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Editorial 10/2008 PDF Drucken E-Mail
Von Silvia Geymayer
Virtute PAR!

An Tapferkeit gleich...

In den kommenden Monaten werden zahlreiche Kolleginnen und Kollegen aus dem Stand der Richter und dem Stand der Staatsanwälte im Rahmen des Projektes PAR II (= PersonalAnforderungsRechnung des Bundesministeriums für Justiz zur Erfassung der Auslastung innerhalb des richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Personals) ihre Arbeitsbelastungssituation dokumentieren. 
Gegenüber der - um die Mitte der 90-er Jahre erstellten -  Personalanforderungsrechnung PAR I, welche viele unserer Kolleginnen und Kollegen noch lebhaft in Erinnerung haben, beruht das neue PAR II auf einer anderen Methode: Hier wird nicht der durchschnittlich Zeitaufwand, der auf einzelne Verfahrensarten entfällt, im Nachhinein geschätzt, sondern eine sogenannte „begleitende Echtzeiterhebung“ angestrengt. 
Das bedeutet, die teilnehmenden Gerichte und Staatsanwaltschaften werden im Erhebungszeitraum von mehreren Monaten ihren gesamten dienstlichen Alltag zu überwachen und ihren Arbeitsaufwand – je nach Tätigkeit – im einzelnen zu dokumentieren haben. Nicht nur die rein aktenbezogene Leistungen (wie etwa Verfassen von Urteilen, Beschlüssen, Anklageschriften etc...), sondern auch die übrigen Tätigkeiten des einzelnen Justizorgans (wie etwa Erteilung von Rechtsauskünften, Durchführung des Amtstag, eigene und fremde Fortbildung, Justizverwaltungsagenden, Dienstbesprechungen etc.) werden zeitlich gemessen und die darauf jeweils entfallende Arbeitszeit in Minuten belegt. 
      
Um den doch weiten Bereich der tagtäglichen dienstlichen Aktivitäten in der Justiz überhaupt erst abzustecken und darauf zugeschnittene, für sämtliche Bereiche vollständige Erhebungsinstrumente zu entwickeln, haben sich Vertreter des Bundesministeriums für Justiz, der Oberlandesgerichte, der Oberstaatsanwaltschaften sowie der Personal- und Standesvertretungen mit den Mitarbeitern der beauftragten Projektfirma in diversen Arbeitsgruppen zusammengefunden, in zahlreichen Besprechungen ihre Tätigkeiten definiert und daran anknüpfend eine - hoffentlich taugliche - Grundlage für die Erhebungsarbeit bei den Gerichten und den Staatsanwaltschaften geschaffen. 
Dieses Erhebungsinstrumentarium wird – nach einem Probelauf bei einigen Bezirksgerichten, dem Landesgericht Klagenfurt und der Staatsanwaltschaft Innsbruck -  jetzt zum Einsatz kommen: 
Sechs Monate lange findet bei bundesweit 41 Gerichten und fünf Staatsanwaltschaften eine Haupterhebung statt. Die dabei zu erzielenden, konkreten Zeitwerte der Inanspruchnahme einer Richterin/eines Richters und einer Staatsanwältin/eines Staatsanwaltes bei ihren verschiedensten Aufgaben sind hoffentlich repräsentativ, da sie eine wesentliche Basis für die künftigen Budgetverhandlungen und für die Planstellenentwicklung darstellen werden. 
      
Von nun an ist daher das Projekt PAR II vor allem für die teilnehmenden Richterinnen/Richter und Staatsanwältinnen/Staatsanwälte eine beschwerliche zusätzliche Belastung, die wahrlich Tapferkeit erfordert: Neben der „normalen“ Aktenbearbeitung und Verhandlungstätigkeit noch unter Zuhilfenahme eines Zeitmessers, zur Verfügung gestellter Arbeitskarten (in mannigfacher Ausgestaltung) sowie eines Schulungshandbuches laufend vollständig zu dokumentieren, welchen Zeitaufwand man in welche – wie auch immer geartete - dienstliche Tätigkeit steckt, ist eine fast unverkraftbare, mühselige Herausforderung.
        
Doch gilt auch hier: Durchhalten, auch wenn es schwer fällt! Es könnte sich die Mühe nämlich durchaus lohnen: Je genauer wir unseren tatsächlichen Arbeitsaufwand erfassen umso sicherer die Grundlage für die künftige Personalentwicklung!

Auch sonst hat das PAR II einen durchaus positiven Aspekt: Der erstmals geschaffene gemeinsame Maßstab für die Arbeitsauslastung von Richterinnen/Richtern und Staatsanwältinnen/Staatsanwälten liegt im Interesse beider Berufsstände, erhöht hoffentlich die wechselseitige Akzeptanz der Personalentwicklung und ebnet uns auch den nur gemeinsam zu erreichenden Weg zu einer Verbesserung der gesamten Planstellensituation.

Jenen Kolleginnen und Kollegen, die an den ausgewählten Gerichten und Staatsanwaltschaften am Projekt teilnehmen und damit dem Erfolg von PAR II überhaupt erst eine Chance geben, gebührt jedenfalls jetzt schon unser aufrichtiger Dank!

 
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