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Editorial 09/2006 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Manfred Herrnhofer   

Neues vom PAR - PAR-Neu

In diesen Tagen fällt – nach Bewältigung des mühsamen und dornigen Weges des mit Fallstricken und legistischen Schlaglöchern gespickten Vergabegesetzes – die Entscheidung über die Vergabe eines Auftrags  namens „PAR-Personalanforderungsrechnung“.

Vor seiner Einführung stand die Richterschaft diesem im Öffentlichen Dienst einzigartigen Instrumentarium der Messung geistiger Arbeit durchaus kritisch gegenüber, stimmte dem Unterfangen jedoch letztlich zu.

Gestützt auf die eine gravierende Unterdotierung der richterlichen Planstellen abbildende Erhebung gelang Mitte der neunziger Jahre deren deutliche Aufstockung und damit eine – allerdings nur kurzfristig wirksame - Entlastung der angespannten Personalsituation.

 

In den Folgejahren lag die Auslastung weiterhin deutlich über 100 %, zusätzlich änderten sich die Rahmenbedingungen seit der Ersterhebung gravierend - beispielsweise durch Übernahme des EU-Rechtsbestands oder die signifikante Zunahme komplexer Verfahren -  mit Ausnahme des bezirksgerichtlichen Strafverfahrens gab es aber keine Anpassung der Zeitwerte, sodass sich bereits am Ende der neunziger Jahre insbesondere im C- und Cg–Bereich eine deutliche Kluft zwischen dem „Papierwert“ und der tatsächlichen Arbeitsbelastung abzeichnete.

Die strikte Anwendung der aus dem Lot geratenen Werte in Geschäftsverteilungsagenden und bei Ermittlung des Verschiebungspotentials zwischen verschiedenen Einheiten zeitigte zum Teil fatale Auswirkungen.

Das Dilemma wurde in ungezählten von regionalen Sektionsversammlungen beschlossenen Resolutionen aufgezeigt,in mehrfachen Interventionen der Standesvertretung an die Ressortverantwortlichen  herangetragen, kam aber durch die alles beherrschenden Diskussionen um eine Reform der Gerichtsorganisation und Forderungen nach einem massiven Planstellenabbau unter die Räder.

 

Bei den nachfolgenden Verhandlungen behielt die Standesvertretung das Problem der Dauerüberlastung stets im Auge, artikulierte es an prominenter Stelle im Forderungskatalog und es umfasste schließlich der erzielte Kompromiss Ende 2005 die ministerielle Zusage einer gänzlichen und alle Sparten umfassenden Neuerhebung der Zeitwerte.

Die Standesvertretung knüpfte die unverzichtbare Mitwirkung der Richterinnen und Richter unter anderem an die Bedingungen der vollen Einbindung in den Vergabe-, Durchführungs- und Kontrollprozess, der Installierung eines geeigneten Evaluationsinstrumentariums für geänderte Umstände (zB Gesetzesänderungen), was auch von Seiten des BMJ ausdrücklich zugesagt wurde.

Vom Verhandlungspartner wiederum in Überlegung gezogen wurde eine Echtzeiterhebung, dh Tätigkeitsaufschreibungen aller Erledigungen in einem bestimmten Zeitraum.

Bei der Abschätzung der Chancen und Risken eines solchen Unterfangens wurden alle Szenarien kritisch durchleuchtet und hinterfragt, letztendlich zwingt der status quo, nämlich die tägliche Anwendung teilweiser obsoleter Werte bei grundlegenden Entscheidungen zum Handeln. Nur durch eine Neuerhebung kann das Ziel der Schaffung eines echten Steuerungsinstruments mit realistischen Zeitwerten, die auch eine  Basis für eine ausreichende Personalvorsorge, eine Auslastungsgerechtigkeit und letztlich einen Spartenvergleich bilden,
erreicht werden.

Der erfolgreiche Abschluss eines solchen Projektes beansprucht von allen Beteiligten einen offenen Zugang und das Streben nach realistischen, der tatsächlichen Arbeitsbelastung entsprechenden Zeitwerten.

Das erzielte und durch zuvor vereinbarte Plausibilitätskontrollen geeichte Ergebnis darf wiederum nicht durch statistische oder EDV-technische Taschenspielertricks wegverhandelt werden.

Wir Richterinnen und Richter sind bereit, unseren Beitrag zu leisten.

 
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