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Editorial 04/2009 PDF Drucken E-Mail

Von Charlotte Schillhammer

Planstellenforderungen? Planstellenforderungen!

Das zurzeit alles beherrschende Thema in den Medien, im öffentlichen Diskurs, aber auch in privaten Gesprächen, ist die angespannte Wirtschaftslage. Für viele ist beunruhigend, dass sie nicht wissen, was noch auf sie zukommen wird. Sie bangen um ihren Arbeitsplatz und damit ihre Existenzgrundlage, nicht zu Unrecht, angesichts der zahlreichen Meldungen über die Einführung von Kurzarbeit da und dort bzw. über Schließungen von Unternehmen. Es steht zu befürchten, dass Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen zunehmen werden, ebenso Streitigkeiten im Bereich des Wirtschaftslebens, es insbesondere mehr (Privat-) Konkurse geben wird, die Situation der Familien schlechter, die Kriminalitätsrate steigen wird. 
Gerade in solchen Zeiten bedarf es einer funktionierenden Justiz. Da erweist sich Rechtssicherheit aufgrund ausgewogener richterlicher Entscheidungen als unschätzbarer Wert. Eine funktionierende Justiz ist für mich dann gegeben, wenn die Richterinnen und Richter die ihnen übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erledigen können und nicht im Eilzugstempo durchziehen müssen, um den Arbeitsanfall noch irgendwie bewältigen zu können, wenn sie dem Zeugen, den sie gerade einvernehmen, nicht das Wort abschneiden müssen, wenn sie jemand Hilfesuchenden nicht abwimmeln müssen, wenn sie sich dem Aktenstudium nicht nur oberflächlich widmen können.
Wie sieht die Realität aus? Der überwiegende Teil der Kolleginnen und Kollegen arbeitet bereits seit Jahren, nicht zuletzt aufgrund ihres hohen Verantwortungsgefühls, an der erträglichen Belastungsgrenze bzw. bisweilen auch darüber hinaus. Regelmäßiges Arbeiten bis in den späten Abend hinein, an Feiertagen und an Wochenenden hat Folgen, Folgen wie zum Beispiel eine steigende Zahl von burn-out Fällen. Nicht minder schwer wiegend sind sämtliche Vorstufen dazu, wie etwa eine erhöhte Fehleranfälligkeit. Darunter leidet zweifellos die Qualität der Rechtsprechung. Damit aber ist niemandem gedient, am allerwenigsten all jenen, die aus unterschiedlichsten Gründen die Entscheidung eines Gerichts begehren oder von einer solchen betroffen sind. 
Gewiss, wir üben einen krisensicheren Beruf aus, wie uns da und dort in dem Medien und der öffentlichen Diskussion bisweilen entgegen gehalten wird. Darum geht es aber nicht. Wie ich schon gesagt habe, braucht es gerade in Krisenzeiten eine funktionierende, Rechtssicherheit bietende Justiz, was angesichts der Arbeitsbelastung des überwiegenden Teils der Kolleginnen und Kolleginnen bei bestem Willen nicht mehr im nötigen Ausmaß gewährleistet ist.
Und deshalb darf es nicht verwundert, verärgert oder ablehnend „Planstellenforderungen?“ heißen. Vielmehr muss es „Planstellenforderungen!“ heißen. Die Regierung sieht das anders, negiert offensichtlich den Umstand, dass es gerade in Krisenzeiten einer funktionierenden Justiz bedarf und die Situation der Kolleginnen und Kollegen mehr als angespannt ist. Vielmehr erlegt sie der Justiz für die nächsten Jahre ein weiteres Sparprogramm auf.
Die Justizministerin ist dabei, ein Justizentlastungspaket zwecks Aufgabenreduktion zu schnüren und anerkennt damit ganz offensichtlich, dass an ein Weiterarbeiten der Richterinnen und Richter unter den bisherigen Bedingungen nicht zu denken ist. Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter fordert die Justizministerin auf, den solcher Art als bestehend anerkannten, dringenden Personalbedarf und, mangels Entsprechung durch die Regierung, die Notwendigkeit eines Justizentlastungspakets zwecks Aufgabenreduktion mit vielleicht schmerzhaften Einschnitten für alle jene, die die Entscheidung eines Gerichts begehren oder davon betroffen sind, öffentlich zu bekunden. Es sind sicher nicht die Kolleginnen und Kollegen, die dafür verantwortlich gemacht werden können.

 
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