von Charlotte Schillhammer „Gräuliche Zettelwirtschaft“
Seit Wochen, Monaten, ja mittlerweile sogar seit Jahren wird den Kolleginnen und Kollegen, aber auch dem Kanzleipersonal, die tägliche Arbeit mit einem völlig unausgereiften Produkt wie dem elektronischen Rechtsverkehr erschwert, und das, obwohl die Arbeit angesichts der angespannten Personalsituation ohnedies nicht leicht ist. Einige wenige Kolleginnen und Kollegen verbringen in langen Sitzungen mit dem Ministerium und/oder dem Bundesrechenzentrum (dankenswerter Weise ihre Frei-) Zeit damit, dass schließlich Verbesserungen allenfalls im Mikrobereich erzielt werden. Einige der so genannten Verbesserungen werfen aber nur neue Probleme auf. Für größere Fortschritte werden zu wenige Ressourcen eingesetzt. Täglich müssen wir uns mit unübersichtlichen Eingaben (es gleicht einer Rätselrallye, herauszufinden, von wem eine solche stammt), unleserlichen, grau in grau gehaltenen Urkunden, gar nicht bzw. falsch zusammengehefteten Schriftsatz-/Urkundenkonvoluten und dergleichen mehr herumschlagen. Der Akt kommt statt einmal, oft gleich mehrmals auf den Tisch, weil zuerst der Schriftsatz im elektronischen Rechtsverkehr eingebracht wird und die Urkundenvorlage mit der Post folgt. Eine nennenswerte Zahl von Urkunden kann im elektronischen Rechtsverkehr derzeit nicht eingebracht werden. Zahlreiche Verbesserungsaufträge in und außerhalb der Verhandlungen kosten enorm viel Zeit, sorgen für das Anwachsen der Aktenberge und erschweren deren Bewältigung. Die neuen Folgeeingaben lassen auf der ersten Seite überhaupt nicht mehr erkennen, worum es geht. Auch bestehen sie sehr oft aus mehreren nahezu leeren Blättern. Die Probleme mit dem elektronischen Rechtsverkehr sind so zahlreich, dass sie hier gar nicht alle aufgezählt werden können. Für den elektronischen Rechtsverkehr wird oft ins Treffen geführt, dass er Postgebühren spart. Hat sich aber schon einmal jemand gefragt, was es kostet, dass die Justiz nunmehr im Unterschied zu früher Unmengen an Papier, Drucker und Druckerfarben, weiters Personal zum Ausdrucken der benötigten Gleichschriften von Schriftsätzen und Personal zum Zusammenheften etc. zur Verfügung stellen muss, besser gesagt zur Verfügung stellen sollte? Hat irgendjemand schon einmal eine entsprechende umfassende (!) Kosten-/Nutzenrechnung angestellt? Ich fürchte nein. Ich kann mir schon vorstellen, dass der elektronische Rechtsverkehr bei professioneller Gestaltung hilfreich sein könnte, wenn es etwa die Möglichkeit gäbe, Schriftsätze in Farbe und mit automatischer Heftfunktion auszudrucken, wenn man auf den ersten Blick erkennen könnte, von wem ein Schriftsatz wann eingebracht wurde und worum es darin geht. Nach den bisherigen Erfahrungen fürchte ich aber, dass das noch lange dauern wird. Eine Lehre aus den Problemen mit dem elektronischen Rechtsverkehr sollte jedenfalls sein, dass technische Neuerungen in Zukunft vor ihrer flächendeckenden Einführung unbedingt eine umfassende und professionelle Vorbereitung unter Beteiligung des davon betroffenen Personals und eine versuchsweise Anwendung in eingeschränkten Bereichen erfahren müssen. Die Praxis als Versuchslabor ist insbesondere angesichts der angespannten Personalsituation denkbar ungeeignet für unausgereifte Experimente. Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter fordert daher mit Nachdruck das unverzügliche Ergreifen aller notwendigen Maßnahmen, damit die Alltagstauglichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs rasch hergestellt wird. |