Home


Mitglieder Login






Passwort vergessen?

Editorial 09/2008 PDF Drucken E-Mail

von Charlotte Schillhammer

Es zahlt sich aus!

Zur Erinnerung: Im Editorial der Maiausgabe dieses Jahres wurde festgehalten, dass der Aufwand einer PAR II - Erhebung nur unter bestimmten Voraussetzungen zu vertreten ist. Dazu wurde angekündigt, dass sich die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter mit allem nötigen Nachdruck für entsprechende verbindliche Erklärungen der politischen Entscheidungsträger vor Beginn der Erhebungen einsetzen wird. Es ging um die Zusage, dass die Erhebungsergebnisse Konsequenzen nach sich ziehen und in regelmäßigen Abständen eine Systempflege erfolgt. Insofern lautete die Überschrift des Editorials „Endlich! Endlich?“. Des zweiten, mit einem Fragezeichen versehenen Teils dieser Überschrift bedarf es mittlerweile nicht mehr.

Zwar war es zunächst schwer, das PAR II - Projekt in Gang zu bringen. Lange dauerte es, bis dem Drängen der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter nachgegeben wurde. Lange Zeit nahm dann das Vergabeverfahren in Anspruch. Wegen der Vorverfahrensnovelle und der nachträglichen Einbindung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in die Erhebung war auch eine lange Vorbereitungsphase unvermeidlich. Das lange Warten sollte sich aber gelohnt haben. Auch das Bundesministerium für Justiz zeigte sich in dieser Vorbereitungsphase sehr interessiert und konstruktiv an der Schaffung der für die Erhebung notwendigen Voraussetzungen. Schließlich wurde in Gesprächen der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter mit der Frau Bundesministerin für Justiz selbst klar zum Ausdruck gebracht, dass auch die Ressortleitung voll hinter dem Projekt zur Gewinnung neuer, nachvollziehbarer Werte steht und deren Umsetzung wünscht. Es liegt jetzt eine „Gemeinsame Erklärung“ der Frau Bundesministerin für Justiz, der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, der Bundesvertretung der Richter und Staatsanwälte in der GÖD und der Vereinigung österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälten vor, in der festgehalten wird, dass eine Auslastung von 100 % das Erreichen der Belastungsgrenze darstellt (ein altes Streitthema!) und das Überschreiten dieser Grenze das Ergreifen von Maßnahmen erfordert. Weiters wird darin festgehalten, dass auch ohne Änderung der Rahmenbedingungen wie z.B. Gesetzesänderungen nach spätestens zehn Jahren eine neuerliche Überprüfung der Werte notwendig ist (Stichwort: Systempflege). In diesem Zusammenhang wird vom Bundesministerium für Justiz und den Standesvertretungen in der „Gemeinsamen Erklärung“ die Bildung einer Kommission angekündigt, die abgesehen von dieser routinemäßigen Kontrolle zumindest einmal jährlich überprüfen wird, ob infolge einer Änderung der Rahmenbedingungen die Anpassung einzelner Werte notwendig ist. Diese „Gemeinsame Erklärung“ ist ein großer Erfolg und versetzt uns in die Lage, jetzt mit vollem Einsatz die kommende PAR II - Erhebung bestmöglich vorzubereiten und schließlich durchzuführen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen an den Erhebungsgerichten, ich darf in Erinnerung rufen, dass das Ergebnis dieser Erhebung über Jahre hinaus bestimmend für den Ressourceneinsatz in richterlichen Bereich sein wird. Es ist daher für uns alle und nicht zuletzt für eine funktionierende Justiz von sehr hoher Bedeutung, dass Ihr möglichst geschlossen an der Erhebung teilnehmt, und zwar im Bewusstsein ihrer Bedeutung. Ich selbst bin an einem Erhebungsgericht tätig und trotz des zu erwartenden Aufwands sehr positiv gestimmt, weil ich die Chance sehe, dass mit der PAR II - Erhebung die von uns immer wieder festgestellte Überbelastung endlich dokumentiert wird.

In den nächsten Tagen werden Probeerhebungen an einem Pilotgericht starten. Außerdem wird die Schulung der sogenannten PAR II - Beauftragten durchgeführt. Dabei handelt es sich um an den Erhebungsgerichten tätige Kolleginnen und Kollegen, die im Rahmen der Erhebung organisatorische Aufgaben wahrnehmen und als Ansprechpersonen fungieren werden. Dafür ein herzliches Dankeschön von uns allen! Ebenso wird in Kürze die Schulung aller rund siebenhundert Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgen, die diese in die Lage versetzen soll, an der Erhebung erfolgreich und zielführend teilzunehmen. Unterstützend wird es eine schriftliche Unterlage mit Erläuterungen geben. Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter wird in dieser Phase ein ganz besonderes Augenmerk auf noch auftretende Ungereimtheiten und Probleme richten und sich für deren Lösung einsetzen. Ein den Tatsachen entsprechendes Ergebnis wird nicht nur den Gesamtbedarf an Richterinnen und Richtern, sondern auch „Spartengerechtigkeit“ sicherstellen. Das mit der Erhebung betraute Unternehmen wird die Plausibilität der Ergebnisse garantieren, der Einsatz der in die Erhebung einbezogenen Kolleginnen und Kollegen, dass eine vollständige Erfassung erfolgt und auch bisher vernachlässigte dienstliche Tätigkeiten (Nacht- und Wochenendarbeit, Amtstagstätigkeit, Beratungsaufwand) nicht unter den Tisch fallen.

Die Voraussetzungen für ein gutes Ergebnis liegen nun vor: Gehen wir es also an!

 
< zurück   weiter >