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von Thomas Mühlbacher Gesetz(t) den Fall …
Fragen an den Gesetzgeber. Wohl nur geträumt haben kann ich von einer Operette, die am Anfang des 21. Jahrhunderts in Wien spielt: Die Geschichte kann nämlich nicht wahr sein, weil: 1. Akt Schurkische Ankläger dienen sich den Mächtigen an und bewahren sie vor Strafverfolgung. Ein echter (Pro)Dekan tritt auf und erweist sich als intimer Kenner der staatsanwaltschaftlichen Seele. Entgegen akademischer Gepflogenheit pfeift er im Rampenlicht seines Amtes nicht nur auf die Preisgabe seiner Erkenntnisquellen und des Meinl`schen Gutachtensauftrages sondern auch ein Liedchen über den vorauseilenden Gehorsam (der Staatsanwälte wohlgemerkt). In Untersuchungsausschuss und Strafverfahren gleichermaßen verfangene Abgeordnete verhören (ihre) Ankläger und stimmen in erstaunlicher Harmonie in die Schreckensarie der politisch willfährigen Justiz ein. Gesetzt den Fall es wäre so. Was hindert dann den Gesetzgeber, ein Dienst- und Organisationsrecht zu beschließen, das auch nur den Anschein eines parteipolitischen Einflusses auf Richter und Staatsanwälte von vornherein glaubwürdig ausschließt? 2. Akt Hektischen Eifer entfalten die geheimen Einsteller nun, um die Aufdecker ihrer Machenschaften vor Gericht zu zerren. Gesetzt den Fall es wäre so. Was hindert dann den Gesetzgeber, die Weitergabe von Amtsgeheimnissen an Abgeordnete und Journalisten straflos zu stellen? 3. Akt Endlich zeigt sich die wahre Dimension der Verschwörung: Ein Staatsanwalt muss zugestehen, in seinen Aktenbergen eine – wie sich herausstellt haltlose – Anzeige wohl übersehen zu haben. Gesetzt den Fall es ist so. Was hindert dann die politisch Verantwortlichen, der Gerichtsbarkeit endlich ausreichende Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit die hohen Qualitätsstandards in der Justiz aufrecht erhalten werden können? Finale Das Ziel ist erreicht: Dem Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz wurde schwerer Schaden zugefügt (cui bono?). Die Aufdeckung einer Verschwörung blieb zwar aus, politisches Kleingeld ist aber reichlich geflossen. Man geht zur Tagesordnung über, Strafanzeigen gegen politische Gegner bleiben erbärmliches Mittel der tagespolitischen Auseinandersetzung. Chacun à son goût – aber ist das wirklich der ideale Lebenszweck der gesetzgebenden Staatsgewalt? Die Staatsanwälte haben hingegen ihre Lektion gelernt und treiben die Diskussion um die ethischen Standards ihres Berufes voran. Inzwischen versuchen sie halt weiterhin rechtschaffen Recht zu schaffen. Gesetzt den Fall es ist so, wer hat dann Handlungsbedarf. Staatsanwälte oder Staatsmänner? EPILOG Hoffentlich bleibt die Fortsetzung aus. Der politische Einfluss auf die öffentlichen Ankläger wird durch ihre Kontrolle in einem geheimen Parlamentsausschuss perfektioniert. Das wäre dann nämlich keine Operette mehr, sondern eine Hanswurstiade. |