|
von Klaus Schröder Achtung Baustelle
Stellen Sie sich vor, sie sind dabei, sich ein Haus zu bauen. Die Baustelle ist eingerichtet, der Rohbau steht, die Arbeiten sollten zügig voran gehen. Baumeister und Architekt geraten jedoch in Streit und lassen Sie im Regen stehen. So ähnlich geht es mir, wenn ich an die innenpolitische Entwicklung der letzten Wochen denke. Eine Baustelle ist es tatsächlich, die uns hinterlassen wurde, nachdem die Regierung beschlossen hat, die weitere Arbeit einzustellen. Da ist zunächst einmal die offene Position „Pensionskasse“, deren Einführung uns seit mehr als drei Jahren von nunmehr bereits zwei Regierungen zwar zugesagt, tatsächlich aber verweigert wurde. Eine Maßnahme, die höchst überfällig ist, um unseren jungen Kolleginnen und Kollegen in ihrer finanziellen Lebensplanung einen Anhaltspunkt dafür zu geben, auf welche Weise sie in die dritte Säule der Altervorsorge investieren müssen, um nicht am Ende des Berufslebens in ein finanzielles Loch zu stürzen. Es ist schlichtweg eine Schande, mit welcher Verantwortungslosigkeit auch die scheidende Bundesregierung ihre Verpflichtungen als Dienstgebervertreter gegenüber mehr als 200.000 öffentlich Bediensteten ignoriert. Scheinbar ist es politisch spektakulärer, dubiose Upgrading-Aktionen von höchsten Regierungsmitgliedern zum Anlass zu nehmen, einen Verhaltenskodex für öffentlich Bedienstete zu beschließen und dabei wohlwissend zu verschweigen, dass die bestehenden straf,- dienst- und disziplinarrechtlichen Bestimmungen Bestechung, Geschenkannahme und unberechtigte Interventionen bereits klar und ausnahmslos regeln und sanktionieren. Politische Funktionsträger sind auch von der „neuen“ Regelung weitgehend ausgenommen. Auch die im Zuge der Pensionsreform 2005 vereinbarte und zugesagte Anpassung des Bezugssystems fällt ein weiteres Mal der Unzuverlässigkeit und dem Dilettantismus der Politfunktionäre zum Opfer. Der öffentliche Dienst und im besonderen Maße die Justiz ist zur Aufrechterhaltung und zum Ausbau qualitätsvoller Arbeit darauf angewiesen, bestqualifizierte junge Kolleginnen und Kollegen für die Tätigkeit im Staatsdienst zu gewinnen. Der Arbeit als Richter oder Staatsanwalt geht eine langjährige Ausbildung voraus, um den hohen fachlichen, persönlichen und ethischen Herausforderungen dieser für einen Rechtsstaat fundamentalen Staatsfunktion entsprechen zu können. Es ist daher kein Gnadenakt von Bundesregierung und Parlament, den Organen der Gerichtsbarkeit besoldungsrechtliche Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen, die ihrer hohen Verantwortung angemessen sind. Europäische Rahmenbeschlüsse stellen schon seit vielen Jahren klar, dass die funktionelle Unabhängigkeit von Richtern und Staatsanwälten von anderen Staatsgewalten auch durch eine entsprechende finanzielle Unabhängigkeit sichergestellt und ausgebaut werden muss. Die notwendige Reform des richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Disziplinarrechts und die dringend erforderlichen Anpassungen im RStDG zur vollständigen Herauslösung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aus dem BDG drohen ebenfalls zum Opfer parteipolitischer Eitelkeiten zu werden. Die Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte versucht zwar, mit tatkräftiger Unterstützung von RichterInnen- und StaatsanwältInnenvereinigung, die Verhandlungen und Vorarbeiten mit dem diesbezüglich sehr kooperativen BMJ fortzuführen, ob die bauausführende Firma „Bundesregierung GmbH und Co KG“ aber in der Lage und Willens ist, die Ergebnisse umzusetzen, bleibt mehr als fraglich. Schließlich bleibt, neben vielen justizpolitischen Bauplänen, deren Kommentierung nicht primär Aufgabe einer Standesvertretung ist, die personelle Unterdotierung der Gerichte und Staatsanwaltschaften unbearbeitet und ungelöst. Nicht nur beim Kanzlei- und Schreibdienst, sondern insbesondere in allen Kernbereichen richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Arbeit, von den Bezirksgerichten, über die Staatsanwaltschaften, die Landes- und Oberlandesgerichte bis zum Obersten Gerichtshof und zur Generalprokuratur klaffen tiefe Löcher in der personellen Bedeckung, die ein rasches und qualitätsvolles Arbeiten im Dienste der Bürgerinnen und Bürger in höchstem Maße gefährden. Alleine die voraussichtlichen zusätzlichen Budgetmittel, die aufgewendet werden müssen, um den politischen Parteien einen Sonderwahlkampf zu ermöglichen, hätten ausgereicht, um auf Jahre hinaus die notwendige personelle Vorsorge für eine einwandfrei funktionierende Straf-und Zivilrechtspflege zu gewährleisten. Als „Trost“ verbleibt den RichterInnen und StaatsanwältInnen, dass seit 1. Juli 2008 die parteipolitisch besetzte Volksanwaltschaft überprüfen kann, ob eine sich dem parteipolitischen Einfluss verweigernde Justiz trotz personeller Aushungerung ihre Arbeit ordnungsgemäß erledigt. Wenigstens ein Punkt, in dem sich Baumeister und Architekt einig waren. |