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Editorial 12/2004 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Dr. Barbara Helige   

Umwälzungen im Rechtsstaat

Die Staatsausgaben müssen gesenkt werden! Personal muss eingespart werden! Ein wichtiges Vorhaben der Bundesregierung ist die Gerichtsreform! Wer kennt nicht diese lauten Töne. Auch der Zusammenhang zwischen den Schlagworten ist evident.

Neben der "Flexibilisierung des Richtereinsatzes" ist es die "Strukturreform" in der Gerichtsbarkeit, die durch Einrichtung der "Regionalgerichte" beim Sparen helfen will. Beide Maßnahmen rühren aber an den Grundfesten der Gerichtsbarkeit. Sprengelrichter dienen zur Unterstützung bei Großverfahren und Krankheit von Richtern. Keinesfalls dienen sie der leichteren Versetzbarkeit von Richterinnen und Richtern in Zeiten der Überlastung der Gerichte. Aber genau in diese Richtung gehen die Intentionen der politisch Verantwortlichen, die dafür sogar die Verfassung ändern wollen(!). Der Umstand, dass durch die verfassungsrechtlich determinierte Unversetzbarkeit der Richterinnen und Richter nicht zuletzt die für die Prozessführung notwendige Kontinuität gewährleistet wird, interessiert dabei nicht.

Ebensowenig ist Zeit für eine umfassende Diskussion über Vor- und Nachteile einer Zerschlagung der bisherigen Gerichtsstruktur. Bereits vor einem Jahr wurden im Verfassungskonvent die Pläne für die Neuorganisation der Gerichtsbarkeit vorgestellt; bis zum heutigen Tag wurde die Standesvertretung nicht zu einer Stellungnahme eingeladen. Dabei geht es um Umwälzungen, wie sie die Gerichtsbarkeit seit 1848 nicht erlebt hat. So werden bei Errichtung von 62 Regionalgerichten nahezu alle Planstellen neu ausgeschrieben, die bisherigen Laufbahnen werden völlig verändert. Die Kontinuität der Rechtsanwendung durch Schaffung völlig neuer Instanzenzüge ist gefährdet. Die Umorganisation erfordert umfangreiche Baumaßnahmen mit hohen Kosten. Die Auswirkungen auf den ländlichen Raum, die dort lebende Bevölkerung, aber auch die dort ansässigen Rechtsanwälte und Notare wiegen schwer. Aber bei der praktisch ausschließlich betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise des Vorhabens ist für eine Würdigung des — unbestrittenen — Wertes der bürgernahen Rechtspflege mit dem daraus resultierenden Rechtsfrieden kein Raum mehr. Für eine umfassende Diskussion mit den Betroffenen scheint keine Zeit zu sein. Schließlich will der Bundeskanzler dieses Vorhaben in den nächsten zwei Jahren abschließen. Speed kills!

 
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