Recht schaffen
eine moderne Generation selbstbewusster Staatsanwälte
So einfach es ist, Richter durch die Attribute „unabsetzbar, unversetzbar und unabhängig“ treffend zu beschreiben, so schwierig scheint es, einen adäquaten Begriff für die österreichischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu finden.
Amerikanische Kriminalfilme haben in der öffentlichen Meinung vielfach als Kollateralschaden das Bild eines dümmlichen, im schlimmsten Fall sogar korrupten Jägers hinterlassen, der - auf seine Wiederbestellung bedacht - um jeden Preis die Verurteilung irgendeines Verdächtigen erreichen will, bis er kurz vor dem Abspann dann doch von einem smarten Verteidiger in die Schranken gewiesen wird.
Von derartiger Prägung war der österreichische Staatsanwalt nie. Mitte des 19. Jahrhunderts gewährte das Gesetz dem Beschuldigten, in der Erkenntnis, dass, „wer den Richter zum Ankläger hat, Gott zum Advokaten braucht“ in bewusster Abkehr vom alten Inquisitionsprozess erstmals „die Wohltat eines Gegners“. Mit der Einrichtung der Staatsanwaltschaften begann das Zeitalter des modernen Anklageprozesses. Nicht von ungefähr kommt es daher, dass die Anklagebehörde bald als „Torhüterin der Rechtsstaatlichkeit“ gesehen wurde.
Nur wenn der Staatsanwalt das Recht einfordert, kann das Strafgericht Recht sprechen.
Die moderne Staatsanwaltschaft hat aber ihre ursprüngliche Konzeption als reine „Antragsbehörde“, die zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes ausschließlich auf die Hilfe der Gerichte angewiesen war, längst überwunden. Die Aufgabe „Diversion“ hat sie angenommen und gemeistert und steht heute vor der wohl größten Herausforderung ihrer mehr als 150-jährigen Geschichte: Mit dem Entfall der Voruntersuchung, jenem „Rest des Inquisitionsverfahrens im Anklageprozess“ wird sie zur zentralen Ermittlungsbehörde und damit endgültig zur zweiten Säule der dritten Staatsgewalt.
Je weiter sich aber die Institution Staatsanwaltschaft emanzipiert und aus dem Schatten der Gerichte an deren Seite tritt, desto wichtiger wird die enge Bindung jedes einzelnen ihrer Organe zu seinem richterlichen Selbstverständnis, das es auch in der „Sonderverwendung als Staatsanwalt“ zu wahren gilt.
Als es vor einigen Monaten an die Errichtung einer website für die Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (www.staatsanwaelte.at) ging, stellte sich daher die eingangs erwähnte zentrale Frage: „Wie beschreibt man diese moderne Justizbehörde und ihre Organe, welche Aufgabe haben sie?“
Eine Studentin des Lehrganges für Journalismus und Unternehmenskommunikation an der FH Joanneum in Graz fand die verblüffend einfache Antwort:rechtschaffen – Recht schaffen |