Traumberuf Staatsanwalt?!
Bemerkenswerte Einschaltquoten zeigen das besondere Interesse der Medienkonsumenten (auch) an "gestellten Geschichtchen" aus dem Gerichtsalltag, vor allem am strafgerichtlichen Geschehen. Das bestätigen nicht nur Serien deutscher Fernsehstationen; auch auf österreichische Verhältnisse zugeschnittene "Histörchen" und Serienheld/Innen sowie - der Realität schon näher kommende - Reportagen vom "Schauplatz Gericht" dokumentieren diesen Trend. Wird in der Öffentlichkeit die Gerichtsbarkeit angesprochen und deren Qualität bzw Funktionieren hinterfragt, wird damit primär die Strafjustiz in Assoziation gebracht, und wenn irgendwo etwas nach Ansicht von politischen Mandataren oder deren Kritikern nicht mit "rechten Dingen" zugeht, erschallt umgehend der Ruf nach dem Staatsanwalt.
Vor diesem Hintergrund sollte doch nahe liegen, dass das Interesse des juristischen Nachwuchses dahin geht, Staatsanwältin/Staatsanwalt oder Strafrichterin/Strafrichter zu werden. Glaubt man an die Aussagen der Marktgesetze, könnten demnach die geeignetsten der ohnehin bestens Ausgebildeten für diese Funktionen zum Zug kommen und qualifizierter Nachschub für die angesprochenen Positionen gefunden werden. Die tatsächlichen Gegebenheiten sehen bedauerlicher Weise erheblich anders aus: Bei einer nicht zu vernachlässigenden Zahl von Planstellenbesetzungen im staatsanwaltschaftlichen Bereich ist man schon froh, überhaupt geeignete Bewerberinnen/Bewerber zu finden. Sich damit zufrieden zu geben, dass eine Planstelle besetzt ist, kann nicht das Ziel der verantwortungsvollen Personalpolitik sein. Dass die Verhältnisse nicht immer so waren, wissen nicht nur die jetzt schon "Alten": Jahrzehnte hindurch bedeutete es eine Auszeichnung, als Bewerber für eine staatsanwaltschaftliche Planstelle auch nur in Betracht gezogen zu werden. Es war und ist Realität, dass viele der Strafrichter des Obersten Gerichtshofes durch die Schule der Staatsanwaltschaft gegangen sind. Woran mag es wohl liegen, dass sich das Blatt der Geschichte in so signifikanter Weise gewandelt hat? Fraglos war bei den früheren Anfangsgehältern von Jungrichtern der Anreiz auf eine (ohnehin relativ geringe) monetäre Besserstellung eines der Kriterien. Dies monokausal zu sehen, greift aber zu kurz: Irgendetwas muss sich auch an der Attraktivität des Berufs des Staatsanwaltes geändert haben. Die Unabhängigkeit des Richters allein kann es wohl nicht sein, weil das richterähnliche Berufsbild des Staatsanwaltes und die wechselseitige Durchlässigkeit dagegensprechen. Gerade durch neue strafrechtliche Reaktionsmöglichkeiten, vor allem durch die mit der StPO-Novelle 1999 auf den Bereich des Erwachsenenstrafrechts erweiterte Möglichkeit von Diversionsmaßnahmen, besteht ein in der Praxis höchst erfolgreich eingesetztes breites Angebot staatsanwaltschaftlicher Erledigungsformen. Dies gestaltet das Tätigkeitsfeld äußerst attraktiv. Die Zeiten, in welchen der Staatsanwalt als sogenannter "wilder Verfolger" auftrat, sind - sollten sie überhaupt jemals existiert haben - längst Geschichte. Auf dem Gebiet des Grundrechtsschutzes kam und kommt dem Staatsanwalt - der von Anfang an als "Wächter" und "Hüter" der Rechtsstaatlichkeit und der Rechtssicherheit institutionalisiert wurde - besondere Bedeutung zu. Der kreative Einsatz moderner Instrumentarien zur Aufklärung kriminellen Verhaltens (Telefonüberwachung; "großer" und "kleiner" Lauschangriff; automationsunterstützter Datenabgleich; Konferenzschaltung, usw) sowie die richtige rechtliche Einordnung oft höchst komplexer Lebenssachverhalte bieten gerade für diese Berufsgruppe hohe juristische und menschliche Herausforderungen. Dass die Aufgabenvermehrung für Staatsanwälte deren Leistungskapazität an die Grenzen geraten lässt, zeigt die Tendenz der geplanten Strafrechtsreform, die aber andererseits die besonderen Zukunftsperspektiven dieses Berufsstandes dokumentiert. Die seit einiger Zeit zu beobachtende Usance der für die Personalsituation Verantwortlichen, freiwerdende Planstellen - nicht nur, aber auch im Leitungsbereich - erst verzögert nachzubesetzen, trägt nicht gerade zur Motivationshebung bei und birgt die Gefahr in sich, dass die weltweit anerkannte hohe Rechtskultur der österreichischen Strafjustiz - die (auch im internationalen Vergleich) ohnedies mit äußerst geringen personellen Ressourcen auskommt - Schaden nimmt. Dass durch die Überbelastung der einzelnen Staatsanwältin/des einzelnen Staatsanwaltes zufolge Aufgabenhäufung und Bürokratismus ohne gleichzeitige Personalvorsorge die Attraktivität dieses Rechtsberufes nicht noch weiter sinkt, wird nur durch dynamische und nachdrückliche Standesarbeit zu verhindern sein. Es wurden und werden vermehrt Initiativen zu setzen sein, die es für am Strafrecht interessierte Richterinnen und Richter wieder im erhöhten Maße erstrebenswert macht, Staatsanwältin/Staatsanwalt zu werden. Dazu gehören jedenfalls die längst überfällige verfassungsrechtliche Verankerung, die Einbettung aller personal-, gehalts- und standesrechtlichen Regelungen in das StAG und die dem europäischen Standard entsprechende Unabhängigkeit von der politischen Gewalt./p> Am Engagement für diese Zukunftsperspektiven soll es seitens der Standesvertretung nicht fehlen. Vor allem sind aber die jungen Kolleginnen und Kollegen zu aktiver und konstruktiver Mitarbeit aufgerufen! |