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von Charlotte Schillhammer Endlich! Endlich?
Im Herbst dieses Jahres soll endlich die lang ersehnte und hart erkämpfte Erhebung der Arbeitsbelastung an den Bezirks- und Landesgerichten, die Personalanforderungsrechnung (PAR) II durchgeführt werden. Im Gegensatz zur PAR I soll diesmal keine Einschätzung der Arbeitsbelastung im Nachhinein, sondern vielmehr eine so genannte, in Deutschland bereits erprobte Echtzeiterhebung erfolgen. Sehr verkürzt dargestellt bedeutet dies, dass in einem Zeitrahmen von ein paar Wochen die Dauer der einzelnen Arbeitsschritte auf Karten zu erfassen sein wird. Dabei wird es aktenbezogene Karten geben und solche, die die so genannte infrastrukturelle Zeit betreffen. Unter die infrastrukturelle Zeit fallen Tätigkeiten wie zum Beispiel die Richterbesprechung, weiters die Büroorganisation, was unter anderem das Besorgen von Arbeitsmaterial beinhaltet, oder auch das (nicht aktenbezogene) Fachgespräch mit einer Kollegin oder einem Kollegen. Der Beispiele gäbe es noch viele. Diese Echtzeiterhebung wird ohne Zweifel einigen Aufwand erfordern, weil in Echtzeit notiert werden soll, wie viel Zeit für diese oder jene Tätigkeit gerade eben aufgewendet wurde. Allerdings ist das derzeit die einzige Möglichkeit, die von uns immer wieder festgestellte Überlastung zu dokumentieren. Es wird also abgesehen von einer guten Einschulung auch sehr wesentlich auf die Mitarbeit der an den Erhebungsgerichten tätigen Kolleginnen und Kollegen ankommen, wie sehr dies gelingt. So weit zu uns selbst. Erinnern wir uns an die PAR I-Erhebung. Deren Ergebnis ließ zunächst eine Art goldenes Zeitalter anbrechen. Die erhobenen Werte wurden von den politischen Entscheidungsträgern anerkannt. Es erfolgte damals eine Umsetzung des Ergebnisses der Erhebung in mehr Personal, was zu einer spürbaren Entlastung der betroffenen Kolleginnen und Kollegen führte. Insbesondere umfangreiche Aktivitäten des Gesetzgebers, aber auch vermehrter Auslandsbezug von Rechtsstreitigkeiten und vieles mehr führten schließlich sehr bald zu geänderten Verhältnissen. Die anlässlich der PAR I erhobenen Zeitwerte stimmten dann irgendwann einmal spürbar nicht mehr mit der Realität überein. Von den politischen Entscheidungsträgern wurde dies allerdings nicht anerkannt. Somit verlor die PAR I völlig an Wert. Eine von den politischen Entscheidungsträgern akzeptierte, und zwar hinsichtlich des Ergebnisses und der daraus abzuleitenden Folgen akzeptierte neue Erhebung der Arbeitsbelastung ist daher dringend nötig! Wie gesagt erfordert die für den Herbst dieses Jahres geplante PAR II-Erhebung einiges an Aufwand. Diese Erhebung bloß um des Erhebens Willens durchzuführen, das würde den erforderlichen personellen Einsatz nicht rechtfertigen. Nicht zuletzt würde eine Erhebung bloß um des Erhebens Willens aber auch den finanziellen Einsatz für das mit der Durchführung und Organisation betraute Unternehmen nicht rechtfertigen. Der genannte Aufwand erfährt nur dann eine Rechtfertigung, wenn das Ergebnis der PAR II - Erhebung mit verbindlichen Konsequenzen verknüpft wird und insbesondere auch eine so genannte Systempflege der PAR II zugesagt wird. Letzteres würde bedeuten, dass in regelmäßigen Abständen oder in zu definierenden Fällen, z.B. in Verbindung mit wesentlichen Gesetzesänderungen, eine Nacherhebung erfolgt. Ohne diese verbindlichen Konsequenzen eines Ergebnisses bzw. ohne diese Systempflege wäre eine PAR II – Erhebung bzw. eine Mitwirkung von uns daran völlig sinnentleert. Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter wird sich daher, insbesondere unter dem Eindruck der aus der PAR I gewonnen Erfahrung, mit allem nötigen Nachdruck für entsprechende verbindliche Erklärungen und Zusagen der verantwortlichen politischen Entscheidungsträger jedenfalls schon vor Beginn der Erhebungen im Herbst dieses Jahres einsetzen. Charlotte Schillhammer |