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Tagung der ERV in Prag  (Bericht)

Sehr gut von der Tschechischen Richtervereinigung (Soudcovská Unie Czeské Republiky) organisiert fand am 12. und 13.Mai 2000 die Halbjahrestagung der Europäischen Richtervereinigung (ERV) in einem historischen Nebengebäude der Prager Burg statt. Das offizielle Tschechien würdigte die Veranstaltung durch einen Empfang im Palais Liechtenstein, an dem neben hohen Vertretern der tschechischen Gerichtsbarkeit auch der Vizepremierminister und der Justizminister teilnahmen.

Unter den Berichten über die Situation der Gerichtsbarkeit in einzelnen europäischen Staaten nahm der Bericht über das gastgebende Land einen Schwerpunkt ein. In der Tschechischen Republik steht eine Änderung der Verfassung, des Richterdienstrechtes und der Gerichtsorgnisation in Diskussion. Unter anderem soll ein Oberster Rat der Gerichtsbarkeit geschaffen werden, dessen Zusammensetzung ein Gradmesser für die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit werden könnte. Im Rahmen der Tagung wurde diesem Gesetzesvorhaben ein Runder Tisch gewidmet, an dem Vertreter des Parlaments und der Regierung mit der nationalen Richtervereinigung und den Vertretern der Internationalen Vereinigung diskutierten.

Aus Litauen wurde berichtet, dass das Parlament im Juni 1999 die Regierung aufgefordert habe, die Richtergehälter anzupassen (zu kürzen). Verhandlungen mit Vereinigung . Briefe der ERV im August überzeugten die damalige Regierung. Im Herbst fand ein Regierungswechsel statt. Die neue Regierung setzte die Kürzungspläne fort. Ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 21.12.99 spricht aus, dass die Reduktion von Richtergehältern unzulaessig ist. Trotzdem reduziert die Regierung die Gehälter. Technisch wurden die Richter aus Sondergesetz heraus genommen und in das allgemeines Gehaltsgesetz eingegliedert. Es folgte ein neuerlicher Brief des Prsädienten der ERV E.Markel an den Staatspraesidenten und andere Persönlichkeiten. Ergebnis ist: die Kürzung bei höheren Richterpositionen bleibt, die Gehälter gewisser Erstrichterkategorien werden um 25% erhoeht.

In Rumaenien konnte ein dort rechtlich möglicher Beharrungabeschluß des Parlamentes gegen ein Verfassungsgerichtshoferkenntnis, in dem die Kürzung von Richtereinkommen als unzulässig erklärt wurde, durch Briefe der Präsidentin der IVR und des Präsidenten der ERV verhindert werden.

Da in verschiedenen europäischen Ländern Versuche feststellbar sind und waren, Richtergehälter zu reduzieren, sollen das Problem grundsätzlich aufgearbeitet und dazu die Grundlagen erarbeitete werden. Es wurde eine monitoring group eingesetzt bestehend aus den Delegierten von Belgien, Deutschland, Österreich, Spanien und Tschechien.

Anläßlich des Natobeitrittes wurde in Polen eine Sicherheitsüberprüfung bestimmter Richterkategorien durchgeführt. . Dies wurde sowohl von der polnischen Richtervereinigung als auch vom Obersten Rat für die Gerichtsbarkeit abgelehnt und soll an den Verfassungsgerichtshof herangetragen werden.

Seit dem letzten Treffen konnten durch die Aktivitäten von Präsident E.Markel die Kontakte mit den supranatioalen europäischen Institutionen insb. Europarat und EU ausgebaut werden. Vertreter der ERV sollen bei künftigen Veranstaltungen und im Zuge der Unterstützungsprogramme für die südost- und osteuropäischen Länder verstärkt einbezogen werden.

In Prag wurde einstimmig eine Resolution gefasst, das Ministerkommitee des Europarats aufzufordern, zu dem von ihm geplanten Beratungsgremium der Judikative Vertreter der ERV einzuladen. Sollte die Zuziehung nationaler Experten vorgesehen werden, sollten diese ebenfalls Vertreter der Richtervereinigungen und nicht Regierungvertreter sein.

Mit Befriedigung wurde festgestellt, dass die Forderungen der EAM in ihrer Porto Deklaration betreffend die internationale judizielle Zusammenarbeit in Strafsachen durch verschiedene Aktivitäten der EU und des Europarates aufgegriffen wurden. Eigene zusätzliche Aktivitäten können sich daher in der Einbringung von Expertise und Mitwirkung im Rahmen der europäischen Projekte erschöpfen.

