"Man wird doch noch träumen dürfen"
Abgesehen von Kommunikationsproblemen und unterschiedlichen Vorstellungen vom Wesen einer Diskussion liegt die Hauptursache für das derzeit schwer gestörte Verhältnis zwischen Justizminister und Richterschaft für mich in den unterschiedlichen Gesichtspunkten bei der Beurteilung der gegenwärtigen Probleme des Rechtstaates und ihrer Bewältigung. Die Spannungen ergeben sich nach meiner Meinung aus dem Zwiespalt zwischen Theorie und Praxis, dessen Folge eine von der jeweiligen Aufgabenstellung bedingte parteiliche, mitunter verzerrte Darstellung der bestehenden Probleme ist. Während der Justizminister in seiner Beurteilung der Situation von ihm erwartete positive Entwicklungen, etwa der Kriminalität und der Häftlingszahlen vorwegnimmt und an Zukunftsplänen schmiedet (Verkürzung der Verfahrensdauer, wogegen es nichts einzuwenden gibt; Europäischer Schiedsgerichtsstandort in Österreich), sieht sich die Richterschaft mit der völlig anders gearteten augenblicklichen Realität konfrontiert, die sich nach allen Erwartungen und Erfahrungen auch so schnell nicht zum Besseren verändern wird.
Seinen Blick auf künftige Tage zu richten und seine Handlungen darauf abzustimmen mag auf lange Sicht gesehen durchaus verdienstvoll sein, es birgt jedoch die Gefahr in sich, die Bodenhaftung für die Gegenwart zu verlieren und ihre Erfordernisse nicht zu erkennen. Für die Richterschaft, die sich mit der täglich schwieriger werdenden Realität herumschlagen muss, entsteht dadurch der Eindruck, mit ihren Sorgen beim zuständigen Minister nicht nur kein offenes Ohr, sondern, was schlimmer ist, nicht das nötige Verständnis zu finden. Am krassesten sichtbar geworden ist dies an der Tatsache, dass der Minister den durch sein Verhalten (wenngleich ohne böse Absicht) provozierten Notstand jenes für den Rechtsstaat so existenziellen Berufsstandes nicht zu erkennen imstande oder bereit war. Das hat ihm die unerwarteten Reaktionen (Pfiffe, Zwischenrufe etc.) der versammelten Richter eingetragen, deren Bild in der Öffentlichkeit doch sonst stets und mit Recht durch besonnenes Verhalten bestimmt wird. Erhebt sich in Zusammenfassung aller Reaktionen auf die erregte Stimmung die Frage, ob die Protestaktion am 6.11.2003 notwendig war, so beantwortet sie sich schon deswegen eindeutig mit ja, weil zuletzt der Minister selbst erklärte, im Grunde stehe er hinter den Richtern. Die Richterschaft ist gerne bereit, diese Feststellung als Anfang zu einem Abbau der Spannungen anzuerkennen. Damit er aber erfolgreich fortgeführt werden kann, scheint eine Sprachregelung im gegenseitigen Umgang absolut notwendig. Sie müsste zum Beispiel garantieren, dass die Arbeitsleistung der Richterschaft nach objektiv überprüfbaren Richtlinien einer der ständigen Systempflege unterzogenen und auch akzeptierten Personalanforderungsrechnung geschieht und nicht nach Berechnungen von Anfallszahlen, die durch ständige Änderungen von Eintragungsvorschriften nicht das tatsächliche Maß der Arbeit wiedergeben. Die Bereitschaft der Standesvertretung an einer sinnvollen Behandlung der aktuellen Probleme mitzuwirken ist auch in den dem Justizminister vorgelegten 55 Vorschlägen für Reformmaßnahmen zur Entlastung der Gerichtsbarkeit dokumentiert, die eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation ohne eine Reduktion des Rechtsschutzes erwarten lassen. Wir sollten uns zunächst im Interesse des Rechtsstaates und der Rechtssuchenden, aber auch im Interesse der Richterinnen und Richter der Realität widmen, um damit auch eine vernünftige Basis für zukünftige Veränderungen und Ausgestaltungen zu schaffen. |