So nicht, Frau Bundesministerin!

Klaus Schröder

Editorial der Richterzeitung 

September 2005

Die aktuellen Ereignisse haben uns veranlasst, die Septemberausgabe der Richterzeitung kurzfristig umzugestalten und die Vorgänge im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen „Psychotests“ im Übernahmsverfahren für Richteramtsanwärter darzustellen.

Im März 2005 wurde der Standesvertretung vom BMJ ein Erlassentwurf für die Neuregelung der „eignungspsychologischen Begutachtung“ zur Stellungnahme übermittelt. Wir haben daraufhin alle Landessektionen um eine Stellungnahme ersucht und einen der erfahrensten und anerkanntesten psychiatrischen Sachverständigen, Univ.Prof. Dr. Haller, um eine fachliche Stellungnahme gebeten. Die Ergebnisse dieses Begutachtungsverfahrens, in das, für uns überraschend, die OLG-Präsidenten bedauerlicherweise nicht eingebunden wurden, sind im redaktionellen Teil dieser Ausgabe nachzulesen. Die Landessektionen und die Bundesstandesvertretung (somit alle Richterinnen und Richter Österreichs) haben den Erlassentwurf in der ausgesendeten Form geschlossen abgelehnt, jedoch Gespräche über eine Neuregelung und Vereinheitlichung (einschließlich fachlich und rechtsstaatlich vertretbarer psychiatrischer Eignungsuntersuchung) angeboten. Prof. Haller hat dem ministeriellen Konzept in einem fundierten Gutachten schwerste fachliche Mängel nachgewiesen. Aus dem BMJ tönte daraufhin Verärgerung: „ das kommt davon, wenn man die Standesvertretung einbindet“.

Dennoch wurden uns Gespräche über den Erlassentwurf und die Neuordnung des Ernennungsverfahrens für Richteramtsanwärter versprochen. Guter Hoffnung erwarteten wir den konkreten Gesprächstermin, urgierten diesen schließlich, erhielten weitere Gesprächszusagen und schließlich vollkommen überraschend Anfang August den praktisch unverändert in Kraft gesetzten Erlass. In geradezu höhnischer Weise werden im Begleitschreiben die Bedenken der Standesvertretung vom Tisch gewischt, die von Prof. Haller aufgezeigten schweren fachlichen Mängel im Erlassentwurf nicht einmal ansatzweise erörtert. Würde ein Gericht in einem Urteil sich derart mangelhaft mit den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens auseinandersetzen, das Urteil würde bereits in der „Einlaufstelle des Obersten Gerichtshofes als nichtig aufgehoben“.

Das BMJ und letztverantwortlich die Frau Bundesministerin haben mit dieser Vorgangsweise der Sache selbst und dem Verhältnis zur österreichischen Richterschaft einen denkbar schlechten Dienst erwiesen. Die Frau Bundesministerin kehrt damit zu einem Klima des Misstrauens und der Provokation der Richter zurück, das überwunden schien. Die Justizministerin entwickelt gemeinsam mit ihren Beratern über den Umweg eines fachlich bedenklichen Eignungstests ein der politischen Verwaltung angenehmes Richterbild. Die betroffene Berufsgruppe wird dabei vollkommen ausgeschlossen und ignoriert. Das ist einmalig in der Justizgeschichte Österreichs und wohl auch einmalig in allen westlichen Demokratien. Frau Bundesministerin, damit haben sie den Richterinnen und Richtern Österreichs einen Schlag ins Gesicht versetzt, den wir nicht hinnehmen werden.

Der Treppenwitz der Geschichte ist, dass jener „Experte“, der das BMJ bei der Erstellung des Erlasses fachlich beraten hat, unmittelbar nach dessen Veröffentlichung ein Angebot samt Kostenvoranschlag zur Durchführung der eignungspsychologischen Untersuchungen in Wien und Graz eingebracht hat. (Kosten pro Kandidat für psychologisch-diagnostische Begutachtung und klinisch-psychologisches Gespräch Euro 590,--).

Sollte die Frau Bundesministerin die Unhaltbarkeit dieser gesamten Vorgangsweise einsehen und die Situation bereinigen, werden wir an dieser Stelle in der nächsten Richterzeitung gerne darüber berichten.

Klaus Schröder

Nachtrag: Kurzinfo vom 2.9.2005