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Editorial 10/2007 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Klaus Schröder   

Politische Fußfesseln für die Justiz?

Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik jederzeit dem Recht angepasst werden. Dieser Satz von Immanuel Kant fiel mir spontan ein, als ich den Entwurf einer Expertengruppe las, die es sich zur Aufgabe machte, Österreich eine neue Verfassung zu geben. Die Stellung und Verantwortlichkeit dieser Arbeitsgruppe ist nirgends geklärt, weshalb auch unklar bleibt, welchem politischen Entscheidungsträger ihr Wirken zuzurechnen ist. Diese Gruppe hat teilweise weit außerhalb der Ergebnisse des Verfassungskonvents und des Regierungsprogramms Vorstellungen entwickelt, die, was die Justiz und deren Unabhängigkeit betrifft, alle rechtsstaatlichen und verfassungsrechtlichen Alarmglocken schrillen lassen. Darüber hinaus wird in höchst bedenklicher und wissenschaftlich fragwürdiger Weise die Frage offen gelassen, ob dieses Elaborat in einer Zusammenschau
mit weiteren geplanten Reformpaketen nicht insgesamt eine Gesamtänderung der Verfassung bedeutet, werden doch maßgeblich das demokratische, bundesstaatliche und gewaltenteilende Prinzip berührt.

Mit fast schon biblischem Eifer trommelt der Obmann des österreichischen Seniorenbundes und Exnationalratspräsident, in großkoalitionärer Verbundenheit teilweise unterstützt von einem amtierenden Volksanwalt, zum Kampf gegen eine vermeintlich faule, unfähige und respektlose Justiz. Was liegt also näher, als den unbotmäßigen Richtern der ordentlichen Gerichte, die sich politischer Einflussnahme strikt widersetzen (im Bereich der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit wird offensichtlich kein Handlungsbedarf konstatiert), mit einem „Justizanwalt” ein politisches Aufsichtsorgan zu verpassen, das nebenbei auch noch in die Verfahrensrechte der Bürger unmittelbar eingreifen und den Richtern Empfehlungen geben kann. Tatsächlich hat es in den Jahren 2002 bis 2006 bei mehreren hunderttausend Geschäftsfällen bei den Gerichten in ganz Österreich insgesamt 2434 Volksanwaltschaftsbeschwerden gegeben, von denen die gewiss kritischen Volksanwälte in 77 Fällen eine Beschwerdeberechtigung zuerkannt haben; in 14 Fällen erfolgte schließlich eine Missstandsfeststellung. Ohne Bagatellisierung von Einzelfällen soll damit auf die richtige Dimension des Problems hingewiesen werden. Dass eine derartige zusätzliche Überprüfung der ordentlichen Gerichtsbarkeit durch das politische Verwaltungsorgan „Justizanwalt” verfassungsrechtlich krass systemwidrig ist, hat schon vor Jahren der frühere Justizminister und Verfassungsrechtler Prof. Klecatsky fachliterarisch nachgewiesen. Die Eiferer gegen eine unabhängige Justiz verschweigen dies geflissentlich.

In einem Aufwaschen steckt man auch noch die Staatsanwaltschaften in die politische Zwangsjacke, indem man ihre Tätigkeit in einem parteipolitisch besetzten Unterausschuss des Nationalrates überprüfen will. Dafür verzichtet man seitens der „Experten” großzügig auf die längst überfällige verfassungsrechtliche Verankerung der Staatsanwaltschaft als Justizbehörde sui generis und als Träger des staatlichen Anklagemonopols.

Die Frau Justizministerin, hat sich, wie viele Experten außerhalb der Justiz, dankenswerterweise gegen diese Pläne ausgesprochen. Die richterliche Standesvertretung arbeitet mit dem Justizministerium aktiv an der Umsetzung der im Regierungsprogramm vorgesehenen justizinternen Beschwerdestelle, um Unzulänglichkeiten zu vermeiden und dort, wo sie bedauerlicherweise in Einzelfällen auftreten, auszuräumen.

Vielleicht sollten diejenigen politischen Verantwortungsträger, die neuerlich gegen die Justiz zum Angriff blasen, in sich gehen und sich vergegenwärtigen, dass die österreichischen Richter(innen) und Staatsanwält(innen)e in allen Umfragen bezüglich Vertrauen der Bevölkerung ganz vorne rangieren, die Politiker meist jedoch nur den undankbaren letzten oder vorletzten Platz einnehmen.

Zur Teilnahme an den von der richterlichen Standesvertretung laufend durchgeführten Ethikseminaren lade ich die politischen Entscheidungsträger herzlich ein.

 
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