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Geschrieben von Dr. Barbara Helige
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gefordert: Offene JustizverwaltungDas erste Seminar des Curriculums “Justizmanagement“ läuft, erste Erfahrungen werden bald vorliegen. Ein geeigneter Zeitpunkt, um noch einmal die grundsätzlichen Erwägungen zur Seminarreihe darzulegen, die wir in einer Besprechung mit Ministerin Mag. Gastinger formulierten und die auch die Zustimmung der Frau Bundesministerin fanden: - Justizverwaltung muss immer als jene Tätigkeit verstanden und auch vermittelt werden, deren Aufgabe darin besteht, bestmögliche Voraussetzungen in jeder Hinsicht für die Rechtsprechung zu schaffen, die aber keinen Selbstzweck darstellt.
- Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Unabhängigkeit der Rechtsprechung zu legen, Spannungsverhältnisse sind offenzulegen und aufzuarbeiten.
- Justizverwaltungsfunktionäre sind nicht die besseren Richterinnen und Richter, sondern nehmen eine von vielen möglichen Facetten des richterlichen Berufsbildes wahr. Die Bezeichnung „Führungskraft“ ist daher verfehlt, weil dieser Terminus aus hierarchischen Strukturen stammt, die den Aufgaben der Justizverwaltung - wie oben geschildert - nicht entsprechen.
- Jede(r) Interessierte muss die Möglichkeit haben, irgendwann ein derartiges Seminar zu besuchen, die Zulassung muss durch den Fortbildungsbeirat oder ein ähnliches Gremium kollegial erfolgen, die Zulassungskriterien müssen offengelegt sein.
- Das Justizverwaltungsseminar darf bis zu dem Zeitpunkt, da die oben geforderte Voraussetzung der Öffnung für jedermann erfüllt ist, keinesfalls bei Planstellenbewerbungen eine (mit)entscheidende Rolle spielen.
Unter diesen Voraussetzungen bestand seitens der Standesvertretung kein Einwand gegen die Veranstaltungsreihe. Obwohl diese Kriterien breite Zustimmung fanden, verläuft die Umsetzung (noch?) nicht ideal. So erfolgte die Zulassung nicht durch das von uns geforderte Gremium, auch scheint es Tendenzen zu geben, dem Seminar bei Bewerbungen um Justizverwaltungspositionen bereits jetzt Bedeutung zuzumessen. Dies würde dem Geist eines offenen Zugangs und damit den Intentionen der Standesvertretung diametral entgegenstehen, weshalb wir derartige Fehlentwicklungen nicht zulassen werden. |