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Editorial 04/2008 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Wolfgang Swoboda   

Lauft’s?

Mit 1.1.2008 ist die neue StPO angelaufen, der Untersuchungsrichter Geschichte, der neue Staatsanwalt installiert. Nach drei Monaten ist es angebracht aus der Sicht der Staatsanwälte Zwischenbilanz zu ziehen und zu fragen: LAUFT’S?

Qualitativ ist die Basis für das neue System richtig gelegt: Der im letzten Moment der Legisvakanz geschaffene Artikel 90a BV-G im Verein mit dem gemeinsamen Dienstrecht stellt sicher, dass auch mittel- und langfristig nur „gestandene“ Organe der Gerichtsbarkeit die zentrale Rolle des Staatsanwaltes im Vorverfahren wahrnehmen. Nur Leute, die mit der Muttermilch der Justiz aufgezogen wurden, sind in der Lage diese - auch im Sinne möglicher politischer Einflüsterungsversuche - heikle Aufgabe in unserem Rechtsstaat wahrzunehmen.

Bei dieser Gelegenheit gilt es daher nochmals herzlichen Dank und Anerkennung an die Frau Bundesministerin für Justiz Dr. Maria BERGER, allen Kollegen aus der Richterschaft, allen voran den Präsidenten der Richtervereinigung Barbara HELIGE und Werner ZINKL, dem hier besonders wichtigen Gewerkschafter Klaus SCHRÖDER und unseren justiziellen Verwandten im BMfJ auszudrücken. Das gemeinsame Ziehen an einem Strang hat sich bezahlt gemacht, der unermessliche Schaden, den ein Bundesmitarbeiterrecht für die Staatsanwälte durch die Spaltung der Berufsgruppen der gesamten Justiz zugefügt hätte, konnte durch diese gemeinsame verantwortungsvolle Vorgangsweise verhindert werden.

Quantitativ sieht es nicht so rosig aus:
Der bürokratische Aufwand im Vollzug der neuen Verfahrensvorschriften ist eher unter- als überschätzt worden. Die Generation der jungen StaatsanwältInnen, die mit hängender Zunge spätabends die letzten Anordnungen, Verständigungen und Trennungen schreiben und verfügen und sich glücklich schätzen, wenn sie endlich zur nächsten Anklage oder Einstellung kommen, sehen jeder Form von Evaluierung oder Einführung des PAR-Systems auch für Staatsanwälte hoffnungsvoll entgegen, weil dadurch der immense Arbeitsaufwand sichtbar gemacht werden kann. Damit wir es nicht vergessen: Die ROI-Studie, die den (durch die Einsparungen der Jahre 04/05 ohnedies reduzierten) errechneten Bedarf von 128 Staatsanwälten bundesweit ergeben hat, war seriös. Aber als Basis für die Berechnungen hat ein als schwer defizitär und reformbedürftig apostrophiertes Untersuchungsrichtersystem unter der Annahme gedient, dass nur 10?% der Vernehmungstätigkeit des Untersuchungsrichters zum Staatsanwalt, der Rest zur Polizei verlagert werden wird. Tatsächlich findet sich im Einzelfall nur mit großer Mühe der Raum den offensiven Geist der neuen StPO, die erhöhte Präsenz des Staatsanwaltes in der Kooperation mit der Polizei,  konkret zu leben.

Der GAU braut sich aber in den Kanzleien der Staatsanwaltschaften zusammen: Ein Untersuchungsrichter wurde bundesweit zumindest von einer vollen Kanzleikraft unterstützt. Wir können uns derzeit glücklich schätzen, wenn nur zwei Staatsanwälte von einer Kanzleikraft betreut werden. Bei der Staatsanwaltschaft Wien muss derzeit eine Kanzleikraft den Output von annähernd drei Staatsanwälten umsetzen, hier sind in den Monaten Jänner und Februar 2008 bei den Beamten und Vertragsbediensteten mehr als tausend Überstunden (über die Fortschreibung der 15 Stunden pro Kraft und Monat hinaus) verfallen!
 Das heißt: Nur ein Kraftakt der StaatsanwältInnen, BezirksanwältInnen und der KanzlistInnen hält das neue System im Laufen. Aber Kraftakte haben einen entscheidenden Nachteil: Sie laugen aus, auch hochmotivierte Mitarbeiter werden im besten Falle müde, im schlechtesten brennen sie aus und unsere Besten machen sich womöglich auf die Suche nach einer anderen Arbeit, die besser honoriert wird!

Ja, es läuft! Aber wer die ersten Kilometer des Berufsmarathons schwer im anaeroben Bereich angeht, wird das Ziel nicht, im besten Fall verspätet und schwer angeschlagen erreichen.

 
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