Unschuldsvermutung für die Justiz„Offen gesagt“ am Sonntag vor der Nationalratswahl hatte eine ganze Reihe hochrangiger österreichischer Medienmacher zu Gast. Diskutiert wurde Qualität und Inhalt des Wahlkampfs. Ein justizrelevantes Thema, das breitesten Raum einnahm, war daher der BAWAG Skandal. Klar hervorgetreten ist in der Diskussion, dass die Überlappung von Politik und Wirtschaft - der berühmte Filz - mit der Erledigung der Großverfahren der 80-iger Jahre des letzten Jahrhunderts (Stichwort Norikum, AKH, Lucona), nur scheinbar ausgeräuchert werden konnte. Nachdem sich das Gespräch ausschließlich um die politische Verwertung dieses Themas im Wahlkampf gedreht hatte, brachte der Moderator die aus unserer Insidersicht kritische Frage: „Ist es wirklich nur Zufall, dass ein Anklageentwurf in Sachen BAWAG so kurz vor der Wahl vorliegt?“ Nach kurzer Nachdenkpause hat der Herausgeber eines renommierten Wochenmagazins, das sich seit Jahrzehnten eben dem Aufdecken dieses Filzes verschrieben hat, mit einem wohlmeinenden Lächeln formuliert: „Hier sollte für die Justiz die Unschuldsvermutung gelten!“ Man beachte die gekonnte Verwendung des Konjunktivs und des imperativen Soll. Diskussion hat sich hiezu keine entwickelt, nach gewichtigem Kopfnicken der Medienzaren ist der Moderator zum nächsten Thema übergegangen. So kurz die Situation war, so deutlich trat die gesamte Imageproblematik der Justiz, im Besonderen der Staatsanwaltschaft, greifbar ans Tageslicht: Einerseits das Grundvertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz, konkret in die Staatsanwaltschaft, und die Hoffnung, dass dieses Vertrauen gerechtfertigt ist; andererseits die Zweifel, ob der systemisch von der Politik abhängige Staatsanwalt wirklich nur dem Gesetz treu ist und vor allen Dingen die Scheu darüber zu reden. Jeder der verantwortungsbewussten Medienmacher hat offensichtlich gespürt, dass eine Diskussion über dieses heikle Verhältnis Justiz/Politik, wenn gerade der Schmutz in der Beziehung Wirtschaft/Politik öffentlich diskutiert wird, einen dramatischen Vertrauensschaden anrichten kann. Eine justizinterne Diskussion ist jedoch leidenschaftslos zu führen, ein schamhaftes Stillschweigen würde bloß Nahrung für unnötige Gerüchte bilden. Wir Justizinsider, denen die Integrität der handelnden Staatsanwälte bewusst, bekannt und ein Anliegen ist, wissen, dass der Zeitpunkt des Anklageentwurfes ausschließlich ein Diktat der Sachumstände ist: Der kriminalistische Erkenntnisstand, die Verfügbarkeit von Ressourcen, materiellrechtliche und prozessrechtliche Erwägungen führen zwangsläufig zu einem bestimmten Ergebnis. Nicht dass ein Wiederholen eines derartigen Erkenntnisprozesses nicht ein verändertes Bild ergeben könnte - wir alle können später gescheiter werden - es geht um das erkennbare Fehlen politischer Einflüsse. Falls aber das Justizprodukt Anklage von der Politik in der Öffentlichkeit als Erfolg präsentiert und reklamiert wird, braucht sich niemand zu wundern, dass darüber nachgedacht wird, ob es unter inhaltlicher politischer Einflussnahme zustande gekommen sein könnte. Überdies ist nicht nur Dimension und Brisanz des BAWAG-Verfahrens nahezu einmalig, völlig neu ist ein viel zu weniger beachteter Umstand: Aus der Sachlage und der Not heraus geboren ermittelt erstmalig wirklich der Staatsanwalt persönlich. 2008 wirft seine Schatten voraus, dieses erste staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wird das Bild des neuen Staatsanwaltes gewichtig mitprägen. Daraus ergibt sich die spannende Frage, die bei Verfassen dieser Zeilen noch offen war, bei Veröffentlichung vielleicht beantwortet sein wird: Wird die genehmigte BAWAG-Anklage der Staatsanwaltschaft Wien (nur) durch ihre Mediensprecher der Öffentlichkeit präsentiert werden oder wird die Politik der Versuchung nicht widerstehen können, selbst mit der Anklage Medienarbeit zu machen, um einen Imageerfolg erzielen zu können, die aber die ausschließliche Gesetzestreue des Anklageverfassers in einem schiefen Licht erscheinen ließe. |