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Editorial 04/2010 PDF Drucken E-Mail

Von Manfred Herrnhofer  

Rechtliches Gehör - am Telefon?

Wenn in diesen Tagen die Spitzen der richterlichen Standesvertretungen mit politischen Entscheidungsträgern Gespräche zur dringend notwendigen Aufstockung des sich aus einer Studie eines nach Eigendefinition weltweit führenden Wirtschaftsberatungsunternehmens ergebenden Planstellenfehlbedarfs in der Justiz führen, bekommen sie immer wieder eines zu hören : Die Leistungen der heimischen Justiz  seien zwar grundsätzlich  - sowohl in ihrer Qualität  wie auch punkto Verfahrensdauer  - anzuerkennen, mit den Kosten läge man aber im europäischen Mittelfeld und seien daher vor einer  Planstellenaufstockung ressortinterne Effizienzsteigerungen durchzuführen.

So sicher wie das Amen im Gebet weiß ein jeder dieser Verhandlungspartner aus Erzählungen (die Quellen werden über Nachfrage unter Berufung auf ein quasi politisches Redaktionsgeheimnis nie genannt) negative Einzelbeispiele zu berichten.

Vorrangigstes Thema ist dabei die Erreichbarkeit von Richterinnen und Richtern. Über mehrere Tage wären unzählige telefonische Kontaktaufnahmen fehlgeschlagen, man habe bei mehr oder weniger anspruchsvollen Melodien oder Texten in so genannten  "Endlosschleifen" gehangen, bestenfalls hätten mürrische Kanzleikräfte kurz nach der Mittagszeit erklärt, dass der Richter/die Richterin heute nicht mehr da sei bzw man nicht wisse, wo er/sie sich aufhalte.

Keineswegs fehlen Geschichten über stundenlange Wartezeiten von Zeugen in klosterähnlichen Gängen mit schlechter Infrastruktur, wobei kulminierend die unbeirrt Ausharrenden am Ende des Tages mit den kargen Worten: "Wir brauchen sie heute nicht mehr!" weggeschickt werden.

Als Conclusio ergäbe sich für den externen Betrachter eine differenzierte Sicht der Belastungssituation in der Justiz.

Es gehört zum fixen Repertoire jedes Standesvertreters, diesen keineswegs neuen Klagen garniert mit der versteckten Drohung  der Keule Dienst- oder fixen Anwesenheitszeit mit all den bekannten guten Argumenten zu parieren, aber es kostet wertvolle Verhandlungszeit und -energien, sodass es lohnend wäre, wenn wir Richterinnen und Richter durchaus abseits solcher Verhandlungen über dieses Thema nachdenken würden.
Ein jeder von uns kennt solche Frustrationen im Umgang mit anderen Behörden, freiberuflich tätigen Personen bis hin zu Möbelhäusern und Handwerkern.

Angesichts unserer aus der "Welser Erklärung" abgeleiteten Ansprüche an ethisches Handeln richterlicher Organe sind wir verpflichtet, unseren Beitrag zu einer Verbesserung der Kommunikationsmöglichkeit der Rechtsschutzsuchenden mit uns zu leisten.

Zu Beginn einer solchen Diskussion ist vorerst,  Illusionen zu zerstören:

Erstens: Es gibt kein Recht auf sofortige und uneingeschränkte Kommunikation mit einer Richterin/ einem Richter! Eine Partei hat entsprechend konventions- und innerstaatlicher Bestimmungen Anspruch auf rechtliches Gehör und Entscheidungen innerhalb schicklicher Zeit, nicht aber auf jederzeitige Kommunikation mit uns.

Zweitens: Es gibt eine Verpflichtung der Justiz, geeignete Kontaktmöglichkeiten mit Entscheidungsorganen zu schaffen, bzw ein Recht der Partei, innerhalb angemessener Frist eine Reaktion zu erhalten. Das bedingt für uns Richterinnen und Richter die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass wir rasch eine Information über diese Kontaktaufnahme erhalten, darauf reagieren oder die Hindernisse, warum ein solcher Kontakt (bis zu welchem Termin) nicht zustande kommt, dem Kontakt Suchenden bekannt gegeben werden.

Drittens: Es sei  sinngemäß an die "Goldene Regel" im Projekt Weltethos von Hans Küng erinnert: Was du  nicht willst, dass man dir tu´, das füg´ auch keinem anderen zu!
Viertens: Auch wenn es sich nur um bedauerliche Einzelfälle handeln mag: Lasst uns gemeinsam nachdenken, welche kosten- und ressourcenschonenden systemischen Verbesserungen es zu diesen Fragen geben kann.

Ceterum censeo: Eine Aufstockung der fehlenden Planstellen im Justizressort ist zur Aufrechterhaltung der Qualität der österreichischen Justiz dringend erforderlich. Die oben aufgeworfenen Fragen haben damit nichts zu tun!

 

 

 

 
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