von Werner Zinkl Fortbildung ist kein Luxus
Es ist noch gar nicht so lange her, dass einer langjährigen Forderung der richterlichen Standesvertretung nach einer Verankerung der Fortbildungsverpflichtung im Dienstrecht entsprochen wurde. Daneben kam es auch zu einer gesetzlichen Festschreibung der sozialen Fähigkeiten als richterliches Eignungskriterium. Die Bedeutung der steten Weiterbildung von Richterinnen und Richtern und der engagierten Ausbildungsarbeit als unabdingbarer Bestandteil eines optimalen Auswahlverfahrens wird in den Artikeln III und IV der Welser Erklärung, aber auch im Fortbildungsprogramm des BMJ alle Jahre wieder zum Ausdruck gebracht. Das zeigt deutlich, dass alle Verantwortlichen im Bundesministerium für Justiz, die Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, die Präsidenten der Oberlandesgerichte, die LeiterInnen der Oberstaatsanwaltschaften, der Fortbildungsbeirat und die Fachgruppen der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter ständig bemüht sind, ein umfassendes und ausgewogenes Programm an Fortbildungsveranstaltungen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsanwärter anzubieten. Richterliche Arbeit besteht keinesfalls nur im Verhängen von Sanktionen oder der Beurteilung komplexer juristischer Fragen und einer möglichst raschen, fristgerechten und vor allem registerbereinigenden Ausfertigung schriftlicher Entscheidungen. Richterliche Arbeit besteht in ständiger Konfrontation mit menschlichen Konflikten und Schicksalen und zu einem großen Teil aus einem die Menschenwürde immer im Auge habenden respektvollen Umgang mit Prozessparteien, Zeugen und Mitarbeitern. Es erfordert neben dem notwendigen Fachwissen ein besonderes Maß an sozialer Kompetenz, Ausgeglichenheit und psychischer Stärke, um den vielfältigen Anforderungen, die uns unser Beruf täglich abverlangt, auch gerecht zu werden. Gerade die Seminare in den Bereichen Kommunikation, Konfliktmanagement, Rhetorik, Zeitmanagement, richterliche Ethik, aber auch das Angebot von Supervision, Coaching und Mentoring ermöglichen eine umfassende Ausbildung und Unterstützung und damit einen professionellen Umgang mit Menschen in schwierigen Situationen. Wenn nun gerüchteweise Erwägungen angestrebt werden, das Fortbildungsangebot im Bereich der „soft-skills“ einzuschränken, so wäre dies wohl ein unverzeihlicher Rückschritt für die Kollegenschaft und für die Personen, die mit dem Gericht zu tun und Anspruch auf optimale der Situation entsprechende Behandlung haben. Fortbildung ist kein Luxus und damit auch kein Platz, wo man den Sparstift ansetzen kann. Es ist zu erwarten, dass die nunmehrige Bundesministerin als ehemalige Richterin sensibel derartige Tendenzen in die Schranken weisen wird. Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter wird einer derartigen Entwicklung mit aller Kraft entgegenwirken und weiterhin bestrebt sein, einen wichtigen Beitrag im Bereich der Aus-und Fortbildung zu leisten. Die österreichischen Richterinnen und Richter haben einen Anspruch darauf und erwarten dies auch von allen für diesen Bereich Verantwortlichen, um sich den Problemen der rechtsuchenden Bevölkerung auch in Zukunft bestgeschult widmen zu können.
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