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Von Manfred Herrnhofer Die Stunde der Wahrheit
Unter dieses Motto stellte der Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen Josef Pröll am 21.4.2009 im Parlament seine Budgetrede für den öffentlichen Haushalt der Jahre 2009 und 2010. Viel war dabei von der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise, von alarmierenden negativen Prognosen, von stark steigendem Budgetdefizit, Anstieg der Staatsschulden und Rekordarbeitslosigkeit auch und im Besonderen für Österreich zu hören. Betrachtet man die Entwicklung der (ebenfalls durch unkontrollierte Börsenspekulationen und daraus resultierende Zusammenbrüche von Großbanken ausgelösten) Wirtschaftskrise der Dreißigerjahre des vorherigen Jahrhunderts, so wird wirtschaftspolitisch vernünftig auf “deficit spending“ gesetzt, mit anderen Worten die Staatsausgaben zum Teil stark erhöht, um für absehbare Mehrleistungen des Staates vorzusorgen ( zB im Sozialbereich wegen höherer Anzahl von Arbeitslosengeldbezieher) oder um einzelne Wirtschaftsbereiche anzukurbeln (höhere Ausgaben für Infrastrukturprojekte ect). Und wie verhält es sich mit dem Justizbudget? Zunächst fällt auf, dass im Vergleich des Doppelbudgets kein anderes Ressort eine geringere Steigerungsrate bei den Ausgaben aufweist. Es drängt sich daher die Frage auf, ob es bei der Justiz einen vernünftigen Grund für eine Ausnahme des Grundsatzes der rechtzeitigen Vorsorge für die Krise gibt? Zitat : „Selbst ohne Berücksichtigung der starken Belastung durch die hohe Anzahl von Fortführungsanträgen (OLG Wien + 57%!) liegt die bundesweite Auslastung der Richter und Richterinnen der Landes- und Bezirksgerichte nach den Ergebnissen der vom Bundesministerium für Justiz mithilfe eines renommierten externen Beratungsunternehmen erstellten Personalanforderungsrechnung in den letzten Jahren konstant deutlich über 100%“. Diese Einschätzung stammt nicht von Standesvertretern, sondern findet sich in den Erläuterungen zum sogenannten „Justizentlastungspaket“, das von der Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner präsentiert wurde. Es ist mittlerweile unstrittig, dass der österreichischen Justiz zur Aufrechterhaltung eines funktionierenden Justizbetriebes ca 150 Richter-, 30 Staatsanwaltschafts- und ca 300 Beamtenplanstellen fehlen. Angesichts dieser bereits von ihrer Vorgängerin geteilten Ansicht besteht kein Zweifel, dass die Justiz die ihr in jüngster Vergangenheit neu zugewiesenen Aufgaben (zB Strafprozessreformgesetz, Ombudsstellen, Korruptionsstaatsanwaltschaft, 2. Gewaltschutzgesetz) nur durch weit überdurchschnittlichen und undotierten Einsatz aller Kräfte aufrechterhalten kann. Gänzlich fehlt es an einer Vorsorge für die Bewältigung der bereits jetzt massiv steigenden Anfallszahlen im Insolvenz-, Arbeits- und Sozialrecht oder Zivilrecht (zB Kleinanlegerklagen). Das bereits zitierte Justizentlastungspaket bringt neben Gebührenerhöhungen bloße Verschiebungen von Aufgaben auf andere Organisationsebenen, eine effektive Einsparung von Verwaltungstätigkeiten oder spürbare Entlastung ist damit aber nicht verbunden. Bitter enttäuscht wird man in der Erwartung, dass die vorgesehenen Mehreinnahmen (auch dafür fehlen die Einschätzungen völlig) für die Behebung des wohl dringendsten Problems, nämlich des Planstellendefizits herangezogen werden, im Gegenteil sollen zusätzlich 169 Planstellen abgebaut werden. Wenn diese Zahl, umgelegt auf die Gesamtzahl der Beschäftigten, auch gering sein mag, so ändert dies nichts an der Realität, dass die Justiz einen dringenden Mehrbedarf hat und daher weitere Maßnahmen des Gesetzgebers, des Bundesministeriums für Justiz oder der Standesvertretung unumgänglich sind. Ja, auch in der Justiz schlägt spätestens nach Präsentation der Ergebnisse der Personalanforderungsrechung II die Stunde der Wahrheit! |