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Editorial 10/2006 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Klaus Schröder   

Aufbruch statt Zusammenbruch

Wenn dieses Editorial erscheint, sind die Nationalratswahlen bereits geschlagen und das politische Taktieren im Zusammenhang mit den Folgen des BAWAG-Skandals für die Gewerkschaften wird hoffentlich einer sachlichen Auseinandersetzung über notwendige Reformschritte Platz machen.

Ich möchte an dieser Stelle zunächst allen Kolleginnen und Kollegen aufrichtig danken, die in dieser für die Gewerkschaft schwierigsten Zeit zur Gewerkschaftsidee stehen; jene, die aus Ärger und persönlicher Verbitterung über die Ereignisse des letzten halben Jahres der gewerkschaftlichen Standesvertretung den Rücken gekehrt haben, bitte ich, sich diesen Schritt noch einmal zu überlegen. Vor allem aber lade ich unsere jungen Kolleginnen und Kollegen ein, mit uns gemeinsam an einer besseren Zukunft in der Gewerkschaft zu arbeiten. Ich bin der festen Überzeugung, dass ein gesamtstaatliches Gemeinwohl auf Dauer nur unter Mitarbeit funktionierender, offener, parteipolitisch unabhängiger und fortschrittlicher Gewerkschaften gesichert werden kann.

Die Bundessektion Richter und Staatsanwälte könnte Vorbild für den gesamten ÖGB sein, wenn es darum geht, ohne parteipolitischen Filz die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten.

Gewerkschaftliche Standesvertretung spielt sich natürlich nicht im politischen Vakuum ab. Der dauernde Gesprächskontakt zu den politischen Parteien und zu dem in einer Parteiendemokratie von diesen mitgeprägten parlamentarischen Institutionen ist unerlässlich. Auch das Eingehen von Kompromissen bei der Verfolgung eigener berufs- und standesspezifischer Anliegen ist Teil einer verantwortungsvollen sozialpartnerschaftlichen Auseinandersetzung. Parteipolitische Anbiederung ist der gewerkschaftlichen Standesvertretung der Richter und Staatsanwälte jedoch fremd und sollte auch in der Arbeit des ÖGB insgesamt keinen Raum finden.

Der Bundessektion Richter und Staatsanwälte ist es daher im Zuge der notwendigen Gesamtreform des ÖGB ein besonderes Anliegen, dass partei- und fraktionsunabhängige Gruppierungen in die Entscheidungsprozesse, vor allem aber in die Kontrollinstanzen, verstärkt eingebunden werden. Dass daneben die Strukturen des ÖGB gestrafft und verschlankt werden müssen, die Unabhängigkeit der Teilgewerkschaften ausgebaut und die individuellen Mitgliederrechte im Sinne einer basisnäheren Wahlordnung und Entscheidungsfindung verstärkt werden müssen, ist ebenfalls unerlässlich. Unter diesen Gesichtspunkten kann das, was vom ÖGB derzeit unter dem Titel „Mitgliederbefragung“ initiiert wird, nur ein erster Schritt zu einer demokratischen Verbreiterung sein, welche hoffentlich beim ÖGB-Reform-Kongress im Jänner 2007 umgesetzt wird. Allerdings vermögen zu viele „no-na-net-Fragen“ den Mitgliedern nicht wirklich das Gefühl zu vermitteln, dass sie entscheidend an der Neugestaltung des ÖGB mitwirken können.

Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Berufsstand der Richter und Staatsanwälte bitte ich eindringlich, der Bundessektion Richter und Staatsanwälte durch einen Neu- oder Wiederbeitritt zur Bundessektion im Reformprozess selbst und den nachfolgenden Jahren der praktischen Umsetzung der zu beschließenden Reformen jenes Gewicht zu verleihen, das ihr als gewerkschaftlicher Vertreter der „Staatsgewalt Justiz „ zukommen muss.

 
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