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Editorial 12/2008 PDF Drucken E-Mail
Alte Lasten – Neue Hoffnung
von Werner Zinkl

Und wieder ist es soweit – eine neue Bundesregierung wurde angelobt. Diesmal mit zwei Besonderheiten, die die Justiz betreffen.

Zum Einen wurde eine Bundesregierung erstmals ohne eine Justizministerin angelobt – mit der vorläufigen Leitung wurde der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betraut – zum Anderen ist erstmals eine Richterin für das Amt der Justizministerin vorgesehen. Mag. Claudia Bandion-Ortner soll in Kürze als Justizministerin angelobt werden, die ich an dieser Stelle auch im Namen der Kolleginnen und Kollegen noch einmal herzlich beglückwünschen  möchte.

Dies ist eine ganz besondere Situation für uns Richterinnen und Richter, zumal erstmals eine Vertreterin unseres Berufsstandes dieses Amt ausüben wird.

Was erwartet uns? Ein klares Bekenntnis zur Wichtigkeit der Unabhängigkeit hat die künftige Bundesministerin für Justiz in ihrem ersten öffentlichen Statement anlässlich der Bekanntgabe der Mitglieder der neuen Bundesregierung abgelegt. Diese Unabhängigkeit ist Voraussetzung für das notwendige Gleichgewicht der Staatsgewalten, das der Legislative und Exekutive die dritte Staatsgewalt – Judikative – zur Seite stellt.

Im Hinblick auf ihre Ernennung durch eine der beiden Regierungsparteien war es auch von großer Bedeutung, dass die designierte Ministerin betonte, trotzdem unabhängig von einer Partei zu agieren. Wir sehen der Zusammenarbeit und einem konstruktiven Dialog optimistisch, aber doch nicht ganz ohne Sorge entgegen. Bei Durchsicht des Regierungsprogramms fällt zunächst positiv auf, dass einige Punkte aus dem Positionspapier der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter aufgegriffen wurden. Positiv ist auch zu bemerken, dass nicht an eine Änderung der bestehenden Gerichtsorganisation gedacht wird. Die geplanten Reformen im Dienstrecht, wie z.B. die von der Standesvertretung schon seit Langem geforderte Modernisierung des Disziplinarrechts (in diesem Bereich sind die Verhandlungen mit dem BMJ ohnehin schon fortgeschritten) sowie die noch offenen Anpassungen im Dienstrecht der Richterinnen und Richter einerseits und der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte andererseits sind zu begrüßen, unserer Stellung als Repräsentanten der dritten Staatsgewalt wird aber auch durch ein adäquates Besoldungssystem Rechnung zu tragen sein. Auch die geplanten Neuerungen im Sachverständigenrecht sowie zum Kostenersatz für Zeugen, Schöffen und Geschworene, die Stärkung der Familiengerichtsbarkeit und der Justizorgane des gehobenen Dienstes sind zu begrüßen. Die geplante Einrichtung einer sozialen Gerichtshilfe entspricht ebenfalls einer langjährigen Forderung der Standesvertretung. Was die geplanten Reformen im materiellen Recht betrifft, so handelt es sich eher um punktuelle Reformen, zu denen wir jedenfalls gesprächsbereit sind.

Vielmehr Sorge bereitet jedoch, dass die neue Bundesregierung offensichtlich eine Fortsetzung des Sparkurses plant und aus dem Regierungsprogramm eine Bereitschaft, in wichtige Anliegen der Justiz zu investieren, nicht erkennbar ist.

So ergibt sich aus dem Regierungsprogramm auch, dass eine Finanzierung zahlreicher dort genannter Einrichtungen, wie z.B. der Außenstelle des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, der Einrichtung einer sozialen Gerichtshilfe, der Korruptionsstaatsanwaltschaft und der geplanten Justizakademie ressortintern, das heißt ohne zusätzliche Budgetmittel, erfolgen soll. Es steht zu befürchten, dass damit das „Kaputtsparen“ der Justiz fortgesetzt wird und dadurch notwendige und sinnvolle Reformen auf der Strecke bleiben. Ich denke z.B. an die vor mehr als einem Jahr bei den Oberlandesgerichten eingerichteten Ombudsstellen. Bis heute war die Bundesregierung nicht bereit, die dafür notwendigen und auch zugesagten zusätzlichen Planstellen zu schaffen.

Aber nicht nur durch die Ombudsstellen, auch durch die ebenfalls vor fast einem Jahr in Kraft gesetzte StPO-Vorverfahrensreform hat sich ein zusätzlicher Planstellenbedarf bei den Oberlandesgerichten ergeben und wurden auch diese bereits zugesicherten Planstellen bis heute nicht geschaffen.

Auf den Bedarf von mehr als 100 Planstellen für Richterinnen und Richter österreichweit für die Bezirksgerichte und Landesgerichte und vor allem auch auf die Unterdotierung im Bereich der Beamten und Vertragsbediensteten haben wir  bei vielen Gelegenheiten hingewiesen. Dies sind zentrale Probleme des Justizressorts, die bei der Erstellung des Budgets und auch im Zusammenhang mit der Ausverhandlung des Stellenplans für das kommende Jahr jedenfalls zu berücksichtigen sein werden. Nur eine entsprechende Personalausstattung gewährleistet der Bevölkerung eine gut funktionierende Justiz – sie hat auch einen Anspruch darauf.

Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter setzt in die zukünftige Bundesministerin für Justiz große Erwartungen. Wir werden sie auch mit aller Kraft dabei unterstützen, eine längst überfällige Trendumkehr im Planstellenbereich herbeizuführen, und damit die qualitätvolle Arbeit, die in der Justiz geleistet wird, zu erhalten.

 
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