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Justiz im Würgegriff der Politik (veröffentlicht an der Stelle des Editorials in der RZ 12/2007) PDF Drucken E-Mail

Zu den geplanten Eingriffen der Politik in die Rechtsprechung: Ohne Durchführung eines Begutachtungsverfahrens soll durch eine Verfassungsnovelle - dem Grundsatz der Gewaltenteilung widersprechend - der Volksanwaltschaft ein Eingriff in die Rechtsprechung eröffnet werden. Dagegen wenden sich die Präsidentin des Obersten Gerichthofes und die Präsidenten der vier Oberlandesgerichte.

Offener Brief

Die Präsidenten der österreichischen Oberlandesgerichte haben heute gemeinsam mit der Präsidentin des Obersten Gerichtshofes die in Aussicht genommene Ausweitung der Kompetenzen der Volksanwaltschaft im Bereich der unabhängigen Gerichtsbarkeit beraten. Sie sind der Auffassung, dass die Öffentlichkeit über folgende Punkte informiert werden muss:

  1. Entgegen der in den letzten Monaten von Parteipolitikern vorgetragenen Meinung funktioniert der Rechtsschutz im Bereich der Justizgerichte sehr gut. Bedauerliche Einzelfälle werden als symptomatischer Missstand der Justiz dargestellt. Es besteht eine beträchtliche Diskrepanz zwischen den tatsächlichen Verhältnissen bei den österreichischen Gerichten und der veröffentlichten Meinung. Wir verweisen dazu auf überaus positive Umfrageergebnisse über die Arbeit der Justiz aus letzter Zeit.

  2. Viele Beschwerden sind darauf zurückzuführen, dass bei der Verfolgung subjektiver Rechte die Grundprinzipien der Gerichtsbarkeit - Objektivität, Unparteilichkeit, faires Verfahren -  eine schnelle Erledigung oft ausschließen. Es geht daher zumeist darum, die Arbeit der Rechtsprechung den Betroffenen verständlich zu machen. Beschwerdeführern ist durch eine Justizombudsstelle und die Dienstaufsicht besser geholfen als durch einen Fristsetzungsantrag, der von der Volksanwaltschaft gestellt wird.

  3. Der durch die Volksanwaltschaft gestellte Fristsetzungsantrag ist ein Eingriff in die unabhängige Rechtsprechung und verletzt den Grundsatz der Gewaltenteilung. Ein derartiger Eingriff widerspricht den Europäischen Standards für ein rechtsstaatliches Verfahren. Soweit in manchen Europäischen Staaten Ombudsstellen Mitwirkungsrechte in gerichtlichen Verfahren haben, sind diese anders - jedenfalls nicht parteipolitisch - besetzt.

  4. Ein funktionierender Rechtsstaat ist für eine demokratische Gesellschaft unabdingbar. Die Einbeziehung der Volksanwaltschaft in Gerichtsverfahren verletzt das rechtsstaatliche Prinzip.

  5. Die Übertragung von Kontrollrechten über die Gerichtsbarkeit an die Volksanwälte lässt befürchten, dass Schicksale für die eigene Öffentlichkeitsarbeit medienwirksam instrumentalisiert werden. Damit wird die für die Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen unbedingt notwendige richterliche Autorität untergraben.

  6. Während die Entwicklung in Europa zur Einrichtung von Räten der Gerichtsbarkeit führt, um einen politischen Einfluss auf die Rechtsprechung auszuschließen, führt Österreich eine Kontrolle der Rechtsprechung durch die  - parteipolitisch besetzte - Volksanwaltschaft ein.

Die Präsidentin des Obersten Gerichtshofes und die vier Oberlandesgerichtspräsidenten ersuchen nachdrücklich, die in Aussicht genommene Verfassungsbestimmung über die Eingriffsmöglichkeit der Volksanwaltschaft in die unabhängige Rechtsprechung zu überdenken und von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen.

Wien, am 30.11.2007

Hon.Prof. Dr. Irmgard Griß
Präsidentin des Obersten Gerichtshofes

Dr. Harald Krammer
Präsident des Oberlandesgerichtes Wien
Dr. Heinz Wietrzyk
Präsident des Oberlandesgerichtes Graz
Dr. Alois Jung
Präsident des Oberlandesgerichtes Linz
Dr. Walter Pilgermair
Präsident des Oberlandesgerichtes Innsbruck
 
 
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