Home


Mitglieder Login






Passwort vergessen?

Editorial 06/2009 PDF Drucken E-Mail
Von Martin Ulrich
Wer A sagt, muss auch B sagen!

Die aktuelle Wirtschaftskrise hat nunmehr auch Österreich voll erfasst. Sinkende Steuereinnahmen, milliardenschwere Bankenhilfspakete und weitere konjunkturpolitische Maßnahmen zwingen auch den Staat zum Sparen. Und was liegt da zunächst näher, als den Rotstift dort anzusetzen, wo dies – bei kurzsichtiger Betrachtung – am leichtesten erscheint: in der eigenen Firma, dem Öffentlichen Dienst.
Vor diesem Hintergrund mag es auf den ersten Blick wenig verwundern, dass die Politik auch der Justiz - trotz eines berechtigten Mehrbedarfs von rund 480 Planstellen - Einsparungen im Ausmaß von 169 Planstellen bis zum Jahr 2013 aufbürdet.
Doch wenn die Politik A sagt, muss sie – vor allem gegenüber ihren WählerInnen – auch B sagen!
Wie ein mit zu wenig Treibstoff ausgestattetes Fahrzeug sein Ziel nicht erreichen wird, beschneidet auch die Politik mit einer personell unzureichend ausgestatteten Justiz der Bevölkerung zunehmend ihr Recht auf rasche und qualitätsvolle Behandlung ihrer höchstberechtigten Anliegen. Daran vermag selbst das weit überdurchschnittliche Engagement unzähliger RichterInnen, StaatsanwältInnen und KanzleimitarbeiterInnen nichts zu ändern, will man nicht einen ernsthaften Motorschaden riskieren. So bestehen – um nur einige wenige Beispiele zu nennen - für die Bewältigung der zahlenmäßig zunehmenden Großverfahren neben dem „gewöhnlichen“ Anfall sowohl bei den Staatsanwaltschaften als auch den Zivil- und Strafgerichten keine Personalreserven. Aufstockungen im Polizeibereich stehen einer künftig noch weiter personell reduzierten Justiz gegenüber. Die Wirtschaftskrise wird sich auch bei den Arbeits- und Sozialgerichten sowie in den Insolvenzabteilungen mit einem erhöhten Anfall auswirken. Der politisch groß angekündigte Kampf gegen Korruption, die nicht an die Türe der Strafverfolgungsbehörden klopft, sondern gesucht werden muss, mit einer bloß fünfköpfigen Korruptionsstaatsanwaltschaft (welche sich überdies aus dem bestehenden Personalstand der StaatsanwältInnen rekrutieren muss), wie auch die Bewältigung einer im Raum stehenden – mehrere tausend Einzelansprüche umfassenden – „Sammelklage“ gegen einen Finanzdienstleister durch das Handelsgericht Wien, wird - gelinde gesagt – eine Herausforderung.
Wenn man sich aber das Volltanken nicht mehr leisten kann, ist Sprit sparen angesagt: schmälere Reifen werden aufgezogen, Schneeketten und der die Fahrtroute kontrollierende Beifahrer bleiben zuhause, hohe Geschwindigkeiten werden reduziert. Das „Justizentlastungspaket“ im geplanten Budgetbegleitgesetzes 2009 ist ein aus der Not geborenes Optimierungspaket, welches keinesfalls in allen Bereichen einer Gefährdung der Betriebssicherheit im notwendigen Ausmaß begegnen kann. Denn wirklich Sparen kann man nur, wenn sich die Politik ehrlich und offen dazu bekennt, bestimmte – an der Peripherie des Rechtsstaates liegenden – Ziele nicht mehr anzufahren. Ist es wirklich notwendig, dass auch wegen Geringfügigkeit oder nach § 192 StPO eingestellte Ermittlungsverfahren uneingeschränkt der Kontrolle durch kostenlose Anträge auf Fortführung unterliegen? Ist es wirklich notwendig, dass neben den tatsächlich Geschädigten auch Jedem Opferrechte zugestanden werden, der sonst in seinen strafrechtlich geschützten Rechtsgütern beeinträchtigt worden sein könnte? Und ist es wirklich notwendig, dass im Zivilverfahren jeder einzelne Kostentreiber bereits vor Rechtskraft der Entscheidung festgehalten, kontrolliert und bestimmt werden muss? Allein in diesen Bereichen wäre in einer Konzentration des Fortführungsantrages auf die unmittelbar und nennenswert Geschädigten sowie einer Phasenpauschalierung samt Kostenbestimmung erst nach Rechtskraft der Entscheidung Einsparungspotential zu erblicken. Weitere Entlastungsmaßnahmen – sowohl in personeller als auch ablauforganisatorischer Hinsicht – müssen folgen!
In jeder Krise liegt immer auch eine Chance. Die Politik ist aufgerufen, Bekenntnis abzulegen, dass die hohe Qualität der Rechtsprechung nur dann keine Einschnitte erfährt, wenn die Quantität der Aufgaben mit Bedacht heruntergefahren wird. Wenn jedoch die Politik der Bevölkerung nicht offenbart, dass sie deren Recht auf eine effiziente Justiz beschneidet, dann muss die Justiz selbst dieser Warnpflicht nachkommen. Denn die Justiz ist nicht Selbstzweck, sie steht im Dienst der Bevölkerung und nicht der Politik!

 

 
< zurück   weiter >