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Der Streit um die Obsorge PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Franz Mauthner   
Freitag, 30 Jänner 2004

Obsorgestreitigkeiten sind eine der größten Herausforderungen bei Gericht. Alle Beteiligten, Kinder, Eltern, Sachverständige, Rechtsanwälte, Richter stehen schwierigen und komplexen Fragen gegenüber. Es soll die Zukunft eines Minderjährigen geregelt werden! In erster Linie hat das Gericht alles zu versuchen, dass die Eltern eine gütliche Entscheidung treffen können. Erst wenn das misslingt, hat das Gericht zu entscheiden.

Selbstverständlich wird das Kind dabei befragt und gehört. Wichtig dabei ist zweierlei:

1.) Das Kind darf nicht vor eine "Wahl" gestellt werden. Die Frage:
"Willst Du lieber bei Papa oder Mama sein?" zu stellen, bringt das Kind in größte Konflikte und muss von allen Beteiligten vermieden werden.

2.) Die Meinung bzw. der Wunsch des Kindes ist sehr wichtig. Die allein entscheidende Antwort auf die Frage ist es nicht. Die Äußerungen des Kindes sind, ebenso wie die der anderen Beteiligten, abzuwägen und im Gesamtzusammenhang zu prüfen. Die Prüfung, ob die Entsprechung des Willens des Kindes auch seinem Wohl dient, ist Aufgabe des Gerichts, wenn sich die Eltern nicht einigen können.

Das Ergebnis dieser Abwägung bedarf des Respektes aller Beteiligten. Die Diskussion der Entscheidung und ihre Hinterfragung ist ein rechtsstaatliches Grundrecht. Davon ist zu unterscheiden, dass es nicht im Belieben der Parteien steht, ob sie die gerichtliche Entscheidungen akzeptieren. Idealerweise arbeiten alle an der Realisierung der Entscheidung mit. Wenn jemand die Umsetzung gerichtlicher Entscheidungen aktiv verhindert, kann das unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen haben.

Sollte die Entscheidung von den Parteien nicht freiwillig in die Praxis umgesetzt werden, hat das Gericht für den Vollzug zu sorgen. Dies hat so schonend wie nur möglich zu erfolgen, wobei Gewalt unbedingt zu vermeiden ist. Dafür ist speziell geschultes Personal erforderlich wie es derzeit (noch) nicht zur Verfügung steht. Seitens des Gerichtes ist alles zu unternehmen, um Situationen wie jüngst weiterhin zu vermeiden und mit allen Mitteln eine friedliche Lösung zu suchen. Dabei bedarf es auch der Kooperation aller Beteiligten.

Fachgruppe Außerstreit- und Familienrecht

 
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