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Editorial 11/2002 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Dr. Barbara Helige   

Richtertag 2002

Es war im Jahr 1982, als die Hauptversammlung der Vereinigung der österreichischen Richter eine Resolution beschloss, wonach dem Vereinszweck "Wahrung und Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit" in Zukunft besonderes Augenmerk geschenkt werden sollte. Deshalb findet seither alle fünf Jahre ein Richtertag statt, bei dem die gesamte Kollegenschaft in Fachveranstaltungen, aber auch in einem Festakt gemeinsam mit anderen Festgästen die Gelegenheit hat, über die Situation der Gerichtsbarkeit im Staatsgefüge, aber auch die Situation des einzelnen Richters zu reflektieren.

Das Generalthema des heuriges Richtertages lautet "Das Verhältnis der Staatsgewalten zueinander im Lichte der europäischen Entwicklung". Damit wollten wir auch besonders neue Perspektiven in die Diskussion miteinbeziehen, die sich durch die Veränderung der Situation in Europa ergeben haben. So bringen die beitrittswerbenden Staaten eine hohe Sensibilität, dafür aber kaum Tradition in Fragen der Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit in die Diskussion ein. Auf der anderen Seite sind in Staaten der EU Entwicklungen zu beobachten, die der Bevölkerung richterliche Unabhängigkeit als einen Wert näher bringt, für den es sich zu demonstrieren lohnt.

Aber auch der österreichischen Situation ist ausreichend Augenmerk zu schenken. So ist die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter verfassungsmäßig garantiert, es besteht aber immer noch eine Vielzahl von finanziellen aber auch strukturellen Abhängigkeiten ( z.B. bei der RiAA-Auswahl und der Richterernennung). Hinzu kommen immer wieder Begehrlichkeiten der Politik.

Die Freiheit der dritten Gewalt von Abhängigkeiten zu befördern, muss aber eines der wichtigsten Ziele der Vereinigung der österreichischen Richter sein. So formulierte die Hauptversammlung 1982 in ihrer Resolution: "Die Geschichte zeigt, dass stets die Gefahr des Entstehens neuer Abhängigkeiten auch für die rechtsprechende Gewalt besteht. Dies zu bekämpfen und aufzuzeigen, ist eine zentrale Aufgabe der Vereinigung der österreichischen Richter. Das ist umso notwendiger, als die Formen und Möglichkeiten einer Gefährdung der richterlichen Unabhängigkeit einem raschen Wandel unterliegen, der oft nicht bald genug erkannt wird."

Es erscheint daher nur angemessen, in regelmäßigen Abständen die Politik, die Medien sowie die Öffentlichkeit auf die Problematik aufmerksam zu machen. Aber auch für uns Richterinnen und Richter, die wir auf der einen Seite gewisse Gegebenheiten schon so sehr gewohnt sind, auf der anderen Seite für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung die Verantwortung tragen, ist eine Reflexion immer wieder notwendig und sinnvoll . Wir freuen uns auf eine interessante Diskussion.

 
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