von Manfred HerrnhoferProjektstand PAR II – Auswertungsphase
Sechs arbeitsintensive Monate lang haben nahezu die Hälfte aller österreichischen Richterinnen und Richter bzw zwei Drittel aller staatsanwaltschaftlichen Kolleginnen und Kollegen ihre dienstlichen Aktivitäten auf annähernd 400 000 Bearbeitungskarten minutiös erfasst, um so stellvertretend für die gesamte Justiz unseres Landes die Basis für neue Zeitwerte zu liefern. Ein großes Lob an alle Beteiligten, von den Kanzleien, den aufschreibenden Kollegen und Kolleginnen bis hin zu den PAR-Beauftragten kam von den Verantwortlichen des beauftragten Unternehmens, der Fa. Deloitte. Trotz der zusätzlichen Belastung lag sowohl die Beteiligungsquote, als auch bis zuletzt die Fehlerfreiheit der Erhebungskarten weit über den Erfahrungswerten bisheriger Justizprojekte in deutschen Bundesländern. Mit großer Spannung werden jetzt die Ergebnisse der Auswertungsphase erwartet. In mehreren Sitzungen der Arbeitsgruppe wurde von justizinternen Experten das erhobene Zahlenmaterial gesichtet und auf Plausibilität geprüft. Neben einem Vergleich der im Erhebungszeitraum vorhandenen Personalkapazitäten mit den aufgeschriebenen Zeiten werden die Veränderungen zu den bisherigen Ansätzen, die Streuung der Werte bei den beteiligten Gerichten und die besonderen lokalen Situationen anhand der erhobenen Verfahrensmerkmale verglichen, um maximale Validität der erhobenen Daten garantieren zu können. Dem Lenkungsausschuss als Entscheidungsorgan werden in den nächsten Tagen die Ergebnisse präsentiert. Von den Bewertungen dieses Gremiums wird es abhängen, ob weitere Aufträge an die Arbeitsgruppe ergehen. Die Fa. Deloitte möchte im September einen vorläufigen Endbericht präsentieren, nach angemessener Frist zur Stellungnahme wird das abschließende Gutachten im November vorliegen. Den Forderungen der Standesvertretungen nach Einrichtung einer effektiven Systempflegekommission zur Fortschreibbarkeit des Systems wird ebenso Rechnung getragen, wie der Beurteilung der in der Projektphase fallenden Änderungen der gesetzlichen Voraussetzungen (2.Gewaltschutzgesetz, Budgetbegleitgesetz). Ungeachtet des Gesamtergebnisses zeichnet sich bereits jetzt ein Erfolg des seit Jahren von den Standesvertretungen vehement geforderten PAR II Projektes ab, da jedenfalls das erklärte Ziel, durch eine nachvollziehbare „empirische Neuerhebung das bewährte Controllingsystems zur Messung richterlicher Arbeit und zur Steuerung des Personaleinsatzes, welches für alle Sparten der österreichischen Gerichte einsetzbar ist“, in schlüssiger valider Form erreicht worden sein dürfte. Als nächster logischer Schritt steht die Umsetzung der Ergebnisse von PAR II an. Nachdem wir Richterinnen und Richter unsere Aufgaben gemeistert haben, wird es jetzt an den politischen Entscheidungsträgern liegen, ihrer Pflicht nachzukommen, gemäß den erhobenen Werten des PAR II Projektes, für eine ausreichende personelle Ausstattung der österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften zu sorgen. Diese für einen Rechtsstaat unabdingbare und letztlich verfassungsrechtlich durch die Gewaltentrennung vorgegebene Verpflichtung darf sich nicht in Worthülsen und Absichtserklärungen erschöpfen, sondern muss sich anhand nachvollziehbarer Planstellenaufstockungen beweisen. Sollten die verantwortlichen Regierungsmitglieder ihrer Verantwortung für ein funktionierendes Justizsystem wider Erwarten nicht nachkommen, werden unsere Kolleginnen und Kollegen entscheiden müssen, welche von der Standesvertretung bereits erarbeiteten „Überzeugungsmaßnahmen“ am besten geeignet sind, um die notwendige Umsetzung zu fördern. Nach den Mühen der Erhebungsarbeiten haben sich Österreichs Richterinnen und Richter zur Erholung zwar einen heißen Sommer verdient, ein heißer Herbst sollte aber ihnen, der Justiz und unserem Gemeinwesen erspart bleiben. |