| Fachgruppe Außerstreit und Familienrecht |
12. Familienrichtertag
Kinder vor Gericht
Am
10. und 11. Juni 1999 wurde in
Salzburg der 12. Familienrichtertag abgehalten. Der Familienrichtertag
ist eine Veranstaltung der Fachgruppe Außerstreit- und Familienrecht, die einmal pro Jahr
stattfindet. Dank seiner disziplinübergreifenden und praxisbezogenen Themenauswahl hat er
sich zum Fixtermin für die meisten mit Familienrecht befassten österreichischen Richter
herauskristallisiert. Der Familienrichter ist wie kein anderer Richter immer wieder mit
Sachverhalten befasst, die mit rein juristischem Handwerkszeug nicht zu einer
befriedigenden Lösung geführt werden können. Ständige Fortbildung ist daher wichtig.Der Familienrichtertag wurde von Anfang an (erstmals 1988) in Salzburg abgehalten und die zentrale Lage und das Flair der Stadt dürften sehr zur Beliebtheit beigetragen haben. Die Themen des Familienrichtertages haben sich immer wieder auch mit gesellschaftlich brisanten Themen befasst. So ist auch das Thema des heurigen Familienrichtertages nicht ganz zufällig das Kind, das in den diversen familienrechtlichen Auseinandersetzungen bei Gericht völlig unschuldig hineingezogen wird und oft genug zum zentralen Streitpunkt wird. Angesichts der politischen Auseinandersetzung um das in Begutachtung befindliche Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz (siehe dazu Stellungnahme der RIV) ist eine sachliche Aufarbeitung dringend notwendig, damit nicht unzählige Kinder in der Phase der Unfähigkeit ihrer Eltern für ihr Wohl zu sorgen, weiter psychische Schäden erleiden. zum Programm des 12.
Familienrichtertages Der Ablauf:
Den Einführungsvortrag
hielt sodann nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden der Fachgruppe Mag. Franz
Mauthner Univ.Doz. Dr. Helmut Figdor. Am Freitag präsentierte Sektionsschef Dr. Gerhard Hopf vom Bundesministerium für Justiz den Entwurf des Kindschaftsrecht-Änderungsgesetzes. Viele geplante Änderungen wurden positiv aufgenommen (siehe dazu auch die Stellungnahme der RIV) und die Presseaussendung. HR Dr. Helmut Pichler kritisierte am Entwurf vor allem die komplizierten Verfahrensvorschriften, die auch zu einer unnötigen Verlängerung und Vermehrung der Streitigkeiten vor Gericht führen würden. Eine ausführliche Podiumsdiskussion beschloss den zweiten Tag
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