"Time"
ist der einsilbige aber eindringliche Aufruf des Tennisschiedsrichters an die Spieler wieder auf den Platz zurückzukehren und das nächste Game, den nächsten Ballwechsel zu beginnen. In der präsumptiven 5-Satzpartie Vorverfahrensreform ist nach Beschlussfassung im Parlament, nach der ausgelagerten Diskussion im Österreichkonvent zur staatsrechtlichen Stellung des Staatsanwaltes als Teil der dritten Staatsgewalt, nach erfolgreichem Beginn der Ausbildungsmaßnahmen die Bewältigung einer Flut von Implementierungsmaßnahmen angesagt: Die baulichen Maßnahmen in den einzelnen Häusern, um ab 1.1.2008 das notwendige Personal in die Staatsanwaltschaften integrieren und die organisatorischen Voraussetzungen für die neuen operativen Tätigkeiten (Vernehmungszimmer, Aktenlager, etc.) schaffen zu können, brennen unter den Nägeln.
Eine definitive Entscheidung, ob die bezirksgerichtlichen Strafsachen am Sitz des Landesgerichtes konzentriert werden, ist hiefür und zur Definition des künftigen Tätigkeitsfeldes der Bezirksanwälte überfällig.
Staatsanwaltliche Personalhoheit über die nichtrichterlichen Bediensteten, um auf die neuen im Detail nicht vorhersehbaren Herausforderungen reagieren zu können und der zentralen Stellung der Behörden im Ermittlungsverfahren gerecht zu werden, ist zu schaffen.
Neue Geschäftsordnungsvorschriften im staatsanwaltlichen Bereich werden vonnöten sein. Eine elektronische Schnittstelle mit den Sicherheitsbehörden zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten bei der registermäßigen Erfassung scheint (im Gegensatz zum elektronischen Akt) tatsächlich eine Möglichkeit in ressourcen- knappen Zeiten Effizienz zu steigern.
Last aber sicher nicht least: Durch den Ausbau des Staatsanwaltgesetzes 1986 zu einem Dienstrecht nach Vorbild des Richterdienstgesetzes - auf einem verfassungsrechtlichen Fundament wie vom Österreich-Konvent vorgeschlagen - ist sicherzustellen, dass der unserem beruflichen Selbstbild entsprechende Grundgedanke der Vorverfahrenslegisten die Staatsanwälte wie die Richter als Justizorgan zu sehen, nicht bloß eine Vorstellung bleibt, sondern öffentlich-rechtlich gefestigt und für die Öffentlichkeit klar erkennbar wird.
Die Qualität der legistischen Vorverfahrensreform wurde im Parlament überprüft und für gut befunden; die Bereitschaft der Kollegenschaft und der Sicherheitsbehörden sich der neuen Herausforderung zu stellen, ist im Zuge der angelaufenen Ausbildungsmaßnahmen klar zu erkennen. Ob 2008 ein Erfolg zu konstatieren sein wird, der sich vorab abzeichnen wird müssen um den notwendigen Nachwuchs anzuziehen, hängt in erster Linie von der erfolgreichen Umsetzung dieser Implementierungsmaßnahmen ab.
In einem Gespräch mit der Frau Bundesministerin und ihren Spitzenbeamten am 30.Juni wurde nicht nur zugestanden, dass zwecks Schulung des gesamten Berufsstandes im Jahre 2007 bei laufendem Betrieb ein teilweises Vorziehen von Ernennungen notwendig sein wird, sondern war die Einsicht in die Notwendigkeit dieser Implementierungsmaßnahmen deutlich zu spüren.
Allein: Das Geld ist knapp, die politischen und bürokratischen Hindernisse sind hoch und 2 ¼ Jahre nicht lange.
Darum: „Time!“ |