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Editorial 07-08/2008 PDF Drucken E-Mail

von Klaus Schröder

Achtung  Baustelle

Stellen Sie sich vor, sie sind dabei,  sich ein Haus zu bauen. Die  Baustelle ist eingerichtet, der Rohbau steht, die Arbeiten sollten zügig voran gehen. Baumeister und Architekt geraten jedoch in  Streit  und lassen Sie im Regen stehen.
So ähnlich geht es mir, wenn ich an die innenpolitische Entwicklung der letzten Wochen denke.
Eine Baustelle ist es tatsächlich, die uns hinterlassen wurde, nachdem die Regierung beschlossen hat, die weitere Arbeit einzustellen.
Da ist zunächst einmal die offene Position „Pensionskasse“, deren Einführung uns seit  mehr als drei Jahren von nunmehr bereits zwei Regierungen zwar zugesagt, tatsächlich aber verweigert wurde. Eine Maßnahme, die höchst überfällig ist, um unseren jungen Kolleginnen und Kollegen in ihrer finanziellen Lebensplanung einen Anhaltspunkt dafür zu geben, auf welche Weise sie in die dritte Säule der Altervorsorge investieren müssen, um nicht am Ende des Berufslebens in ein finanzielles Loch zu stürzen. Es ist schlichtweg eine Schande, mit welcher  Verantwortungslosigkeit  auch die scheidende Bundesregierung ihre Verpflichtungen als Dienstgebervertreter gegenüber mehr als 200.000 öffentlich Bediensteten  ignoriert.  Scheinbar ist es politisch spektakulärer, dubiose Upgrading-Aktionen von höchsten Regierungsmitgliedern zum Anlass zu nehmen, einen Verhaltenskodex für öffentlich Bedienstete zu beschließen und dabei wohlwissend zu verschweigen, dass die bestehenden straf,- dienst- und disziplinarrechtlichen Bestimmungen Bestechung, Geschenkannahme und unberechtigte Interventionen bereits klar und ausnahmslos regeln und sanktionieren. Politische Funktionsträger sind auch von der „neuen“  Regelung weitgehend ausgenommen.

Auch die im Zuge der Pensionsreform 2005 vereinbarte und zugesagte Anpassung des Bezugssystems fällt ein weiteres Mal  der Unzuverlässigkeit und dem Dilettantismus der Politfunktionäre zum Opfer. Der öffentliche Dienst und im besonderen  Maße die Justiz ist zur Aufrechterhaltung und zum Ausbau  qualitätsvoller Arbeit darauf angewiesen, bestqualifizierte junge Kolleginnen und Kollegen für die Tätigkeit im Staatsdienst zu gewinnen. Der Arbeit als Richter oder Staatsanwalt geht eine langjährige Ausbildung voraus, um den hohen fachlichen, persönlichen und ethischen Herausforderungen dieser für einen Rechtsstaat fundamentalen Staatsfunktion entsprechen zu können. Es ist daher kein Gnadenakt von Bundesregierung und  Parlament, den Organen der Gerichtsbarkeit  besoldungsrechtliche Rahmenbedingungen zur Verfügung zu  stellen, die ihrer hohen Verantwortung angemessen sind. Europäische Rahmenbeschlüsse stellen schon seit vielen Jahren klar, dass die funktionelle Unabhängigkeit von Richtern und Staatsanwälten von anderen Staatsgewalten auch  durch eine entsprechende finanzielle Unabhängigkeit sichergestellt und ausgebaut werden muss.

Die notwendige Reform des richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Disziplinarrechts und die dringend erforderlichen Anpassungen im RStDG  zur vollständigen Herauslösung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aus dem  BDG drohen  ebenfalls zum Opfer parteipolitischer Eitelkeiten  zu werden. Die Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte versucht zwar, mit tatkräftiger Unterstützung von RichterInnen- und StaatsanwältInnenvereinigung, die  Verhandlungen und Vorarbeiten mit dem diesbezüglich sehr kooperativen BMJ fortzuführen, ob die  bauausführende Firma „Bundesregierung  GmbH und Co KG“ aber in der Lage und Willens ist, die Ergebnisse umzusetzen, bleibt mehr als fraglich.

Schließlich bleibt, neben vielen justizpolitischen Bauplänen, deren Kommentierung nicht primär Aufgabe einer Standesvertretung ist, die personelle Unterdotierung der Gerichte und Staatsanwaltschaften unbearbeitet und ungelöst.  Nicht nur beim  Kanzlei- und Schreibdienst, sondern insbesondere in allen Kernbereichen richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Arbeit, von den   Bezirksgerichten, über die Staatsanwaltschaften,  die Landes- und Oberlandesgerichte bis zum Obersten    Gerichtshof und zur   Generalprokuratur klaffen tiefe Löcher in der personellen Bedeckung, die ein rasches und qualitätsvolles Arbeiten im Dienste der Bürgerinnen und Bürger in  höchstem Maße gefährden. Alleine die voraussichtlichen zusätzlichen Budgetmittel, die aufgewendet werden müssen, um den politischen Parteien einen Sonderwahlkampf zu ermöglichen, hätten ausgereicht, um auf Jahre hinaus die notwendige personelle Vorsorge für eine einwandfrei funktionierende Straf-und Zivilrechtspflege zu gewährleisten.
Als „Trost“ verbleibt den RichterInnen und StaatsanwältInnen,  dass seit 1. Juli 2008 die parteipolitisch besetzte Volksanwaltschaft überprüfen kann, ob eine  sich dem parteipolitischen Einfluss verweigernde Justiz trotz personeller Aushungerung ihre Arbeit ordnungsgemäß erledigt. Wenigstens ein Punkt, in dem sich Baumeister und Architekt einig waren.

 

 
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