SommerträumeHitze liegt über dem Land. Erschöpfung breitet sich aus. Die Gedanken kreisen über den Arbeitsbedingungen.
Jetzt wäre es schön einen angenehmeren Arbeitsplatz zu wählen. Gedankenarbeit, Lektüre, konzeptive Tätigkeiten u.s.w. sind nicht an einen bestimmten Ort gebunden. Laptop. Heimanschluss und Fernzugriff auf den eigenen Bürocomputer erleichtern die flexible Wahl des Arbeitsplatzes zusätzlich. Jedem Richter, jeder Richterin steht ein Sekretariat zur Verfügung, wie es bei Anwälten, Ärzten oder Politikern üblich ist: kompetent, selbstständig, für Koordination, Routineabläufe und Auskünfte im Sinne des Entscheidungsorgans und des Gesamtbetriebes sorgend. Durch dieses Sekretariat oder ein personell und qualitativ gut ausgestattetes Info-Center können Anfragende in fast allen Fällen zur vollen Zufriedenheit bedient werden , ohne dass die Entscheidungsorgane aus ihrer eigentlichen Tätigkeit herausgerissen werden. Am Richter und der Richterin liegt es, welche technischen Hilfsmittel eingesetzt werden. Diese stehen in hoher Qualität zur Verfügung und können ohne besondere Begründung einfach abgerufen werden. Dies gilt vor allem auch für die modernen Kommunikationsmittel, wie Internet und E-Mail. Neben den zentralen IT-Anwendungen, die leicht verständlich und in ansprechendem, übersichtlichem Layout zur Verfügung stehen, werden individuelle (Insel-)Lösungen nicht behindert sondern unterstützt, dezentrale Projekte zugelassen. Diktate werden innerhalb weniger Stunden geschrieben, wie dies beispielsweise in Ministerien und Anwaltskanzleien üblich ist, sodass ein neuerliches Einlesen in den Fall nicht notwendig ist. Die Qualität des übertragenen Schriftguts macht Rechtschreibüberprüfungen und Korrekturen entbehrlich. Qualifizierte und gut ausgebildete Schriftführer in Strafsachen stehen in ausreichender Anzahl zur Verfügung, der Einsatz von regelmäßig mit dieser Tätigkeit überforderten Rechtspraktikanten ist entbehrlich, diese können tatsächlich ausgebildet werden anstatt als Kanzleikräfte Defizite abzudecken. Die zugewiesene Arbeitsmenge ermöglicht ausführliches Befassen mit jedem Fall. Ausreichend zur Verfügung stehende Zeit für Verhandlungen und Tagsatzungen gewährleisten, dass alle Beteiligten rechtliches Gehör in befriedigendem Umfang erhalten. Insbesondere im Familien- und Pflegschaftsbereich ist das Netz niederschwelliger gerichtsnaher Beratungstätigkeit durch kompetente Experten, die in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, weiter ausgebaut. Die Fähigkeit der Parteien, selbst Lösungsverantwortung zu übernehmen, ist dadurch und durch gezielte Aufklärungsmaßnahmen gewachsen. Die Erkenntnis, dass Gerichte in erster Linie einen gesellschaftlichen Auftrag erfüllen und es dazu Mitwirkungsverpflichtungen jedes einzelnen gibt, ist zurückgekehrt und wird in die Tat umgesetzt. Richterinnen und Richter sind mit den Aufgaben im Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht betraut, die tatsächlich einer unabhängigen richterlichen Entscheidungskompetenz bedürfen, und von jenen Angelegenheiten befreit, die auch durch andere Organe erledigt werden können. Politiker tragen dazu bei, dass auch in der Öffentlichkeit ihre Erkenntnis zum Allgemeingut wird, dass Richterinnen und Richter genauso wie Politikerinnen und Politiker keine Beamten sind, sondern Teil einer eigenständigen Staatsgewalt. Sie helfen mit, in der Bevölkerung die Tatsache bewusst zu machen, dass Gerichte durch niemanden , auch nicht durch Politiker, beeinflusst werden können, dass es bei Gerichten keine Hierarchie, keinen Chef gibt, wie es von Verfahrensbeteiligten früher bisweilen vermutet wurde. Alle politischen Parteien haben zwischenzeitlich erkannt, dass es notwendig ist, auch die Staatsanwaltschaft aus ihrer dienstrechtlichen und weisungsmäßigen Abhängigkeit von der Regierung zu entlassen. Die Verfassung ist in diesem Sinne geändert worden. Durch eine Institutionalisierung der Standesvertretung wurde die Artikulationsmöglichkeit der judikativen Staatsgewalt verbessert. Auch die früher in Österreich gegebene, im internationalen Vergleich ungewöhnlich starke institutionelle Abhängigkeit der Gerichtsbarkeit von der exekutiven Staatsgewalt wurde im Sinne des Gewaltenteilungsprinzips durch Einführung eines Rats der Gerichtsbarkeit beseitigt. Dadurch ist es gelungen... Das Telefon schrillt. „Leider muss eine weitere Bedienstete auf ein anderes Gericht versetzt werden, dort droht wegen einer Pensionierung und eines Krankenstands ein Totalzusammenbruch". Die Realität ist zurück. Aber Träume werden auch wahr. |