es gilt, zusammenzuhalten, sind der Dialog, das vertrauensvolle Miteinander, und eine Politik mit Herz und Verstand besonders wichtig, ja unverzichtbar. Ich halte nichts davon, Entscheidungen über die Köpfe der Betroffenen zu fällen und damit den Eindruck entstehen zu lassen, dass das demokratische Mitspracherecht einfach nicht mehr zählt. Wir brauchen keine Politik der Kälte in unserem Land, wir brauchen eine Politik, die den Bürgern Vertrauen und Sicherheit vermittelt, besonders in international schwierigen Zeiten".

 
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