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Editorial 12/2001 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Markus Thoma   

Die Verstörung

Ein standespolitischer Bilanzstichtag ist gekommen. Es ist nicht (nur) der bevorstehende Jahreswechsel, sondern die Ende November erfolgte Neuwahl des Präsidiums und des Vorstandes der Vereinigung der österreichischen Richter für die nächste Funktionsperiode von drei Jahren, die Anlass zum Resümee geben.

Ein Blick zurück auf die letzten drei Jahre konfrontiert zunächst mit der Erfahrungsdichte von drei Justizministern, die das jeweilige "Gegenüber" für die richterliche (und staatsanwaltschaftliche) Standesvertretung verkörperten; mehr noch konfrontieren jedoch die klimatischen Veränderungen im standespolitischen Umfeld, die während dieser drei Jahre zu bemerken waren und zuletzt nicht einmal mehr der "breiten", außerhalb der Justiz stehenden Öffentlichkeit, verborgen blieben.

Zu Beginn der letzten Funktionsperiode stand Bundesminister Dr. Michalek wohl für ein über Jahre aufgebautes Verhältnis der Kooperation zwischen Richterschaft und Justizministerium, das in zahlreichen, von der Richterschaft mitgetragenen Projekten und legistischen Neuerungen Ausdruck fand. Meinungsverschiedenheiten wurden am Verhandlungstisch ausgetragen und fanden meist eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung. Die richterliche Standesvertretung errang schließlich ihre erste Anerkennung im Gesetz.

Auch die Ministerschaft Dris. Krüger sei erwähnt; das Gespräch mit ihm war launig.
Doch seit bald zwei Jahren ist ein Umbruch im Verhältnis zwischen Richterschaft und Bundesminister(ium) für Justiz zu konstatieren, der nicht nur Ausdruck eines Reformwillens, wenn nicht gar -eifers der Regierung und des gegensätzlichen, der Standesvertretung unterstellten "Strukturkonservativismus" sein kann.

Es liegt in der "Natur der Sache", dass Vorhaben des Justizministers in einer engagierten Standesvertretung nicht nur auf Zustimmung oder schweigende Ablehnung stoßen können - in der Natur der Sache würde es jedoch - wie schon in den Jahren zuvor - ebenso liegen, Divergenzen am Verhandlungstisch auszutragen. Dies setzt allerdings voraus, den Verhandlungstisch als gemeinsame Ebene und im Gesprächspartner einen ernst zu nehmenden Mitstreiter für die Gerichtsbarkeit zu sehen.

Eine der wesentlichen Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit besteht darin, dass die Verhandlungsebene zwischen Justizministerium und richterlicher Standesvertretung an Bedeutung verlor, sofern sie nicht überhaupt kippte - so im Falle der vom Justizminister beabsichtigten Reform der Gerichtsorganisation. Die Chance, gemeinsam eine tragfähige Lösung zu erringen, wurde in diesem Fall vertan.

Doch damit nicht genug; die Kommunikation verlagerte sich zum Teil auf die Ebene der Medien, der Ton wurde schroff.

Und zur Kurzweil des p.t. Publikums wurde die Frage der (Nicht-)Nachbesetzung von Planstellen mit Präsidenten von Gerichtshöfen in der Form eines verbalen Schlagabtausches medial abgehandelt - ebenfalls ein Novum in dieser Republik.

Mittlerweile bestimmt nicht mehr das Sachthema, sondern offenbar nur mehr der Ton die Diskussion.

<>Justiz- wie Standespolitik (sofern man sie überhaupt unterscheiden kann) haben eines gemeinsam: größere Vorhaben können nicht ohne den Justizminister, aber auch nicht "gegen" die Standesvertretung der Richter (und Staatsanwälte) realisiert werden. Eine justiz- und standespolitische Pattsituation kann nur jenem behagen, dem der Ist-Zustand genügt. Das taktische Abwarten, bis der "Gegner" abhanden kommt, um dann seine Vorhaben zu realisieren, kann sich nur der leisten, für den Zeit keine vorrangige Rolle spielt (bei diesem Spiel hätte wohl die Vereinigung der österreichischen Richter, bald 100 Jahre alt und bei bester Gesundheit, ganz gute Karten). Ausgangspunkt aller Differenzen zwischen Justizminister und Standesvertretung waren in der Vergangenheit unterschiedliche Meinungen zu Sachthemen - es wäre an der Zeit, an den Verhandlungstisch zurückzukehren, um dort Sachlösungen für die Zukunft der Justiz zu erzielen.

 
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