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von Manfred Herrnhofer EM-Fieber?
Standesvertretung ruht niemals, auch nicht in Zeiten einer Fußballeuropameisterschaft, in denen hierzulande die wichtigste Nebensache der Welt scheinbar alle anderen Probleme verdrängt. Oder doch bloß davon ablenken soll? Nahezu sechs Monate nach Inkrafttreten der Novelle des strafprozessualen Vorverfahrens, des Strafprozessreformgesetzes, hat man das Gefühl, das viele „hundertprozentige“ Chancen vertan wurden. Nur zur Gedächtnisauffrischung : Die Standesvertretungen der Richter und Staatsanwälte haben im Jahre 2004 in Stellungnahmen im Zuge des parlamentarischen Begutachtungsverfahrens aus rechtsstaatlichen Überlegungen nachdrücklich eine Veränderung der Weisungsspitze bei den nunmehr alleinig für das Vorverfahren verantwortlichen Staatsanwälten gefordert, vor „überbordenden Verfahrensrechten des Beschuldigten “ und dadurch bedingten Mehraufwand bei den Gerichten gewarnt, nicht zuletzt ausreichende Sach- und Personalausstattung bei Verfolgungsbehörden und Gerichten gefordert. Mehrfach wurde in Petitionen an den damaligen Justizminister und seine Nachfolgerinnen darauf hingewiesen, dass eine Sanierung des strafrechtlichen Vorverfahrens nicht isoliert, sondern die Einbeziehung des Haupt- und Rechtsmittelverfahrens mehr Sinn machen würde. Unseren Bedenken wurde leider nicht Rechnung getragen, die Staatsanwaltschaften um 128 Planstellen aufgestockt, die Planstellensituation bei den Gerichten und den Beamten bei den Staatsanwaltschaften völlig unterschätzt, die Notwendigkeit der Anpassung von Begleitgesetzen schlicht vergessen, diese ebenso wie die (letztlich undeutlich gebliebenen) Übergangsbestimmungen zunächst verschlafen und gemeinsam mit einer umfassenden Suchtmittelnovelle und absehbar erheblichen Mehraufwand provozierenden Änderungen im Bereich der bedingten Entlassung buchstäblich in letzter Sekunde durchs Parlament gehetzt. Es kam wie es kommen musste: Die zunächst mit organisatorischen Fragen (Formierung der einzelnen Gruppen mit überwiegend unerfahrenen Akteuren, Führung von Registern, Bewältigung des Kopieraufwandes etc) beschäftigten Staatsanwaltschaften produzierten zwar vorerst weniger gerichtliche Verfahren, die im Rahmen des Ermittlungsverfahren unterbliebenen Untersuchungen verursachen aber einen Mehraufwand in der Hauptverhandlung, der aktuell zwischen 10-15 % liegen dürfte. Das neu geschaffene Institut des (kostenlosen) Fortführungsantrages, verbunden mit den ausgedehnten Beschwerderechten aller Verfahrensbeteiligten, ließ die Arbeitsbelastung bei den Oberlandesgerichten massiv ansteigen, wobei unter Berücksichtigung einer „Reaktionsverspätung“ seitens der berufsmäßigen Parteienvertreter mit einem weiteren nachhaltigen Anstieg zu rechnen ist. Die längst erhobenen Forderungen nach rascher Abhilfe stießen im BMJ grundsätzlich auf Zustimmung, auf einen Erfolg warten wir aber genauso sehnlich wie unsere Fußballnationalmannschaft. Natürlich ist zu erwarten, dass sich die neu formierten Mannschaftsteile im Vorverfahren (die Staatsanwälte sind ja nunmehr verfassungsrechtlich auch Teil der Gerichtsbarkeit) einspielen werden und mag ein Erfolg mit dezimierter Mannschaft im Einzelfall durch vermehrten Einsatz aller verbliebenen Akteure möglich sein, für eine durchschlagende und dauerhafte Etablierung in der Weltspitze ist dies sicher zuwenig. So bleibt uns im Gerichtsalltag nur der feste Glaube an die eigenen Stärken und das Hoffen - nicht wie im Fußball - den Erfolgen längst vergangener Tage nachzutrauern. |