Zukunftsszenarien Die heurige - sehr gelungene - Richterwoche, die sich ja mit Zukunftsperspektiven der Gesellschaft insgesamt und der Justiz im besonderen befasste, bot Gelegenheit, sich mit verschiedensten Szenarien auseinanderzusetzen. Besonders bemerkenswert erschien dabei die These von Prof. Anton Pelinka, der einen Bedeutungszuwachs für die Gerichtsbarkeit voraussagte, der - wie er meint - daraus resultieren muss, dass die gesetzgebenden Körperschaften insgesamt an politischer Gestaltungskraft und Lösungskompetenz einbüßen und damit Konflikte nicht im Voraus, sondern erst im Nachhinein im Einzelfall vor den Gerichten ausgetragen werden. Wenn man auch gemeinhin eher unter der Regelungswut der Gesetzgebung stöhnt, so mutet dieses als Zukunftsszenario dargestellte Phänomen aber doch bereits bekannt an. Man denke nur an den Ortstafelkonflikt, bei dem der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen zu Einzelfällen treffen muss, weil die zugrunde liegende Thematik längst durch die Politik gestaltet gehört. Aber auch bei den ordentlichen Gerichten sind wir immer wieder mit Normen konfrontiert, bei denen die klare rechtliche Regelung auf dem Altar des politischen Kompromisses geopfert wurde und die gestaltende Wirkung des Gesetzes bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt wurde. Das gilt - besonders komplex - im Bereich von EU-Normen, aber auch andere Gesetze aus anderen Bereichen müssen letztendlich von Gerichten interpretiert werden. So ist die Bestimmung über die Frage der Zwangsernährung von Schubhäftlingen derart unklar geregelt, dass ich niemandem wünsche, dies im Rahmen eines Verfahrens wegen eigenmächtiger Heilbehandlung des Arztes beurteilen zu müssen. Die Richterinnen und Richter können sich aber der Lösung dieser Fragen nicht entziehen, auch wenn mit der Entscheidung oftmals gesellschaftspolitische Weichenstellungen getroffen werden, die weit über den Einzelfall hinausgehen. Wen verwundert es unter diesen Umständen, dass der Frage nach der Auswahl der Richterinnen und Richter auch von Seiten der Politik größte Bedeutung zugemessen wird und Forderungen der Standesvertretung auf Übertragung jener Kompetenz auf den unabhängigen Rat der Gerichtsbarkeit vom Tisch gewischt werden? Genau das von Prof. Anton Pelinka dargestellte Szenario hat einmal mehr deutlich gemacht, wie wichtig die Stärkung der strukturellen Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit jetzt und auch bzw. um so mehr in Zukunft ist, weshalb die Standesvertretung bei diesem Thema - auch gegen den Widerstand der politischen Entscheidungsträger - nicht lockerlassen wird. |