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von Manfred Herrnhofer Willkommen im Morgen!
Umgeben von der stimmungsvollen herbstlichen Kärntner Seenlandschaft am Hafnersee widmeten sich mehr als achtzig Kolleginnen und Kollegen aus allen Teilen der Gerichtsbarkeit (und damit auch der Staatsanwaltschaften) Österreichs den brennenden Fragen der Zukunft der dritten Staatsgewalt in verfassungs-, dienst-, besoldungsrechtlichen und ethischen Fragen. Derlei Veranstaltungen sind fürwahr keine Spielwiese für Funktionäre, sondern wird die kostbare Zeit jedes Einzelnen - auch und gerade - in Zeiten hoher Arbeitsbelastung und Planstelleneinsparungen dafür eingesetzt, bewusst und intensiv darüber nachzudenken, mit welchen Erwartungen und Anforderungen die Justiz in fünf, zehn oder zwanzig Jahren konfrontiert sein wird. Es gilt eine Antwort zu finden, welche strukturellen, personellen und sachlichen Rahmenbedingungen zur Bewältigung der Aufgaben erforderlich sein werden und welche fachlichen und persönlichen Qualitäten dies bei der nächsten Generation von Richtern und Staatsanwälten voraussetzt. Das Aktionsfeld der Justiz wird durch neue gesellschaftliche Rahmenbedingungen geprägt: ein allgemeiner Werterelativismus stößt auf Fundamentalismus verschiedener Gruppierungen; Individualismus und Egoismus, Single-Haushalte und „Ich-AG“, mangelnder Gestaltungswille oder mangelnde Gestaltungsfähigkeit des Gesetzgebers, Rückzug des Staates aus vielen Bereichen. Alles das verändert auch die Anforderungen an die Qualität der Leistungen der Gerichtsbarkeit. Entsprechend befasste sich ein Arbeitskreis mit der Frage, was darunter verstanden werden sollte, wie das Spannungsverhältnis zwischen Qualität und Quantität gelöst werden könnte, vor allem aber, was notwendige Arbeitsbedingungen für qualitätsvolles Arbeiten wären. Die Erhaltung der Identifikation mit der geleisteten Arbeit und Stärkung der Motivation zur Vermeidung von Ausfällen bis hin zu Burn-out Syndromen verlangt ebenso nach neuen Antworten. Die Veränderung der gesamten Arbeitswelt macht auch vor der Justiz nicht halt, weshalb die geschilderten Anforderungen auch die Forderung nach flexiblen Teilzeitauslastungsmodellen (von der Kinderbetreuung bis zur Altersteilzeit) bedingen. In Anbetracht des neuen gemeinsamen Dienstrechts mit den StaatsanwältInnen galt es, Antworten für die gemeinsame Zukunft zu finden. Im Interesse beider Berufsgruppen liegt eine weitere Stärkung der Unabhängigkeit durch bessere rechtliche Abgrenzung gegenüber den beiden anderen Staatsgewalten. Durch die Schaffung des Ayslgerichtshofs wurden Richter mit einem besonderen Aufgabengebiet betraut. Die dort ernannten Kolleginnen und Kollegen waren zum weit überwiegenden Teil vorher nicht in der ordentlichen Gerichtsbarkeit tätig. Dadurch entstehen neue Fragen der Standesarbeit für die gemeinsame Aufgabe der Gerichtsbarkeit. Auch die Zukunft der Zusammenarbeit der richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Standesvertretungen ist neu zu definieren. Da sich die gesellschaftliche Wertung auch in der Entlohnung widerspiegelt, wird in Anbetracht überproportionaler Verluste aus mehreren Pensionsreformen und sinkender Reallohnzuwächse sowie einer völlig unzulänglichen Ausstattung der „zweiten Säule“ (Pensionskassa) eine Gehaltsreform dringend zu diskutieren sein. All diese Fragen haben in der Tagung schon zu konkreten Ergebnissen geführt, die in den Gremien zu behandeln sein werden; teilweise ist der Diskussionsprozess noch nicht abgeschlossen, und es bedarf weiterer Überlegungen, zu denen wir alle Kolleginnen und Kollegen herzlich einladen. Dabei dürfen wir uns nicht der Illusion hingeben, dass die Justiz allein aufgrund ihrer Besonderheit von unabhängigen und unabsetzbaren Organwaltern mit Entgegenkommen bei Verhandlungen über dienst- und besoldungsrechtliche Fragen rechnen darf. Die Geschichte lehrt (siehe Beiträge zur „100-Jahrfeier der VÖR“), dass Verbesserungen nicht alleine durch hartnäckige Verhandlungen sondern vor allem auch durch die volle Unterstützung aller Richterinnen und Richter zu erreichen waren und daher das Engagement aller notwendig ist. Fertig gestellt wurde ein Forderungspapier zu den dringenden justizpolitischen Anliegen der nächsten Legislaturperiode, das an die politischen Parteien übergeben wird. Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter wird alles daran setzen, in sachlichen und konstruktiven Gesprächen mit den verantwortlichen Justizsprechern die Grundvoraussetzungen für eine funktionierende Justiz im Interesse der Rechtsschutzsuchenden und der in der Justiz tätigen Menschen zu bewahren und auszubauen. |