Das Thema Korruption innerhalb der Gerichtsbarkeit war zuletzt wiederholt Gegenstand verschiedener internationaler Tagungen. So wurde im Februar ein "Expertenbericht" einer Gruppe von Mitgliedern der Internationalen Juristenkommission veröffentlicht. Dieser erweckt relativ undifferenziert den Eindruck, als ob in allen Ländern Korruption der Justiz an der Tagesordnung wäre. Übereinstimmend wurde die Meinung vertreten, dass man das Thema seriös und offen diskutieren sollte. Zur Erarbeitung eines Vorschlages für einen Diskussionsbeitrag der ERV wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt.

Die Aktivitäten der EU zur Schaffung einer europäischen Staatsanwaltschaft (Corpus iuris) werden weiter beobachtet. Die dazu bestehende Arbeitsgruppe soll weiter tätig sein. Zuletzt hieß es, das Projekt brauche 4 Jahre bis zur Verwirklichung.

Seitens des österreichischen Delegierten G.Reissner wurde kurz der Internetauftritt der Österreichischen Richtervereinigung, dessen internationale Seiten und die Möglichkeiten eines internationalen boards vorgestellt.

Gerhard Reissner


Frühjahrstagung der ERV in Prag
(Vorschau)

Über Einladung der Tschechischen Richtervereinigung (Soudcovská Unie Czeské Republiky) findet die heurige Frühjahrstagung der Europäischen Richtervereinigung (ERV) am 12. und 13.Mai 2000 in Prag statt.

Besondere Bedeutung dürften diesmal die Berichten einzelner Mitgliedsvereinigungen über die Situation der Gerichtsbarkeit in ihren Staaten haben. Schon im Vorfeld wurde die Europäische Vereinigung mit den alarmierenden Unterstützungsbitten einzelner Mitgliedsvereinigungen konfrontiert, sie in der Abwehr einseitiger nachträglicher finanzieller Schlechterstellungen von Richtern zu unterstützen.

Nicht ohne Grund steht daher auch das Einkommen von Richterinnen und Richtern in Europa auf der Tagesordnung.

Aktivitäten zur Vorbeugung von Korruption innerhalb des Justiz sollen erörtert werden

Thema soll auch die Initiative sein, beim Europarat ein beratendes Gremium der Gerichtsbarkeit einzurichten .

Schließlich werden zwei Schwerpunkte vergangener Arbeit im Bereich des Strafrechts fortgeführt. Hinsichtlich der von der Europäischen Vereinigung 1998 in Porto verabschiedeten Deklaration über die Internationale Zusammenarbeit in Strafsachen, wird der aktuelle Stand der Umsetzung hinterfragt. Der Fortgang des Planes der Europäischen Union zur Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft („Corpus Juris") und die Zwischenergebnisse der innerhalb der Europäischen Richtervereinigung dazu eingerichteten Arbeitsgruppe stehen zur Diskussion..

Gerhard Reissner

 

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Konferenz von Taipeh November 1999 (IRV):

English version

Beim letzten Treffen in Taipeh im November 1999 diskutierten die Studienkommissionen folgende Themen:

  • Überprüfung der Beziehung zwischen der Gerichtsbarkeit und den anderen Staatsfunktionen im Hinblick auf einen besseren Zugang zum Recht (Erste Studienkommission);

  • Rechtliche Folgen von Vertragsverletzungen (Zweite Studienkommission);

  • Der Einfluss der Presse und der anderen Medien auf Integrität und Meinungsfreiheit von Justizangehörigen in Strafsachen (Dritte Studienkommission); 

  • Der Streik (Vierte Studienkommission).

Das nächste Treffen des Central Council und der Studienkommissionen wird  in der Zeit von 17. bis 21. September 2000 in Recife (Brasilien) stattfinden, ausgetragen von der "Associacao dos Magistrados Brasileiros".

Folgende Themen werden von den Studienkommissionen diskutiert werden:

  • Die Unabhängigkeit des einzelnen Richters innerhalb seiner eigenen Organisation (Erste Studienkommission);

  • Rechtliche Regelungen im Zusammenhang mit der Pflicht eines Arztes zur Aufklärung des Patienten über Art und Konsequenzen einer Operation oder Behandlung vor Erlangung der Zustimmung des Patienten (Zweite Studienkommission);

  • Internationales Strafrecht. Beziehungen zwischen nationalem und internationalem Strafrecht (Dritte Studienkommission);

  • Dauer von Arbeitsverhältnissen versus Job-Flexibilität und flexible Arbeitszeit (Vierte Studienkommission).