Dienstrechtsnovelle 2007 oder der Umgang mit der dritten Staatsgewalt
Am 16.5.2007 um 16.32 Uhr, somit unmittelbar vor dem bevorstehenden Feiertag und für viele aufgrund des Fenstertages verlängerten Wochenende wurde dem Präsidium der Vereinigung der Richterinnen und Richter via Bundesministerium für Justiz (das am selben Tag informiert wurde) ein Vorschlag des Bundeskanzleramtes betreffend Änderungen des RDG und des StAG zur Stellungnahme bis Montag, den 21.5. 2007 übermittelt. Zusätzlich wurde angemerkt, dass diese Änderungen ohne weitere Begutachtungen in einen Gesetzesentwurf eingebaut werden sollten. Angesichts der Brisanz der Vorschläge wahrlich ein Himmelfahrtskommando, jedenfalls in Anbetracht der bisherigen Geschwindigkeit der Regierungsarbeit in punkto Gesetzesvorhaben nichts Geringeres als eine völlige Missachtung des Standpunkts der betroffenen Berufsgruppen, was in einem scharfen Protest der Standesvertretung zum Ausdruck gebracht wurde. Inhaltlich sollen tiefgreifende Änderungen im Besetzungsverfahren bei Funktionsplanstellen vorgenommen werden. Im Einzelnen ist vorgesehen, völlig systemfremde Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes in die Dienstrechte von RichterInnen und StaatsanwältInnen zu implementieren. Quasi durch Nachbildung des Vergabegesetzes soll eine vorherige Determination und Gewichtung von „besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten“ für die zu besetzende Planstelle vorgenommen (offensichtlich durch die ausschreibende Stelle sprich BMJ) und ein Eignungskalkül der Bewerber nach „höchster, hoher und geringer Eignung“ erstellt werden. Sowohl die Bewerber, als auch die Mitglieder des Personalsenats und ihr Eignungskalkül (!) sollen auf der Internethomepage des BMJ; (mit Lichtbild?) mindestens einen Monat lang veröffentlicht werden. Selbst wenn man den Urhebern dieser beabsichtigten Änderungen zu ihren Gunsten unterstellt, bei ihrem Handeln vom Gedanken der Transparenz beseelt gewesen zu sein, so war ihnen dadurch der Blick in das RDG, respektive die bereits vorhandenen Eignungskriterien in § 54 RDG verstellt. Wie die Erfahrungen aus anderen Bereichen zeigen, entwickelt sich unter dem Stichwort „Objektivierung“ in der Praxis eine maßgeschneiderte Ausschreibung auf einen im Vorfeld ausgewählten Kandidaten. Die Personalsenate als richterliches Entscheidungsgremium bei der Erstellung von Besetzungsvorschlägen haben sich bewährt und genießen hohes Vertrauen. Adressat der auf Basis der Bestimmungen des RDG erstatteten Eignungsgutachten, in denenoffen und substantiell über die BewerberInnen geurteilt wird, ist nicht die Öffentlichkeit, sondern ausschließlich das Entscheidungsorgan -derzeit die Bundesministerin für Justiz. Wenn man eine möglicheEinflussnahme (oder auch nur den objektiven Anschein einer solchen) beseitigen wollte, ist der Gesetzgeber angehalten, den Vorschlag der Standesvertretung auf Einrichtung eines Rates der Gerichtsbarkeit umzusetzen. Der Sinn einer Publikmachung erfolgloser Bewerbungen ist nicht nachvollziehbar und würde wohl dazu führen, dass sich der Kreis von vielleicht sogar sehr geeigneten und aussichtsreichen BewerberInnen verkleinert. Gänzlich unverständlich und geradezu ins Burleske geriet die Debatte um das von der Standesvertretung seit langem geforderte und in der geplanten Gesetzesänderung zugestandene Sabbatical für RichterInnen und StaatsanwältInnnen. Nachdem die Standesvertretung unisono mit dem BMJ in Stellungnahmen vehement gegen die Idee zur Bedeckung des dadurch entstehenden Personalbedarfs die Einsatzfälle für Sprengelrichter zu erweitern (gefordert wurde sogar die Zustimmung der Standesvertretung zu einer Erhöhung der Sprengelrichterquote auf 5 % !) auftraten und vielmehr die Schaffung von Ersatzplanstellen forderten, wurde lapidar mitgeteilt, dass unter diesen Umständen das Sabbatical eben nicht komme. Dem Bundesministerium für Justiz, das diesen Änderungenin einer Stellungnahme ebenfalls mit deutlichen Worten entgegentrat, sei für seine Haltung ausdrücklich gedankt. Leider nährt sowohl die dargestellte Vorgangsweise als auch der Inhalt, der die unabhängigen und bewährten Personalsenate zugunsten einer im Bereich der Verwaltung angesiedelten Ausschreibungsgestaltung schwächt, den Verdacht, dass die übrigen Mitglieder der Bundesregierung nicht nur die Bemühungen der richterlichen Standesvertretung, die Unabhängigkeit der Justizverwaltung auszubauen (Rat der Gerichtsbarkeit) nicht unterstützen, sondern deren Abhängigkeit von der Regierung vielmehr ausbauen wollen. In die gleiche Richtung deutet auch der zeitgleich ins Spiel gebrachte Vorschlag, die Leitungs- und Referentenpositionen im Justizministerium nicht mehr durch Personen mit abgelegter Richteramtsprüfung besetzen zu wollen. Diesen Vorschlägen tritt die Standesvertretung mit Entschiedenheit entgegen. Statt derartige versteckte Angriffe auf die Position der dritten Staatsgewalt zu führen, sollten die verantwortlichen Regierungsmitglieder vielmehr nach Wegen suchen, auch den Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten das ihnen im Erstentwurf in Aussicht gestellte Sabbatical zu ermöglichen, welches in vergleichbaren Berufen als für die künftige Berufsausübung sehr fruchtbringend erkannt wurde. |